Fünf Fragen an Strafverteidiger Wessing über abgehobene Manager am Beispiel Middelhoff: „Ich bin die Firma“

Fünf Fragen an Wirtschaftsstrafverteidiger Jürgen Wessing:

 

Wirtschaftsstrafverteidiger Jürgen Wessing

Wirtschaftsstrafverteidiger Jürgen Wessing

 

Wieso sind Top-Manager wie Thomas Middelhoff so abgehoben?

Wessing: Thomas Middelhoff hält sich wahrscheinlich für unangreifbar. Es gibt viele Manager, die denken: „ich bin die Firma“ und  dann keine Unterscheidung mehr zwischen Privatem und Dienstlichem machen. Schon die Richter am Bundesgerichtshof sagten dem Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, dass Manager nur die Hausmeier sind, die für Andere verwalten, keine Eigentümer.

 

Wie kommt es soweit?

Wessing: Früher waren die Dinge wie Privatflüge mit dem Firmenjet selbstverständlich und wurden von niemand hinterfragt. Die amerkanischen Manager hatten hohe Gehälter und Prämien, die deutschen Fahrer, Hausmädchen, Gärtner auf Kosten der Firma. Wenn dies dem Manager per Arbeitsvertrag erlaubt war geht das in Ordnung. Gewohnheitsrechtlich nicht.  Dabei sind die ersten warnenden Beispiele schon alt. Vor 19 Jahren  stürzten schon Veba-Vorstände – und zwar fast der ganze Vorstand – über Gärtnerarbeiten und sonstige Annehmlichkeiten auf Firmenkosten. Die drohende Insolvenz der IKB in der Schrottimmobilienkrise führte nicht zu Urteilen gegen den Vorstand – außer einem, dem nicht genehmigte Umbauten auf Kosten der Bank an seinem Haus vorgeworfen wurde.

 

Warum passen die Kontrollorgane nicht besser auf? Middelhoff flog nicht heimlich und er war doch bekannt dafür.

Wessing: Dass bei Middelhoff auch der Aufsichtsrat nicht gerade wach war und nicht eher die vielen Privatflüge hätte hinterfragen sollen, dafür spricht einiges.

 

Dass Middelhoff aus dem Gerichtssaal weg verhaftet wurde, könnte da sein spektakulärer Abgang einige Zeit zuvor über eine Leiter aus einem Fenster, um nicht den Journalisten in die Arme laufen zu müssen, mit zu tun haben?

Wessing: Die sogenannte Saalverhaftung ist heftig, aber irgendwo konsequent. Seine Flucht vor Journalisten mit der Leiter im Laufe des Verfahrens war ein Riesenfehler. Strafverteidigung ist zu 40 Prozent Psychologie und er hat einfach ein Bild von sich gegeben, das im Kopf hängen bleibt. Ein Flucht-Bild.

Man steht als Verteidiger immer vor der Frage, ob man seinen Mandanten reden lässt. Manche Mandanten glauben, ihre innere Strahlkraft würde auch ein Strafgericht überzeugen. Das ist oft ein böser Irrtum.

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