Wer Führungskräfte billig loswerden will, schüttet sie mit Arbeit zu – Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Repey

Marc Repey von Abeln Rechtsanwälte ist spezialisiert auf die Beratung von Führungkräften – und erklärt den Trick, mit dem Unternehmen versuchen, sich ihrer Mitarbeiter zu entledigen. Wenn sie keine Lust haben, ihnen eine Abfindung zu zahlen.

 

Der beliebte Trick: Vorsätzliche Überbelastung von unliebsamen Führungskräften

Unternehmen sind einfallsreich, wenn sie sich von Führungskräften trennen wollen, ohne dafür allzu viel Geld in die Hand zu nehmen. Ein beliebter Trick ist, Kündigungen zu provozieren. Wie? Mitarbeiter werden beispielsweise mit Arbeit überhäuft, die eigentlich nur mehrere Arbeitnehmer stemmen können. Die Aufgaben sind dabei so komplex und umfangreich, dass sie zum Scheitern führen müssen.

Die gewünschte Wirkung: Der Arbeitgeber hat nun die Möglichkeit, den fehlerhaft arbeitenden Angestellten abzumahnen, im Wiederholungsfall sogar zu kündigen. Und als netter Nebeneffekt zermürbt er mit der erhöhten Fallhöhe auch noch seinen Angestellten und lässt die Arbeit mehrerer Arbeitnehmer zum Preis von einem erledigen.

 

Die Angst der Manager

Häufig können sich Unternehmen diese Taktik erlauben, weil sich nur wenige Mitarbeiter wehren – man will schließlich weder leistungsschwach noch faul dastehen. Und manch einer traut sich auch nichts zu sagen, weil er Angst um seinen Job hat. Das Fiese an dieser Masche ist: Oft ist die Grenze zwischen einem vorübergehend höheren Arbeitsaufwand zu einer vorsätzlichen Überbelastung fließend.

 

Marc Repey von Abeln Rechtsanwälte

Arbeitsrechtler Marc Repey von Abeln Rechtsanwälte

 

Doch es gibt gute Nachrichten für Führungskräfte: Auch hiergegen lässt sich wehren. Denn in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Gerichtsentscheidungen gestiegen, in denen Arbeitgeber verurteilt wurden, Führungskräften ihren alten Job zurückzugeben.

 

Die Gegenwehr: Protokollieren

Grund: Arbeitgeber sind nicht berechtigt, Arbeitnehmern einseitig „höherwertige“ Aufgaben zuzuweisen. Vielmehr sind sie auf deren Einverständnis angewiesen. Stimmt der Mitarbeiter nicht zu, verhält sich das Unternehmen rechtswidrig und der Mitarbeiter hat Anspruch auf Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen.

Führungskräfte müssen die sich anhäufenden Arbeiten genau protokollieren. Überträgt der Arbeitgeber eine klar höherwertige (oder wesentlich umfangreichere) Aufgabe, sollten die Mitarbeiter sich beraten lassen, ob sie diese Aufgabe so wahrnehmen wollen. Denn niemand ist verpflichtet, von sich aus riskantere und verantwortungsvollere Aufgaben zu übernehmen.

 

Doch wie erreicht man diese? Zunächst ist es da A und O, die sich anhäufende Arbeit genau zu protokollieren. Denn ohne präzise Dokumentation kann man in einem späteren Gerichtsverfahren nichts erreichen. Überträgt der Arbeitgeber eine klar höherwertige – oder wesentlich umfangreichere – Aufgabe, sollten Führungskräfte sich beraten lassen, ob sie diese Aufgabe so wahrnehmen wollen.

Denn niemand ist verpflichtet, von sich aus riskantere und verantwortungsvollere Aufgaben zu übernehmen. Falls sie dies nicht möchten, hilft in diesen Fällen dann meist nur noch eine Klage auf Beschäftigung in der bisherigen Funktion und mit den bisherigen Aufgaben. Alternativ kann im Einzelfall auch die Rechtswidrigkeit der Versetzung oder ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.

 

Überlastungsanzeige beim Chef 

Darüber hinaus ist eine Überlastungsanzeige möglich. Diese ist nicht explizit gesetzlich geregelt, dennoch sind Arbeitnehmer nach Paragraf 15 beziehungsweise Paragraf 16 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Überlastung anzuzeigen, wenn daraus eine Gefährdung der eigenen Gesundheit ausgehen kann.

 

Schweigen ist heikel

Achtung: Schweigt der Mitarbeiter und nimmt die neue Aufgabe bereits einige Zeit lang wahr, dann kann sich aus diesem Verhalten ergeben, dass er mit dem neuen Job einverstanden ist. Die mögliche Folge: der Arbeitsvertrag ändert sich de facto, auch wenn sich am Text selbst nichts ändert. Der Mitarbeiter hat künftig einen verantwortungsvolleren, riskanteren Job, allerdings bei unverändertem Gehalt! Das Problem: Nachverhandeln bringt dann oft nichts. Nur, wer sich frühzeitig gegen negative Änderungen und den sich erhöhenden Druck wappnet, entgeht einem zermürbenden Ende des Arbeitsverhältnisses.

 

 

 

Marc Repey

 

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*