Weg mit den Großraumbüros ? Gastbeitrag von Stefan Kursawe über Gefährdungsanalysen

Krankenkassen und Gewerkschaften veröffentlichen immer noch steigende Krankenstände in den Belegschaften wegen Burn-Outs, der Überforderung durch ständige Erreichbarkeit oder Stress-Reports. Mit Null Wirkung.

Dabei hat der Gesetzgeber die Arbeitgeber schon im vergangenen Oktober per Gesetz ausdrücklich verpflichtet, Gefährdungsanalysen über die psychische Belastungen im Unternehmen festzustellen und – daraus folgend – die Arbeitsabläufe oder Arbeitsverteilungen umzuorganisieren.

 

Stefan Kursawe, Partner und Arbeitsrechtler  von Heisse Kursawe Eversheds

Stefan Kursawe, Partner und Arbeitsrechtler von Heisse Kursawe Eversheds

 

Zwar mussten Arbeitgeber immer schon die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer schützen, doch damit waren eher der Schutz vor heißen Hochöfen oder Stahlwalzen gemeint.

Dass Gesundheit auch psychische Gesundheit sein kann, ist arbeitsrechtlich ziemlich neu. Das erklärt vielleicht, dass Personalabteilungen das Thema ignorieren, obwohl doch dauernd darüber in den Zeitungen berichtet wird.

 

Das Prinzip angezogene Handberemse funktionierte – aber nur bislang

Eine Umfrage von Heisse Kursawe Eversheds unter mehr als 500 Unternehmen verschiedener Branchen belegte: Nur ein Teil der Unternehmen (37,5 Prozent) aller Unternehmen versucht, psychischen Belastungen ihrer Mitarbeiter aktiv entgegenzuwirken. Mit angezogener Handbremse sozusagen: Durch gemeinsames Laufen nach Feierabend, Yoga-Kurse, Betriebsausflüge oder regelmäßige Feedback-Gespräche.

Das könnte sich jetzt ändern. Denn der Betriebsrat darf jetzt Maßnahmen zum Gesundheitsschutz „im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften“ zu fordern. Und dazu zählt jetzt auch die psychische Gesundheit.

 

Unternehmen können sich nicht mehr verweigern

Was jetzt auf Unternehmen zukommt: Dass der Betriebsrat nun Forderungen aufstellt, denen sich der Arbeitgeber nicht schlichtweg verweigern kann, da die Sache sonst vor die Einigungsstelle läuft.

 

Was Betriebsräte jetzt einfordern können:

Betriebsräte könnten jetzt also beispielsweise fordern:

–      Begrenzung der Überstunden auf ein Höchstmaß

–      Keine isolierten Arbeitsplätze

–      Keine Großraumbüros

–      Keine Arbeit auf Abruf

–      Keine Synchronisation mit Smartphones und Blackberrys nach einer bestimmten Uhrzeit

–      Bessere Qualifizierung der Führungskräfte

– Zustellung der Mails nur noch zur vollen Stunde an den Account des Adressaten, um  die dauernde Ablenkung durch aufploppende Mails zu unterbinden und damit konzentrierter gearbeitet werden kann. Zur vollen Stunde werden dann die Mails gesammelt zugestellt und der Arbeitnehmer kann priorisieren und dann wieder konzentriert arbeiten, ohne dauernd mit einem Auge am Outlook zu hängen.

 

Interessantes Ergebnis am Rande:

Besonders viel Wert auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiter legen Unternehmen mit 51 – 200 Arbeitnehmern und  Familienunternehmen, wo der Eigentümer noch selbst vor Ort ist.

Vielleicht sollten Absolventen mal die Liste ihrer Wunscharbeitgeber überdenken.

 

Gesetzliche Pflicht, psychische Belastungen im Unternehmen zu berücksichtigen – erst 28 Prozent interessieren sich dafür

Bisher jedenfalls ruht der See aber noch still, wie die Heisse-Kursawe-Eversheds-Umfrage zeigt::

–  Nur 12,5 Prozent der befragten Unternehmen haben sich bisher mit der Gesetzesänderung beschäftigt.

–      87,5 Prozent der Befragten haben sich mit der neuen Rechtslange und ihren Pflichten entweder noch überhaupt nicht oder nur oberflächlich beschäftigt.

–      43,75 Prozent der Befragten haben noch überhaupt nichts davon gehört, dass Arbeitgeber nun verpflichtet sind, psychische Belastungen in ihrem Unternehmen zu berücksichtigen.

–      Unabhängig von der Änderung des Gesetzes geben jetzt erst knapp 37,5 Prozent der befragten Unternehmen an, die psychischen Belastungen ihrer Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

 

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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der Arbeitgeber wird nun in den Paragrafen 4 und 5 ArbSchG ausdrücklich dazu verpflichtet, die sychische Gesundheit seiner Angestellten zu schützen.

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Mehr Infos: http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-17413-2014-04-02.html

Großraumbüros und ihre spezifische Gesundheitsgefährdung:

https://blog.wiwo.de/management/2014/03/12/studie-grosraumburos-penetrante-larmbelastigung-standige-ablenkung-und-kontrolle-erhohen-den-krankenstand/

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