Nicht mal jedes zweite Unternehmen nimmt Datenschutz ernst – wie lange noch, ist die Frage

Da tritt in wenigen Tagen ein Gesetz in Kraft, das Unternehmen sehr hohe Strafen androht und das sie sehr ernst nehmen sollten – sie tun es aber nicht. Und zwar schon am 25. Mai.

Bester Beleg: Weniger als zehn Prozent der Chefjuristen glauben, dass sich die Mitarbeiter in ihren Unternehmen ihrer Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bewusst sind. Vorbereitet auf das neue Gesetz sind auch erst 46 Prozent der Unternehmen, zeigt eine Umfrage von „The Legal 500“ – einem Kanzleihandbuch – und der Sozietät KPMG Law unter 450 Unternehmensjuristen. Hinzu kamen 30 Interviews mit Rechtsabteilungsleitern.

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Alarmierende Zustände

Konstantin von Busekist (Foto: KPMG Law)

 „Die Zahl ist alarmierend“, urteilt Konstantin von Busekist, Anwalt und Partner bei KPMG Law. Denn: In wenigen Tagen haben Unternehmen bereits mehr Dokumentations- und Transparenzpflichten in fast allen Unternehmensbereichen – und das mit großem Umsetzungsaufwand, beobachtet Barbara Scheben, Datenschutzexpertin bei KPMG.

https://blog.wiwo.de/management/tag/barbara-scheben/

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Die wichtigsten Punkte des DSGVO sind laut KPMG Law diese: 

  • Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des gesamten Unternehmens, nicht nur in einer einzelnen Abteilung
  • Enge Verzahnung der Rechtsabteilung mit allen anderen Unternehmensbereichen
  • Interpretation der gesetzlichen Anforderungen (Prinzipien anstatt normativer Vorschriften) ohne rechtliche Präzedenzfälle
  • Lückenloses Verständnis von und Kontrolle über alle IT-Systeme, Prozesse und Datenverarbeitungstätigkeiten.

 

Höchststrafe: Vier Prozent des weltweiten Konzernumsatzes

KPMG-Anwalt Jan-Dierk Schaal gewinnt dem Gesetz auch Positives ab – auch jetzt noch, wo höchste Eile geboten ist: Je höher das Niveau des Datenschutzes in der Company, umso höher das Kundenvertrauen. Obwohl die angedrohten, drastischen Strafen wie ein Damokles-Schwert über ihnen schwebt: Immerhin steht künftig eine Höchststrafe von vier Prozent des weltweiten Konzernumsatzes auf dem Spiel.

Was tun eigentlich die Personalabteilungen?

Auch wenn die KPMG-Law-Anwälte es nicht aussprechen, so fragt man sich trotzdem, was die Personalabteilungen – da ist das Thema meist aufgehängt – denn so getan haben bislang: Seit über einem Jahr sollte es den Verantwortlichen geläufig sein und sie hatten so lange Zeit, sich und die Kollegen vorzubereiten.

Links:

https://blog.wiwo.de/management/2017/04/27/das-neue-datenschutzgesetz-bringt-chaos-tim-wybitul-zeigt-die-wichtigsten-punkte/

KPMG-Law-Guide: 

https://kpmg-law.de/content/uploads/2018/05/Der-GC-Guide-zur-DSGVO.pdf

 

 

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  1. Die globale Lage des Datenschutzes ist (noch) grauenhaft. Wenn ich mir anschaue, wie oft einfach irgendwo meine Daten im Internet ohne meine Zustimmung weiterverwendet werden. Und wie einfach es auch Kriminellen gemacht wird, an fremde Daten zu kommen. Sowohl online als auch intern in Unternehmen. Da ist es kein Wunder, dass nicht nur mein Email-Postfach mit Werbung für Online Casinos überquillt sondern ich sogar Post nach Hause bekomme von Casinos mit Sitz in den USA. Ob das neue Gesetz da wirksam gegensteuert bleibt abzuwarten.