Wenn Unternehmen Betriebsräte mit Geld aus dem Unternehmen locken

Zuerst am 21.3.18 erschienen auf wiwo.de bei „Erfolg“

 

Wenn Arbeitgeber Betriebsräten mit den Dollars winken

Betriebsräte bekommen höhere Abfindungen bei Aufhebungsverträgen als ihre Kollegen – und dürfen das auch. Strafbare Betriebsrätebegünstigung begehen die Manager damit nicht, urteilt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

„Unternehmen können – auch weiterhin – Betriebsräte zum Weggehen bewegen, indem sie ihnen hohe Abfindungen zahlen und einen Aufhebungsvertrag unterschreiben lassen“ sagt Wolfgang Lipinski, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Beiten Burkhardt in München. Diese Strategie bleibt für Unternehmen weiterhin zulässig und stellt auch keine Straftat wie eine unzulässige Betriebsratsbegünstigung dar. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt jetzt entschieden (Aktenzeichen 7 AZR/590/16).

 

Starke Verhandlungsposition von Betriebsräten – einmal gewählt, mehr Geld

Denn: Unternehmen, die sich von einem Mitarbeiter trennen wollen, der auch im Betriebsrat ist, können das – ganz praktisch – eigentlich nur mit einem Aufhebungsvertrag samt großzügiger Abfindung erreichen. Zumindest, wenn der Betreffende nicht gerade eine Straftat im Unternehmen begangen oder sich ähnlich Gravierendes hat zuschulden kommen lassen. Weil Betriebsräte jedoch vor Kündigungen gesetzlich besonders geschützt sind und die Verhandlungsposition des Mitarbeiters deshalb sehr stark ist, sind diese Abfindungen teurer als andere. Unternehmen erhöhen dann meist so lange ihr Abfindungsangebot, bis der Betreffende nicht mehr widerstehen kann. Damit sind diese Abfindungen immer deutlich höher als die von anderen Kollegen, die nicht das Privileg haben, in den Betriebsrat gewählt worden zu sein.

So lief es auch im Fall eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Saarland, der nach 30 Jahren im Unternehmen zwar einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von 120.000 Euro unterschrieben, es sich dann aber wieder anders überlegt und selbst später angefochten hatte: Ausgerechnet wegen seiner eigenen Begünstigung. Zum Hintergrund: Die Firma wollte den Mann ursprünglich verhaltensbedingt kündigen, da ihm sexuelle Belästigung einer Kollegin vorgeworfen wurde. Dann einigten sie sich aber doch über einen Aufhebungsvertrag, vermutlich um die Presse nach einer öffentlichen Verhandlung vor Gericht zu vermeiden.

 

https://www.wiwo.de/erfolg/management/aufhebungsvertrag-wenn-arbeitgeber-betriebsraeten-mit-den-dollars-winken/21099004.html

 

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