Gleichstellung von Frauen: Frankreich ist den Deutschen wieder voraus – Strafen für Lohndiskriminierer

„In Frankreich sollen Unternehmen innerhalb von drei Jahren Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern ausgleichen. Ansonsten drohen Geldstrafen. Das teilte der französische Premierminister Édouard Philippe mit“, schrieb vorhin „Spiegel Online“

Und wieder mal ist Frankreich Deutschland weit voraus bei der Gleichstellung von Frauen. Und Deutschland? Um Ungleichbehandlung anzugehen, da wagen die Deutschen gerade mal ein Gesetz, das einen Anspruch gegen das eigene Unternehmen auf Auskunft gibt: Ob denn wohl eine Ungleichbehandlung vorliegen könnte.

Etwas mager? Richtig. Dieses Gesetz werten Juristen als „Fehlschuss“, weil es nicht nur -zig Beschränkungen enthält, sondern den Diskriminierten am Ende noch eine Klage vor Gericht gegen den eigenen Arbeitgeber zumutet. Wenn die Ungleichbehandlung feststeht.

 

Lese-Tipp: 

Haben Sie schon ihre Firma gefragt, wie viel Ihre Kollegen verdienen? Womit Unternehmen jetzt beim Entgelttransparenzgesetz rechnen müssen

 

Das war am 14. Januar 2011, als Frankreich die Frauenquote für die Chefetagen einführte – die Deutschen zogen erst für 2016 nach – und dann auch erst mal nur für die Aufsichtsrätinnen. Damals, vor sieben Jahren, konnte ich mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland dann doch noch so lange dauern sollte. Dass es soviel Widerstand der hiesigen Männer – und manchmal auch Frauen – geben würde

 

Damit’s bei den Franzosen funktioniert: Überwachungssoftware

Das französische Gesetz ist „Spiegel Online“ zufolge auch kein zahnloser Tiger: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sollen eine Software installieren, die direkt an ihr eigenes Lohnabrechnungssystem angebunden wird. Für Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern soll das schon im nächsten Jahr gelten. Bis 2020 auch für die anderen Unternehmen.

 

Strafen bis zu einem Prozent der ganzen Löhne

Bleiben die Löhne ungerecht in den nächsten drei Jahren, riskieren frazösische Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von einem Prozent aller Lohnkosten des Unternehmens. Neun Prozent soll die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in Frankreich betragen.

Für Deutschland hat das Europäische Statistikamt analysiert, dass Frauen hier peinliche 21,5 Prozent weniger als Männer verdienen. „Spiegel Online“ schreibt: „Höher war der Wert nur in Estland (25,3) und Tschechien (21,8).“

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/frankreich-plant-geldstrafen-fuer-lohnunterschiede-a-1196986.html?utm_source=dlvr.it&utm_medium=%5Bderspiegel%5D&utm_campaign=%5Btwitter%5D#ref=rss

Das war im Januar 2011, vor sieben Jahren: 

Die Franzosen zwingen jetzt die Unternehmen, eine Frauenquote auf der Führungsebene zu erfüllen

 

Lesehinweis zum Entgelttransparenzgesetz:

Auskunftsanspruch: Und dann kennt man irgendeinen Mittelwert und ist keinen Meter weiter. Die Klippen des Entgelttransparenzgesetzes. Gastbeitrag von Vangard-Arbeitsrechtler Maiß

 

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