Wenn Unternehmen Angestellte rausdrängen: Die Gegenwaffe Memo

Simpel wie glaubwürdig: Memos

Memos sind etwas wundervolles, und dabei total unterschätzt. Ex-FBI-Chef James Comey etwa hat offenbar nach seinem Gespräch mit Donald Trump am 14. Februar ein Memo über eben dieses Gespräch verfasst. Einfach niedergeschrieben, was gesagt wurde, direkt danach. Die Zeitungen zitieren dieses Memo und irgendwie zieht es anscheinend auch niemand in Zweifel.

Memos können auch Angestellte, die sich von ihrem Unternehmen beziehungsweise einem Manager überfahren fühlen, von den entsprechenden Gesprächen anlegen. Sie wirken wie Beweise und wenn sie unwidersprochen bleiben – umso mehr. Solche Memos haben oft einen erheblichen Wert im weiteren Verfahren. Denn sie bringen die Gegenseite unter Zugzwang. Zumal sie klar und deutlich signalisieren, dass sich Betroffene seiner Lage bewusst und bereit zu kämpfen ist. Darüber hinaus sind solche Memos auch für Gerichte immer wieder ein interessantes Dokument mit viel Aussagekraft. Insbesondere wenn Vorgesetzte oder Personalchefs unverhohlene Drohungen äußern, Mobbingmaßnahmen ankündigen oder sonstwie zu weit gehen.

 

Schreibblock und Stift ein Muss

Aber der Reihe nach: Wer in ein Personalgespräch einbestellt wird, sollte Schreibblock und Kugelschreiber einpacken. Und in aller Ruhe das mitschreiben, was ihm da so erzählt wird – Unwahres wie Wahres, einfach alles – sagen braucht er gar nix.

Dann sollte man aber ohne Umweg an den PC gehen, es abtippen und – gegebenenfalls – an den Manager direkt und die Personalabteilung gleich mit senden. Überschrieben als „Memo vom dem Gespräch zwischen Hans Glück und Max Zwerg am 28.2.2017“  und im Betreff als „Gesprächs-Memo zur Info“.

 

Altersdiskriminierung: Ab Mitte 50 die Tür weisen

Zum Beispiel, wenn ein Mittelmanager Mitte oder Ende 50 aus der Firma heraus gedrängt werden soll und er Altersdiskriminierung wittert. In dem Alter wird’s für Führungskräfte oft gefährlich. Dann kommen Unternehmen regelmäßig auf die Idee, ihre bewährten Führungskräfte ohne langes Fackeln loswerden zu wollen. Denn: Sie sind teuer und man unterstellt ihnen, nicht mehr so leistungsfähig zu sein.

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Was Betroffene dagegen tun können, sagt Christoph Abeln, Arbeitsrechtler aus Berlin und Gründer der gleichnamigen Spezialkanzlei:

Arbeitsrechtler Christoph Abeln

Auch wenn ein Anstellungsvertrag die Altersgrenze von 62 Jahren vorsieht. Dann wird ein Abteilungsleiter kurz nach seinem 58. Geburtstag vom Managing Partner gefragt, wie er sich denn so die Übertragung seiner Kunden vorstelle. Zeitnah. Er wolle doch sicherlich nicht über das 60. Lebensjahr hinaus arbeiten.

So geschieht es zigfach täglich in Deutschland. Auch wenn sie noch topfit sind, werden gerade Führungskräfte über Abfindungen, dem schleichenden Entzug von Aufgaben oder Drohungen aus dem Job gedrängt.

 

Altersgrenzen sind  unwirksam

Die gute Nachricht lautet hier trotz aller Malaise: Die vertragliche Situation der Betroffenen ist meist hervorragend. Denn die Altersgrenzen im Vertrag sind unwirksam. Jeder Manager hat nicht nur das Recht bis zum Eintritt einer ungekürzten Altersrente bezahlt, sondern auch tatsächlich beschäftigt zu werden.

 

Unternehmen sind brachial, langjährige Leistungen zählen plötzlich nicht mehr

Rechtliche Möglichkeiten das Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden, haben Unternehmen kaum. Wichtig ist daher: Es geht in diesen Konflikten nicht nur um viel Geld, sondern vor allem darum, die Nerven zu behalten. Meistens lassen sich die Interessen des Managers und des Unternehmens individuell regeln. Klar ist, dass dies nicht ohne eine professionelle Strategie geht. Unternehmen versuchen es meist gleich brachial. Dabei zählen – aus Unternehmenssicht – die Jahrzehnte lange Leistungen und aktuelle berufliche Erfolge nichts.

Worum es den aktuellen Entscheidern geht, ist nur die Optimierung der Rendite und die nächsten Quartalszahlen.

Wird ein Angestellter also zu so einem unangenehmen Personalgespräch einstellt, sollte er danach alles Gesagte aufschreiben. Und am besten danach dem Vorgesetzten schicken.

Gibt es in dem Unternehmen Betriebsrat und Sprecherausschuß, sollten sie eingeweiht werden, um Beistand zu bekommen.

Oberstes Gebot: Lassen Sie sich niemals auf den Entzug von Aufgaben, des Bereichs oder Freistellung ein. Bleiben Sie an Bord, verteidigen Sie ihren Aufgabenbereich und lassen sich auf gar keinen Fall ausgrenzen von Kollegen und Unternehmensalltag. Nur so halten Sie den Druck gegenüber Ihrem Arbeitgeber aufrecht.

 

Wenn der Personalchef als Anwalt Mitarbeitern gleich selbst mit Mobbing droht – Gastbeitrag Alexander Haasler von Abeln Rechtsanwälte

 

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