Ein Teller Chorizo-Orecchiette mit Arbeitsrechtler Stefan Röhrborn: Der Know-how-Verlust ist für Unternehmen kein Kriterium

 

Schon öfter hat Vangard-Arbeitsrechtler Stefan Röhrborn Rückhol-Aktionen erlebt. Bei denen Unternehmen ihre Mitarbeiter, die die Manager im Kostenspar-Wahn zuerst in die Wüste geschickt hatten, anschließend mit viel Geld zurück holen mussten. Weil dummerweise niemand geprüft hatte, ob die Firma deren Know-how nicht doch dringend brauchte.

Wie so etwas passieren kann? Das Muster ist immer dasselbe. Schuld daran sind die Möhren für Top-Manager, die Boni, erzählt der Düsseldorfer Anwalt. Je mehr Personaleinsparungen sie durchziehen, umso höher ihr ganz persönlicher Bonus und umso mehr Euro landen auf ihrem Konto.

 

Stefan Röhrborn von Arbeitsrechtskanzlei Vangard

 

Wenn Kurzfrist-Denke und Gewinnmaximierung vorgeht

Kurzfristiges Denken und Gewinnmaximierung regiert: Dann hat sich wieder die „Abteilung Jugend forscht“, die 32-Jährigen von irgendeiner großen Unternehmensberatung die Personalliste vorgenommen. Und die malt auf der Personalliste einfach neben den höchsten Gehältern ein Kreuzchen, erzählt der Partner der Arbeitsrecht-Kanzlei Vangard. Manager seien den jungen Beratern gegenüber erstaunlich gutgläubig. Diese Youngsters machten zwar oft betriebswirtschaftlich Richtiges, haben aber oft keinen Schimmer davon, was dann operativ am Ende passiert.

Das ist das Startsignal, danach ist er an der Reihe, Aufhebungsverträge abschließen, betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, je nachdem.

Wie oft frage er dann seine Mandanten: „Haben sie eine Idee, wie viel Know-how abfließt?“ Aber anscheinend ist das für sie kein Kriterium. Was ist das Wohl der Firma auf lange Sicht gegen den Blick aufs eigene Bankkonto auf kurze Sicht?

 

Rückzahlungspflichten für Manager

So langsam dämmert den Kontrolleuren der Unternehmen, dass die Nummer mit den Boni ganz viele Haken hat. Dass Manager, die ihre Boni tatsächlich gar nicht verdient haben, – und sie auch nicht behalten sollen. In mindestens jedem zweiten Vertrag eines Vorstands steht heute etwas, was vor kurzem noch unbekannt war, erzählt Top-Anwalt Röhrborn: Eine Rückzahlungspflichten für die Manager. Freilich nur für die Boni, das Festgehalt ist tabu – so ist es laut Gesetz. Claw-Back-Klauseln heißen sie unter Fachleuten und kommen aus den USA. Und dass die Vorstände deswegen verunsichert sind und sie sich Sorgen um ihre Boni machen.

Sie bedeuten nämlich: Unternehmen schreiben in ihre Vorstands-Verträge die Möglichkeit, die Boni zurückzufordern. Etwa für den Fall, dass der Gewinn des Unternehmens niedriger ist als im Vorjahr. Oder dass das Unternehmen in Schieflage gerät oder bestimmte Kennzahlen verfehlt werden.

 

Entlassene Mitarbeiter wieder an Bord holen

Schließlich könne es nicht sein, dass Top-Manager Boni bekommen und behalten dürfen, auch wenn sich später herausstellt, dass ihre Entscheidungen fürs Unternehmen fatal waren. Etwa wenn sie am falschen Ende zu viel eingespart haben – meist um die persönlichen Boni zu erhöhen – und das Unternehmen damit gefährden. Mehrmals schon hat der Düsseldorfer Anwalt erlebt, dass ein Unternehmen die gefeuerten Mitarbeiter wieder anheuern musste, um weiter funktionieren zu können.

Die Rückzahlungsklauseln sind kompliziert. Die Verfehlungen müssen sehr präzise in der Bonusvereinbarungen benannt sein, sonst kann der Aufsichtsrat die Claw-Back-Option nicht ziehen. Pauschale Sätze wie: „Der Bonus ist zurückzuzahlen, wenn dem Vorstand im Nachhinein schwere Verfehlungen nachgewiesen werden können“, reicht nicht.

 

 

Orichiette mit Chorizo und Parmesan in der „Brasserie“ in Düsseldorf

 

Missglückte Outsourcing-Versuche

Von fatalen Management-Entscheidungen kann Stefan Röhrborn auch sonst – fernab der DAX-Konzerne – viel erzählen. Von der Klinik, deren Chef die Klinik-Apotheke outsourcte. Die daraufhin nur noch Montags bis Freitags von acht bis fünf Uhr Medikamente für die Patienten lieferte – aber nicht immer dann, wenn es nötig war. Auch abends und am Wochenende, wann immer eben Notfälle auftraten. Der Normalfall einer Akut-Klinik eben. Denn: Der Outsourcing-Dienstleister musste ja ebenso mit dem geringeren Budget auskommen und hatte sofort beim Personal geknapst. Die Folge: Zurück marschmarsch, Die Apotheke musste wieder eingesourct werden.

Dasselbe passierte, als ein Krankenhausmanager die Sterilisation der Operationsbestecke auslagerte – prompt waren Lieferprobleme die Folge.

Die Tragik ist, so sinniert Röhrborn: In vielen Unternehmen herrscht Hektik, sie wähnen sich in einem Restrukturierungs-Stau und treffen Entscheidungen, von denen sie nicht wissen, was am Ende die Folge ist. Und das kann teuer werden.

 

WiWo-Top-Kanzleien für Arbeitsrecht:

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/wiwo-topkanzleien-die-besten-anwaelte-fuer-arbeitsrecht/19366896.html

 

 

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Alle Kommentare [1]

  1. Hallo, danke für die erhellenden Artikel. Wenn man den Anwalt für Arbeitsrecht einmal einschalten musste, freut es einen, dass Firmen für ihre Fehler auch bezahlen müssen.