Wer Kollegen beleidigt und in ihrer Ehre kränkt, dem darf fristlos gekündigt werden

Wenn der besondere Führungsstil den Job kostet – ohne Abfindung

Angesichts des immer rauer werden Umgangstons ist dieses Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sehr interessant: Für gekränkte Kollegen – ebenso wie für Personalchefs, die hohe Abfindungen sparen wollen.

Wer seine Kollegen beleidigt, riskiert seine fristlose Kündigung – denn Ehrverletzungen sind eine Pflichtverletzung. Nicht einmal eine vorherige Abmahnung ist nötig, wenn Worte wie „Arschloch“, andere Beleidigungen oder Unterstellungen beispielsweise Faulheit, fallen.

 

Beleidigungen können das Betriebsklima irreparabel zerstören

Der Grund: Der Betriebsfrieden könne damit irreparabel zerstört werden, so die Richter. Arbeitgeber können solche schwerwiegenden Beleidigungen unter den Mitarbeitern nicht dulden.

 

…auch bei langjährigen Mitarbeitern und am Abend

Dass es im entschiedenen Fall eine Kinderkrankenschwester – die schon über 20 Jahre in der Klinik arbeitete – war, änderte am Urteil nichts. Auch nicht die Tatsache, dass sie abends nach ihrem Dienst – also in der Freizeit – und obendrein angetrunken ihre Kollegin per SMS derart beleidigte.

 

Kränkungen sind kein „legerer Umgangston“

Hätte sie es unter vier Augen und nicht noch schriftlich getan, wäre die Angelegenheit zumindest nicht so schnell beweisbar gewesen. Dass  es sich um einem  „legerem Umgangston“ gehandelt habe und mit dem sich die Kinderkrankenschwester rechtfertigen wollte, ließen die Richter derlei „deutliche Ehrverletzungen“ nicht durchgehen. (Urteil vom Landesarbeitsgericht  Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 4 Sa 350/15)

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7B5CEE6692-C53E-4309-A75E-68BDB9D0D5C3%7D

 

Ein Geschenk für Personalchefs

Andersherum spielt das Urteil womöglich Personalchefs in die Hände, die rüpelhafte Mitarbeiter loswerden wollen – ohne eine Abfindung. Und womöglich mit einem Bonus zum Dank dafür.

Mitarbeiter, die im Abschlussgespräch solche Gründe für ihren Weggang offen legen, dürften für sie wahre Fundgruben sein – und Zeitbomben für cholerische Kollegen oder Führungskräfte.

 

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Alle Kommentare [1]

  1. Hallo,

    was kann ich machen wenn mich eine Kollege anbrüllt mit einem Ton mit mir redet so als ob ich ein Hund wäre mich beleidigt mich beobachtet mir mit Ironie kommt und mich bedroht?
    Führt sich wie ein Diktator auf.
    Alles aber ohne Zeugen?
    Ich hatte das dem Chef gesagt jedoch ohne Wirkung
    der macht weiter.
    Darf bzw kann ich die Arbeit verweigern oder womöglich nicht zur Arbeit erscheinen? Gilt dieses, die Arbeit verweigern oder womöglich nicht zur Arbeit erscheinen, nur wenn man in einer Behörde arbeitet oder auch im Privatsektor?