Home Office: Ein teurer Spaß für Unternehmen, wenn´s korrekt läuft

Home Office: Die wichtigsten Regeln für die Heimarbeit (zuerst erschienen auf wiwo.de)

 

In den Niederlanden gibt es ihn: Den Anspruch auf das Home Office. Deutsche Angestellte können davon nur träumen. Was Unternehmen und Mitarbeiter regeln sollten, wenn sie sich auf das Arbeiten von Zuhause aus einlassen.

 

Für ThyssenKrupp war der Kita-Streik ein gelungener Feldversuch in Sachen Home Office. Der Konzern hatte seine Führungskräfte während des Streiks aufgefordert, sich besonders flexibel zu zeigen und Heimarbeit anzubieten. Mit dem Ergebnis des ungeplanten Feldversuchs ist ThyssenKrupp-Personalvorstand Oliver Burkhard hoch zufrieden: „Der Kita-Streik hat gezeigt, dass in der Praxis die meisten Vorbehalte unbegründet sind.“

ThyssenKrupp-Personalvorstand Oliver Burkhard (© ThyssenKrupp AG)

ThyssenKrupp-Personalvorstand Oliver Burkhard (© ThyssenKrupp AG)

Denn, so sein Fazit: „Sowohl Mitarbeiter als auch Führungskräfte haben viele gute Erfahrungen gemacht.“ Der Konzern habe eine klare Devise: Sofern es die betrieblichen Belange zulassen und auch die Führungskraft zustimmt, kann die Arbeit flexibel gestaltet werden – und dazu zählt auch Arbeit im Home Office.

Unser Nachbarland Holland ist da schon weiter: Arbeitnehmer haben dort sogar einen gesetzlichen Anspruch aufs Home Office. „Doch das ist hierzulande nicht zu erwarten“, sagt Ina-Kristin Hubert, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Rödl & Partner in Hamburg. Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten nicht einmal vorübergehend die Arbeit im Home Office erlauben, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vergangenen Dezember einer jungen Mutter beschied (Aktenzeichen 5 Sa 378/14). Von Unternehmen könne nicht verlangt werden, dass sie den Betrieb nach den Wünschen der Mitarbeiter umstrukturieren, urteilten die Richter. „Umgekehrt kann die Firma keinen Angestellten zwingen, nicht mehr in der Firma, sondern von Zuhause aus zu arbeiten“, so Anwältin Hubert.

Ina-Kristin Hubert, Arbeitsrechtlerin und Partnerin bei Rödl & Partner

Ina-Kristin Hubert, Arbeitsrechtlerin und Partnerin bei Rödl & Partner

 

Die Idee, für diesen Fall vorzubeugen und eine entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag einzubauen, sollten Arbeitgeber übrigens gleich wieder verwerfen. Ein Unternehmen im Rheinland, das dies probiert hatte, musste sich vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf belehren lassen, dass eine solche Klausel unwirksam ist und das Home-Office somit Bestand hat (12 Sa 505/14).

 

 

Geregelt werden sollte im Arbeitsvertrag:

  • Die Arbeitszeit, also die Stundenzahl. Auch Zuhause muss der Arbeitnehmer übrigens die gesetzlich vorgeschriebene Pause nach sechs Stunden Arbeitszeit einhalten.
  • Die Überlassung eines Büroraums
  • Die Überlassung der Arbeitsmittel vom Computer über Drucker bis hin zum Handy, Schreibtischstuhl, Glühbirnen und Büromaterial. Wen die Firma nicht selbst ausstattet, der sollte die Dinge für das Unternehmen kaufen oder die Belege für die Anschaffungen zwecks Kostenerstattung einreichen.
  • Die Kostenübernahme von anteiliger Miete, Strom und Heizung. Achtung: Nicht beteiligen braucht sich das Unternehmen an den Kosten der Müllabfuhr. Natürlich muss aber der Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Vernichtung sensibler Daten Sorge tragen. Jedenfalls muss der Mitarbeiter seiner Firma eine Kopie seines eigenen Mietvertrags geben und ihm regelmäßig die Strom- und Heizkostenrechnung schicken.
  • Wartung und Pflege der Kommunikationsgeräte
  • Ein jederzeitiges Betretungsrecht des Arbeitgebers sowie für die Behörden in die Wohnung – zum Beispiel, um zu kontrollieren, dass die Schutz- und Sicherheitsvorschriften für Arbeitnehmer eingehalten werden. Büros müssen eine Heizung haben und eine Mindestgröße aufweisen ebenso wie der Schreibtisch. Auch der PC-Bildschirm hat Mindeststandards – Stichwort: Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Zudem muss der Raum ein Fenster haben. Der Arbeitgeber muss diese Dinge kontrollieren, dazu ist er wegen seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet.
  • Der Ersatz für Fahrtkosten in den Betrieb.

Werden alle Spielregeln eingehalten, sagen Experten, ist ein Home Office für den Arbeitgeber teurer als ein Schreibtisch im Unternehmen.

Und unangenehm wird´s jedenfalls für den Mitarbeiter, wenn in der Arbeitszeit ein Unfall passiert – beispielsweise beim Kaffee-Holen in der Küche – und er deshalb die Vorteile der Leistungen der Berufsgenossenschaft verliert.

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Alle Kommentare [2]

  1. Danke für diesen Artikel. Als Betroffene, die zeitweise im Homeoffice arbeitet finde es es wichtig zu wissen, dass ein Unfall zu Hause fatal sein kann. Wie ist es eigentlich, wenn man für das Homeoffice dankbar sein muss, weil man einen sehr langen Fahrtweg zur Arbeit hat und der Arbeitgeber voraussichtlich kaum bereit ist sich an den Nebenkosten zu beteiligen? Kann man die Kosten beim ausscheiden aus dem Betrieb rückwirkend geltend machen? Für den Fall der Fälle will ich nicht unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten müssen.

  2. Hier sind die einfach zu stupide und unbeweglich. Nichts als Gesetze und Vorschriften in dem Land. Soll doch jede Firma frei entscheiden können sowie auch der Arbeitnehmer. Home Office hat doch für beide Seiten viele Vorteile.