Kein Anwaltsrat beim Blick in die Personalakte – das geht gar nicht, kritisiert Christoph Abeln das Bundesarbeitsgericht (Gastbeitrag)

Das Bundesarbeitsgericht verbietet Angestellten, ihre Personalakte vom Anwalt prüfen zu lassen – Gastkommentar von Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrechtler Christoph Abeln

Arbeitsrechtler Christoph Abeln

 

Es ist sehr wichtig für jeden Angestellten, sich von einem Anwalt beraten und vertreten zu lassen. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) aber einen ziemlichen Angriff darauf gestartet. Es sagt: Angestellte, die ihre Personalakte ansehen wollen, dürfen sich nicht mehr vom Anwalt helfen lassen. Dies gilt für alle Fälle, in denen Arbeitnehmer Kopien aus der Akte ziehen können.

 

Erheblicher Einschnitt in Arbeitnehmerrechte

Diese Entscheidung des BAG beschneidet die Rechte der Arbeitnehmer erheblich. Dabei: Es kann nicht sein, dass Angestellten nicht mehr bei einem Blick in die Personalakte ihren Anwalt mitnehmen oder ihn bevollmächtigen dürfen, dass er für sie da hineinschaut. Denn nur ein Jurist erkennen oft, ob eine Personalakte korrekt geführt und der Datenschutz eingehalten ist.

 

Externe Dienstleister bedeuten sehr oft Datenschutzverstöße

Für den eigenen Anwalt nur Fotokopien machen zu dürfen, ist hingegen zu wenig. Die Bundesarbeitsrichter haben eine Entscheidung gefällt, die aus dem Elfenbeinturm kommt. Denn Arbeitnehmer können oft gar nicht wissen, ob ihre Personalakte korrekt geführt ist – weil sie die Vorschriften gar nicht kennen. Schon heute werden Akten oft elektronisch geführt, problematisch wird es meist inbesondere dann, wenn externe Dienstleister sie führen und das Unternehmen seine Personalabteilung flottweg outgesourct hat. Um Kosten zu sparen. Denn bei diesen externen Dienstleistern wird der Datenschutz besonders häufig verletzt.

 

Ein Blick in die Personalakte – offenbart oft Abgründe

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein großes Versicherungsunternehmen aus München wollte sich von einem Manager während seines Auslandseinsatzes trennen. Gründe für eine Kündigung hatten sie nicht. In den Besprechungen behauptete der Anwalt des Versicherers, dass die Vorstellungen des Managers überzogen seien. Aus der Personalakte, die er gesehen habe, ergäben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen den Mann auch ohne Abfindung verabschieden könne. Ich brach als Anwalt des Managers daraufhin die Verhandlungen ab und teilte dem Versicherer als Arbeitgeber mit, dass wir erst mal die Personalakte einsehen wollen. Abgründe taten sich auf. Nicht nur, dass der Anwalt der Versicherung ohne Einwilligungserklärung des Managers in die Personalakte gesehen hatte. Es stellte sich ferner heraus, dass seine Behauptungen nicht ansatzweise in der Personalakte standen.

Dazu kam: In dem Versicherungsunternehmen wurde außer der elektronischen auch eine traditionelle Papier-Personalakte geführt. Beim Durchsehen stellte sich heraus, dass diese aber fehlerhaft war. Konkret: So fanden sich Belege über das Anmieten der Tiefgarage mehrmals in der Personalakte. Wesentliche Vertragsänderungen und Unterlagen über den finanziellen Status der Führungskraft fehlten dagegen.

 

Fehlerhafte Personalakte: Kann Arbeitnehmer bei Trennungsverhandlung nützen

Auf meine Nachfrage hin wurde klar: Mit dem Führen der Personalakte war ein externer Dienstleister beauftragt gewesen. Auch für dieses Outsourcing fehlte eine Einwilligungserklärung des Managers. Das Resultat: Die Personalakte war fehlerhaft, datenschutzrechtlich wie inhaltlich. Nachdem ich dem Versicherer dies mitgeteilt hatte, schaltete sich der Chefjustiziar des Unternehmens selbst ein. Und binnen wenigen Tagen unterschrieben wir alle eine außergerichtliche Einigung zu den Bedingungen, die mein Mandant und ich vorgeschlagen hatten.

Nach dem Willen der Bundesarbeitsrichter wäre dieser Fall anders gelaufen: Kein sachverständiger Anwalt hätte die Personalakte prüfen und als Argument für den Manager einsetzen können. Der Mandant hätte die nötigen Rechtskenntnisse nicht gehabt, um selbst beurteilen zu können, welche Fehler das Unternehmen gemacht hat. Und daraufhin ganz schlechte Karten gehabt.

 

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*