In der WiWo-Print erschienen im Januar 2016
Im WirtschaftsWoche-Ranking wurden die besten Anwälte für Managerhaftung gekürt: In Schadenersatzprozessen gegen Vorstände und Geschäftsführer geht es um Millionen. Unsere Liste zeigt, auf wen Topmanager sich dabei verlassen.
Managerhaftungsprozesse sind teuflisch. Viele Manager werden darüber krank oder zerbrechen daran. Auch wenn die Haftpflichtversicherung (D&O) die hohen Anwaltshonorare zahlt, so drohen Vorständen persönlich doch oft millionenschwerer Schadensersatz und im Schnitt fünf bis sieben Jahre währende zermürbende Prozesse. Der tragischste Fall war der von Ex-Siemens-Vorstand Heinz-Joachim Neubürger, der nach über acht Jahren Kampf um Unschuld und Ehre in der Korruptionsaffäre Suizid beging.
Vorwurf gegen Manager: Organisationsverschulden
Neubürger dient Managern als Warnung. Zwar warf man ihm keine persönliche Beteiligung an Schmiergeldzahlungen vor, dafür Organisationsverschulden – der Vorstand hatte kein funktionierendes System eingerichtet, das Verstöße gegen interne und externe Regeln (Compliance-Verstöße) verhindern konnte.
Beschuldigte Manager: Kein Zugriff mehr auf Informationen
Ähnliche Vorwürfe drohen Ex-VW-Vorstandschef Martin Winterkorn wegen der Diese-Affäre. Neubürger wurde vom Landgericht München zu 15 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt, von denen nach einem Vergleich mit Siemens noch 2,5 Millionen Euro übrig blieben. „Der Manager hat den Schwarzen Peter, den Vorwurf des Organisationsverschuldens, auszuräumen“, sagt Kim Lars Mehrbrey von der Kanzlei Hogan Lovells. Zumal: „Der Manager ist aus dem Unternehmen längst ausgeschieden und hat keinen Zugriff mehr auf Informationen“, sagt Jochen Vetter, Anwalt bei Hengeler Mueller.
Frisch installierte Vorstände auf der Suche nach Unrat des Vorgängers
Zu den typischen Fällen der Spezialisten zählen Exbankchefs, denen die Tolerierung extrem spekulativer oder steuerlich illegaler Geschäfte vorgeworfen werden. Dazu kommen Korruptionen, Kartellverstöße und Betrugsfälle, die in der Firma begangen wurden. „Die Vorgänge liegen oft lange zurück, teils bis zu zehn Jahre, und sind schwer aufzuklären“, sagt Mehrbrey. Gefürchtet bei Aktiengesellschaften sind ausländische Investoren wie aktivistische Hedgefonds. Sie sind klagefreudig, wenn sie Missmanagement vermuten – und haben keine Beißhemmungen. Das Gleiche gilt für frisch installierte Vorstände und Aufsichtsräte. Sie forschen regelmäßig erst einmal nach, ob ihre Vorgänger Pflichten verletzt haben – damit Unrat, für den sie haften müssten, nicht bei ihnen hängen bleibt.
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Top-Kanzleien Managerhaftungsrecht |
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Kanzlei |
Name |
Allen & Overy |
Marc Zimmerling |
Arqis |
Mirjam Boche |
Broich |
Josef Broich |
Clifford Chance |
Burkhard Schneider |
CMS Hasche Sigle |
Dorothee Ruckteschler |
DLA Piper |
Thomas Gädtke, Andreas Meyer-Landrut |
Freshfields Bruckhaus Deringer |
Thomas Bücker, Christoph H. Seibt |
Friedr. Graf v. Westphalen & Partner (FGvW) |
Björn Fiedler*, Tobias Lenz |
Glade Michel Wirtz |
Achim Glade |
Gleiss Lutz |
Michael Arnold |
Greenfort |
Anh-Duc Cordalis |
Hengeler Mueller |
Gerd Krieger, Viola Sailer-Coceani, Jochen Vetter |
Hogan Lovells |
Kim Lars Mehrbrey |
Jones Day |
Ralf Ek |
Linklaters |
Hans-Ulrich Wilsing, Ralph Wollburg |
Luther |
Eberhard Vetter |
Noerr |
Oliver Sieg |
P+P Pöllath + Partners |
Wolfgang Grobecker |
Schmitz & Partner |
Bernd Wilhelm Schmitz |
Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom |
Bernd Mayer |
Sullivan & Cromwell |
York Schnorbus |
SZA Schilling, Zutt & Anschütz |
Christian Gehling, Marc Löbbe |
Thümmel, Schütze & Partner |
Franck Schmidt-Husson, Roderich Thümmel |
Wach + Meckes |
Karl J. T. Wach |
White & Case |
Lutz Krämer |
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Das Ranking beruht auf mehrstufigem Verfahren mit Datenbankrecherche, Expertengesprächen und Jurybewertung; * seit Januar bei: Fiedler Cryns-Moll Jüngel FCMJ; Quelle: WirtschaftsWoche Topkanzleien 2016 |
Die Jury:
Gregor Bachmann, Professor an der Freien Universität Berlin, Experte für Manager- und Organhaftung.
Hans-Martin Buhlmann, Vorstand der VIP Vereinigung Institutioneller Privatanleger.
Marcus Linnepe, Gründer und Geschäftsführer der Unternehmensberatung Canei
Franz Held, Mitglied der Geschäftsleitung des D&O -Versicherungsanbieters VOV
Achim Schunder, Leiter der Zeitschriftenniederlassung des Verlags C.H. Beck
Felix Hey. Otto Schmidt Verlag, geschäftsführender Gesellschafter des juristischen Fachverlags Dr. Otto Schmidt
Ein schöner Beitrag. Nur klärt niemand auf, dass die genannten Kanzleien in der Regel die Top-Unternehmen vertreten. Wer aber die Unternehmen vertritt, kann gleichzeitig nicht völlig frei den Manager vertreten. Das ist der Mangel vieler Rankings.