Zigarettenpausen sind Privatsache, auch im Job, während der Arbeitszeit und auf dem Firmengelände. Wer auf dem Weg dorthin einen Unfall erleidet, kann von der gesetzlichen Unfallversicherung jedenfalls keine Leistungen verlangen – weder Behandlungskosten noch eine Rente. Das stellte kürzlich das Sozialgericht Karlsruhe im Fall einer Monteurin fest, der auf dem Weg in eine Zigarettenpause – 15 Minuten vor der nächsten regulären Pause – ein Gabelstapler über den Fuß fuhr und übel verletzte (Aktenzeichen S 4 U 1189/15).
Die Sozialrichter begründeten es so: Wäre die Frau zur Toilette gegangen, hätte die Unfallversicherung einspringen müssen: denn dann hätte eine „unaufschiebbare Handlung“ vorgelegen, weil sie damit nicht hätte warten könne, bis sie wieder zuhause ist. Und sie drückten es noch kryptischer aus: Die Strecke nach draußen zur Raucherzone habe die Frau „mit privater Handlungstendenz zurückgelegt“
Wer ausrechnen will, wie viele Arbeitsstunden seinem Betrieb durch Raucher-Pausen verloren gehen, kann das hier tun:
http://www.ahb-electronic.de/ahb/zigarettenpausenrechner.html
Link zu einem Blogbeitrag hier zu teuren Rauchern und Kollegen, die die Faust in der Tasche machen: