Der Weg in die Raucherpause ist Privatsache

Zigarettenpausen sind Privatsache, auch im Job, während der Arbeitszeit und auf dem Firmengelände. Wer auf dem Weg dorthin einen Unfall erleidet, kann von der gesetzlichen Unfallversicherung jedenfalls keine Leistungen verlangen – weder Behandlungskosten noch eine Rente. Das stellte kürzlich das Sozialgericht Karlsruhe im Fall einer Monteurin fest, der auf dem Weg in eine Zigarettenpause – 15 Minuten vor der nächsten regulären Pause – ein Gabelstapler über den Fuß fuhr und übel verletzte (Aktenzeichen S 4 U 1189/15).

Aschenbecher

Die Sozialrichter begründeten es so: Wäre die Frau zur Toilette gegangen, hätte die Unfallversicherung einspringen müssen: denn dann hätte eine „unaufschiebbare Handlung“ vorgelegen, weil sie damit nicht hätte warten könne, bis sie wieder zuhause ist. Und sie drückten es noch kryptischer aus: Die Strecke nach draußen zur Raucherzone habe die Frau „mit privater Handlungstendenz zurückgelegt“

 

Wer ausrechnen will, wie viele Arbeitsstunden seinem Betrieb durch Raucher-Pausen verloren gehen, kann das hier tun: 

Zigarettenpausenrechner

http://www.ahb-electronic.de/ahb/zigarettenpausenrechner.html

Link zu einem Blogbeitrag hier zu teuren Rauchern und Kollegen, die die Faust in der Tasche machen:

Raucher sind teuer – und Betriebsklimaschädlinge

 

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