VW-Skandal: Compliance wird zum Wettbewerbsvorteil – Gastbeitrag von Peter Fissenewert

 

Compliance-Experte Peter Fissenewert über die weiteren Auswirkungen des VW-Skandals (Gastbeitrag)

Wenn jeder siebte Arbeitsplatz in Deutschland vom Auto abhängt und Deutschland viertgrößter Automobilhersteller weltweit ist, sollten deutsche Manager die VW-Krise und den Compliance-Skandal sehr ernst nehmen.

 

Peter Fissenewert, Professor

Compliance-Experte Peter Fissenewert, Anwalt und Professor an der SRH in Berlin

 

Auf VW wird sehr viel zukommen. Einige mutmaßen, dass der Konzern die Krise nicht überstehen wird. Es mag sein, dass VW fällt, in jedem Fall wird das Unternehmen aber in die Knie gezwungen werden.

 

Schaden: bis zu 80 Milliarden Euro

Bislang stellte VW 6,7 Milliarden Euro zurück. Neben der befürchteten 18-Milliarden-Euro-Strafe durch die US-Umweltbehörde EPA fallen weitere erhebliche Kosten für Rückrufe an. Allein in Europa beordert VW dazu 8,5 Millionen Autos in die Werkstätten. Dabei behauptet VW, bei den meisten Motoren genüge es, die alte Software, die die Abgasemmissionen bei Tests manipulierte, zu ersetzen. Dies wird sich aber kein Käufer gefallen lassen, denn er hat ein Auto nicht nur mit falscher Software, sondern auch mit anderen Abgaswerten gekauft.

 

Allein die Softwareumstellung wird daher nicht ausreichen. Es steht zu vermuten, dass bei den meisten Motoren auch die Technik erneuert werden muss.  Zusätzlich zu den Rückrufkosten kann für jedes Fahrzeug, das nicht den US-Abgasnormen entspricht, eine Strafe in Höhe von weiteren je 37.500 US-Dollar verhängt werden. Anwaltskanzleien bringen sich bereits weltweit für Sammelklagen gegen VW in Stellung. Die Kosten des Skandals sind kaum abzuschätzen. Analysten erwarten, dass die bisher zurückgelegten 6,7 Milliarden Euro kaum ausreichen werden, um die Folgen der Affäre zu verkraften. Die Schätzungen schwanken zwischen 20 und 80 Milliarden Euro.

Allein im dritten Quartal 2015 verzeichnet VW einen Verlust von rund 3,5 Milliarden Euro. All dies ist ernst zu nehmen. Und teilweise reagiert VW bereits.

 

Druck auf Zulieferer und Autohäuser

So hat VW angekündigt, bei den Zulieferern 3 Milliarden Euro einsparen zu wollen. Damit ist klar, dass der finanzielle Druck, der durch die unsägliche Lopez-Ära erst richtig ist Gang gebracht wurde, sich weiter verstärken wird. Ob dies alle Zulieferer überstehen werden, darf bezweifelt werden, denn auch die anderen Automobilhersteller werden natürlich beim Preisdruck kräftig mitdrücken. Dies trifft auch die Autohäuser, weil VW auch von seinen Autohäusern klare und transparente Strukturen in Zukunft verlangen muss.

 

Dieselgate erreicht die ersten Autohäuser

Dies trifft nicht nur die gesamte VW-Branche mit all den Tochterunternehmen, sondern es betrifft die ganze Branche. Erste Autohäuser klagen, dass die Banken die VW-Krise zum Anlass genommen haben, das Rating herabzustufen, was zu erheblichen Problemen im Tagesgeschäft führt.

VW wird zukünftig nur noch mit solchen Zulieferern und Autohäusern zusammenarbeiten können, die ein wirksames und nachweisbares Compliance-Management-System (CMS) implementiert haben. Mag es auch zynisch klingen, wird der Konzern, der gerade so vielfach betrogen hat, zukünftig bei seinen Zulieferern auf transparente und sichere Strukturen setzen müssen. Nur dieses klare Bekenntnis zu Compliance im eigenen Haus wie bei externen Zulieferern wird VW ein gutes Maß an Glaubwürdigkeit zurückbringen. Für die Zulieferer und Autohäuser ist es nicht nur überlebensnotwendig, Compliance ist damit auch zu einem Wettbewerbsvorteil avanciert.

 

Deutschland ohne Unternehmensstrafrecht

Auch die Diskussion um ein Unternehmensstrafrecht wird wieder entfacht. Im vergangenen Jahr ebbte die Diskussion etwas ab, da sich viele mit mehr oder weniger guten Argumenten gegen die Einführung eines Unternehmensstrafrechts gewandt haben.

Zur Erinnerung: In Deutschland gibt es nur ein sogenanntes Individualstrafrecht, das heißt, nur einzelne Personen können nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden.

Ausnahmen kennen wir nur beispielsweise bei Kartellvergehen oder bei Verstössen gegen das Mindestarbeitslohngesetz. Hier können Unternehmen bereits empfindlich sanktioniert werden. Im Ergebnis handelt es sich aber lediglich um Geldbußen, keinesfalls um Geldstrafen – auch wenn zuzugeben ist, dass diese Bußen sehr hoch ausfallen mögen. Ob VW nach Paragraph 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sanktioniert werden kann, darf bezweifelt werden.

 

Compliance als Strafminderungsgrund

Aber immerhin ist doch die Frage erlaubt, warum ein Unternehmen, das sich derartiger Vergehen strafbar gemacht hat, nicht auch nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden kann, sondern nur die einzelnen Täter? Auch hier wird Compliance eine Rolle spielen, denn bereits bei der Diskussion um das Unternehmensstrafrecht wurde diskutiert, dass das Unternehmen, das sich strafbar gemacht hat, milder bestraft werden kann oder soll, wenn es ansonsten über eine funktionierende Compliance-Struktur verfügt.

 

Korruptionsregister

Wie wirken sich eigentlich die Korruptionsregister auf den Vertrieb von VW aus? In einigen Ländern existieren bereits derartige Korruptionsregister, in denen die Firmen eingetragen werden, die sich wegen Korruptions- oder sonstiger Vergehen ihrer Mitarbeiter etwas vorzuwerfen haben.

Grob betrachtet ist dies schon etwas wie ein Unternehmensstrafrecht, denn wer einmal in diesem Korruptionsregister ist, darf für eine gewisse Zeit nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Derzeit gibt es ein Korruptionsregister nur in einzelnen Bundesländern, es ist aber bundesweit geplant. Hier ist zu fragen, ob und inwieweit sich VW auch zukünftig an Ausschreibungen für öffentliche Flottenverträge und dergleichen beteiligen kann. Mehr noch: Müssen Unternehmen der öffentlichen Hand diese Verträge nun womöglich kündigen?

 

Wettbewerbsvorteil Compliance

Der VW-Skandal wird eine erhebliche Schubwirkung auf die Compliance-Entwicklung haben. Aber das ist positiv. Compliance wird damit endgültig zu einem echten Wettbewerbsvorteil, abgesehen davon, dass sich die Unternehmen, die sich ein Compliance Management System verpassen, intern wie extern geringeren Risiken ausgesetzt sind.

 

Fazit

Erstaunlich ist, dass der Optimismus der deutschen Manager bislang kaum getrübt ist. Noch nicht. Denn der VW-Skandal wird nicht nur Auswirkungen auf die Zulieferindustrie und die eigenen Autohäuser haben. Eine ganze Branche ist erschüttert – eine Branche, die einer Vielzahl von Menschen unmittelbar und mittelbar Arbeit gibt.

 

Peter Fissenewert ist Partner der Kanzlei HWW Hermann Wienberg Wilhelm und Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule SRH in Berlin mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz sowie Compliance-Beratung und Managerhaftung. Fissenewert ist Herausgeber des Handbuchs „Compliance für den Mittelstand“, des „Praxishandbuchs internationale Compliance-Management-Systeme Grundsätze – Checklisten – Zertifizierung gemäß ISO 19600“ und Mitautor des Standardwerks „Compliance kompakt“.

 

http://www.hww.eu/de/rechtsanwaelte/team/prof-dr-peter-fissenewert

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Alle Kommentare [1]

  1. Und nun?
    Das Problem ist doch, dass VW alle notwendigen Elemente eines CMS hat. Aber die externe wie interne Warnung das Management nicht erreicht hat. Also war es unwirksam (BilMoG lässt grüßen!!). Es ist immer wieder festzustellen, dass CMS von Juristen implementiert und verantwortet werden (Legal Compliance). Das allein kann es aber nicht sein. Welcher Jurist hat denn schon Ahnung von Prozessanalysen einerseits (IKS!!) und der Etablierung von Prinzipien, die eine Unternehmenskultur fördern, die sicherstellt, dass Probleme adressiert werden?
    Da muss man im Hause VW – und nicht nur dort – mal nachdenken.