VW-Skandal: Deborah Sturmann, US-Anwältin und Expertin für Aktionärsklagen sorgt für Überblick

Ein Überblick
Deborah Sturman, Rechtsanwältin in New York, ist Expertin für internationale Aktionärs- und Schadenersatzklagen und vertritt europäische institutionelle Investoren vor allem bei Verfahren in den USA, aber auch in den Niederlanden, Belgien, Deutschland und Frankreich. Sie fasst zusammen, was alles auf VW wegen Dieselgate nun an Forderungen zukommt:


US-Anwältin Deborah Sturmann,

US-Anwältin Deborah Sturman, Anwältin in New York und Vertreterin instutioneller Anleger

 

Hier ein erster Überblick, welche Klagen und Forderungen aus den verschiedensten Ecken nun auf VW nun zukommen oder zukommen können:

  • Kunden / Besitzer der betroffenen Fahrzeuge wegen Wertverlust
  • Aktionäre wegen der Kurseinbrüche und wegen der zu spät erfolgten Gewinnwarnung
  • Investoren wegen der Kurseinbrüche und wegen der zu spät erfolgten Gewinnwarnung bei anderen VW-Wertpapieren als Aktien (ABS, Bonds undsoweiter)
  • Umweltbehörden wegen des betrügerischen Einsatzes der Motormanagement-Software
  • Steuerbehörden wegen auf Basis falscher Umweltdaten zu gering berechneter Kratfahrzeugsteuer
  • KFZ-Zulassungsbehörden wegen der Gefährdung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für die jeweiligen Fahrzeuge / Motoren
  • Staaten wegen zu Unrecht ausgezahlter Subventionen wie zum Beispiel der Abwrackprämie oder die subventionierten, zinsverbilligten Kredite der öffentlichen Europäischen Innovationsbank für die Entwicklung umweltfreundlicher Motorentechnologien
  • VW-Händler und -Werkstätten wegen entgangener Gewinne
  • Wettbewerber von VW wegen Verzerrung des Marktes aufgrund der manipulierten Abgaswerte
  • Kraftfahrzeugversicherer beziehungsweise deren Kunden wegen möglicherweise falscher Einstufung der Fahrzeuge
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Welche Klagen drohen dem VW-Konzern international? 
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Es gibt eine Vielzahl an möglichen Klägern und Anklägern, die bereits aus den bisher bekannt gewordenen Manipulationen von VW, drohen. Die meisten können in vielen Staaten entweder zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren führen. In den USA wurden – zusätzlich zu den privaten zivilrechtlichen Klagen – sowohl bundesstaatliche Klagen als auch Klagen einzelner Bundesstaaten wie Texas oder Kalifornien erhoben.
Nicht nur in Deutschland und den USA, sondern auch in Italien und Südkorea beginnen Ermittlungen gegen VW.
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Botschaft an andere Unternehmen – und es wird teurer werden als bei BP
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Europäische und amerikanische Regulatoren werden alles daran setzen, um sicherzustellen, dass die gesetzlich geltenden Umweltstandards eingehalten werden. Sie werden eine klare und eindeutige Botschaft an Unternehmen senden wollen, die bei einem Betrug erwischt werden.
Das Verfahren gegen BP in Sachen Deepwater Horizon im Golf von Mexiko dient als Anschauungsunterricht. Es hat BP bereits 54 Mlliarden Dollar gekostet. VW muss mit einer mindestens so harten Behandlung rechnen.
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Auch Wettbewerber dürften klagen
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Mit höchster Wahrscheinlichkeit werden weitere zivilrechtliche Klagen von Einzelpersonen, Unternehmen, institutionellen Anlegern und Behörden eingereicht.  Darüber hinaus wäre es möglich, dass Wettbewerber rechtliche Schritte ergreifen werden, weil durch die Software-Manipulation ihre Wettbewerbsposition beeinträchtigt wurde. Es werden wahrscheinlich weitere zivilrechtliche Verfahren von VW-Händlern, Werkstätten und anderen Parteien folgen, die durch den Betrug wirtschaftlichen Schaden erlitten haben.
Die am einfachsten zu Sammelklagen zusammenzufassenden Zivilklagen sind die von Investoren, die Wertpapiere von VW in den USA erworben haben. Weitere Anleger, die auf anderen Börsen Wertpapiere gekauft haben, inklusive Aktien, Anleihen oder ABS, werden auch in verschiedenen Sammelverfahren klagen können.
Die Mehrheit der VW-Aktien wird in Deutschland gehandelt.  VW hat aber auch eine bedeutende Anzahl von American Depository Receipts (ADR) auf der New York Stock Exchange gehandelt. Trotz der unterschiedlichen Aktionärsrechte gibt es sowohl in Deutschland als auch den USA starke Klagegründe, weil der Konzern die Investoren eindeutig zu spät über die Risiken aufgrund der manipulierten Software informiert hat.
VW-Anleger können an den Standorten der jeweiligen Börsen- oder Handelsplätze, an denen die Papiere erworben wurden, wegen des Wertverlustes und der zu spät erfolgten ad-hoc-Mitteilung klagen.
Auch Ansprüche gegen VW-Tochterunternehmen wären sowohl in den USA als auch in Deutschland möglich, wenn diese versäumt haben, rechtzeitig die Investoren über die Software-Manipulation zu informieren.
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SEC: Missachtung des Aktienrechts
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Die SEC, die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde, wird mit aller Wahrscheinlichkeit eine Untersuchung  gegen VW wegen falscher und irreführender Aussagen einleiten und gegebenenfalls eine  Zivilstrafe auferlegen für die Missachtung des US-Aktienrechts.
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US-Sammelkläger sind automatisch erfasst
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Europäische Investoren müssen sich, im Gegensatz zu US-Anlegern, affirmativ anmelden zu Beginn eines KapMuG-Verfahren, also der deutschen Version einer Sammelklage.  VW-Anteile, die auf US-Börsen gekauft wurden, also American Depository Receipts (ADR), werden dagegen automatisch in einer US-Sammelklage erfasst.
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Klagen von US-Bundesstaaten: Schadenersatz plus Strafzahlung möglich
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Die Umweltbehörden der betroffenen Staaten, in den USA sowohl die Bundesstaatliche EPA (Environmental Protection Agency) als auch die mancher einzelner Bundesstaaten, haben bereits Untersuchungen wegen der falschen Schadstoffangaben begonnen. In den meisten Staaten können durch diese Verfahren sowohl Schadenersatz-  als auch Strafzahlungen verhängt werden.
KFZ-Zulassungsbehörden in den betroffenen Staaten können gegen VW vorgehen wegen der falschen Schadstoffangaben und der Manipulation an der Motorensoftware. Das kann, neben möglichen Schadenersatz- und Strafzahlungen, auch dazu führen, dass VW mögliche KFZ-Steuernachzahlungen leisten muss, so wie es in Deutschland bereits der NRW-Finanzminister Walter Borjans jüngst gefordert hat. Texas und Kalifornien sind schon dabei, ähnliche Ansprüche zu formulieren.
Besitzer von betroffenen VW-Dieselfahrzeugen werden den Wertverlust ihres Autos gegenüber dem Hersteller geltend machen können, auch dann, wenn VW die manipulierte Software austauscht.
In manchen Jurisdiktionen wird der Betrug mit einem Multiplikator des wirtschaftlichen Schadens, also des Schadenersatzes, geahndet.
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Staatsanwälte können VW ebenso wie die Manager verfolgen
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Unabhängig von den zivilrechtlichen Ansprüchen können die Staatsanwaltschaften in den jeweiligen Staaten wegen unterschiedlicher Tatvorwürfe sowohl das Unternehmen als auch das Management des Unternehmens belangen. Nach dem Skandal im Golf von Mexiko (Deepwater Horizon) musste BP erhebliche Strafzahlungen wegen der Missachtung regulatorischer Richtlinien zahlen. Allein die Strafzahlung betrug 13 Milliarden Dollar.
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Untergang wegen verfehltem Krisenmanagement
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Frühere Unternehmenskrisen haben immer wieder gezeigt, dass – unabhängig von dem konkreten Tatvorwurf – vor allem das Krisenmanagement entscheidend ist für die Zukunft des Unternehmens. Die Geschichtsbücher sind voll von Beispielen von Unternehmen, die das Krisenmanagement nicht beherrscht haben und deswegen untergegangen sind. Andere haben geschickt agiert und Krisen relativ gut überstanden. Die bisher von VW zurückgestellten 6,5 Milliarden Euro jedenfalls werden sicher nicht reichen – sie sind eher eine Anzahlung.
Doch der aktuelle, proaktive Umgang mit der Krise ist ein Indiz dafür, dass VW mittlerweile die Zeichen der Zeit erkannt hat. Noch im vergangenen Jahr hat das Unternehmen Untersuchungen der amerikanischen EPA mit der Behauptung relativiert, es handele sich um technische Probleme bei der Abgasmessung und bei den Fahrbedingungen.
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Wettlauf mit Journalisten, Behörden und Whistleblowern
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Aus meiner Sicht wäre es für das Unternehmen am besten, nun klar und offen zu kommunizieren, um nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, dass Journalisten, Behörden oder Whistleblower weitere belastende Tatsachen ans Tageslicht bringen. Nur zügige Aufklärung und Transparenz mit belastbaren Aussagen wird noch mehr Schaden durch mögliche Fehlinformationen in der Aufklärungsphase verhindern können.
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Unzureichende Kooperation mit deutschen Behörden
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Schnellstmögliche Schadensbehebung an den betroffenen Fahrzeugen muss auf jeden Fall als Schadensminderung durchgeführt werden, um den Behörden jetzt den guten Willen zu beweisen. Dazu sollte eine unbürokratische, großzügige und schnelle Schadensregulierung den Besitzern von VW-Dieselfahrzeugen angeboten werden.
Die häufig geforderte und postulierte enge Kooperation des Unternehmens mit den Behörden dagegen endet spätestens dort, wo das Strafrecht möglichen Beschuldigten ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt. Die Durchsuchung der VW-Konzernzentrale und anderer Liegenschaften durch die Polizei und Staatsanwaltschaft, die wohl wesentliche Dokumente feststellten, deutet auf nicht ausreichende Kooperation mit den Behörden hin.

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Alle Kommentare [1]

  1. Deutsche VW-Käufer werden, im Gegensatz zu den amerikanischen Bürgern , vermutlich das Nachsehen haben. Weder können sie überprüfen ob und in welcher Weise sich die „Nachbesserungen“ an ihrem Dieselfahrzeug sich auswirken, noch können sie auf Schadenersatz hoffen. Dank EU- und deutschem Recht können Schadenansprüche nur dann durchgesetzt werden, wenn der entstandene Schaden mit Euro und Cent zu vom Geschädigten zu beziffern ist. Hoch lebe die Betrugskultur der großen und kleinen Unternehmer (Abzocker).