Managerhaftungs-Experte Michael Hendricks checkt eine der ersten VW-Sammelklagen – die vom Polizei-Pensionsfonds

Gastbeitrag Michael Hendricks, Jurist und D&O-Profi aus Düsseldorf:

Der rauchende Colt für VW & Winterkorn

 

Der renommierte amerikanische Blog „D&O-Diary“ hat die druckfrische Klageschrift amerikanischer Aktionäre gegen VW, Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und den amerikanischen VW-Chef Michael Horn im Original und in Volltext online gestellt. Damit ist die Veröffentlichung im Internet schneller als die Zustellung der Klage in den Briefkästen der Beklagten. Auch diese können die Klage bereits unter diesem Link runterladen: http://www.dandodiary.com/wp-content/uploads/sites/265/2015/09/vwscascomplaintedva.pdf

 

Managerhaftungs-Experte Michael Hendricks

Managerhaftungs-Experte Michael Hendricks

 

Im wahrsten Sinne des Wortes wird VW in den USA von der Polizei gejagt. Kläger ist der Pensionsfonds der City of St. Clair Shores Police & Fire Retirement System, er hat den Stein ins Rollen gebracht. Die Polizisten haben den bissigen amerikanischen Anwalt Craig C. Reilly mit der Klageerhebung mandatiert. Allein dessen Portrait auf der Internetseite der Kanzlei sollte den Beklagten Respekt einflößen. http://www.ccreillylaw.com/attorney-profile.html

Beklagten Wohnsitz

Adresse für die Klage: 2200 Ferdinand Porsche Drive, Herndon, Virginia

Das Court-Room-Drama wird dann vor dem Bezirksgericht im östlichen District von Virginia statt finden. Die Volkswagen Group of America Inc. hat nämlich ihr Hauptquartier in Herndon, Virginia, aufgeschlagen.

Ziffer 14 der Klageschrift verrät dann auch, dass die Amerikaner VW gleich einen persönlichen Straßennamen gewidmet haben. VW residiert in Herndon Virginia unter der Adresse 2200 Ferdinand Porsche Drive.

 

Miilionenschwere Sammelklage – einer für alle

Bei der Klage handelt es sich um eine sogenannte Class Action. Der klagende Pensionsfonds der Polizisten klagt also nicht nur für sich, sondern auch für alle anderen Aktionäre, die ebenfalls geschädigt wurden. So eine Sammelklage oder Gruppenklage ist eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolgs nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie dieser von demselben Sachverhalt betroffen ist – unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat.

Damit können gewaltige Schadenersatzsummen gegen VW und die beklagten VW-Manager ausgeurteilt werden.

 

Das Jury-System als Drohkulisse

Eine weitere Drohkulisse ist, dass die Kläger einen Prozess vor eine Jury beantragt haben (Demand for Jury Trial). So wie man es aus den amerikanischen Gerichtsfilmen kennt. Die Amerikaner sehen die Vorzüge der Jury – das sind Bürger, die als Laien auch nach Gefühl entscheiden –  in der Stärke kollektiver Entscheidungsfindung: Mehrere Köpfe sind besser als einer.

Was VW dabei besonders fürchten muss:  Ein Jury-System weist Verbindungen zu den Werten einer Gemeinschaft auf. Die Folge ist, dass die Jury-Entscheidung (jury verdict) die Gemeinschaftswerte widerspiegelt und auch für die Gesellschaft tragbar und akzeptabel ist.

 

Scharfe amerikanische Börsengesetzgebung

Unter Ziffer 1 werden gleich die Anspruchsgrundlagen der Klage genannt. Die Kläger stützen sich auf den Securities Exchange Act von 1934. Das berüchtigte Gesetz wurde in Reaktion auf den New Yorker Börsencrash von 1929 eingeführt, um eine staatliche Aufsicht über die – bis dahin unkontrolliert ablaufenden – Wertpapiergeschäfte zu schaffen. Die Kläger halten streng genommen selbst keine VW-Aktien, sondern sogenannte ADRs. Das Abkürzel steht für American Depositary Receipt. Das sind auf Dollar lautende, von US-amerikanischen Depotbanken in den USA ausgegebene Aktienzertifikate beziehungsweise Hinterlegungsscheine, die eine bestimmte Anzahl hinterlegter Aktien eines ausländischen Unternehmens verkörpern und an ihrer Stelle am US-Kapitalmarkt wie Aktien gehandelt werden.

So kommt VW in den Anwendungsbereich der scharfen amerikanischen Börsengesetzgebung, die die Aktionäre vor Betrug, Marktmanipulation und Falschinformationen der Unternehmen schützt.

 

Betrugs- und Manipulationsvorwürfe wie Peitschenhiebe

Die Betrugs und Manipulationsvorwürfe in der Klageschrift sind dann für die Beklagten wie Peitschenhiebe. Nachdem seitenlang  die vollmundigen Presseerklärungen, Kapitalmarktinformationen und Werbebotschaften von VW über den sauberen Diesel (Clean Diesel) ausgebreitet werden, wiegen die Betrugsvorwürfe schwer und belastend.

 

Die irreführenden und falschen Informationen im Detail

In den Ziffern 37 ff. werden die falschen und irreführenden Informationen der Beklagten im Detail entlarvt. In Ziffer 65 wird im Ergebnis ein Betrug gegenüber dem Markt attestiert. Das ist die für Unternehmen so gefährliche Fraud-on-the market-Theorie (auf Deutsch: Betrug am Markt) des US-amerikanischen Kapitalmarktrechts. Anknüpfungspunkt ist das enttäuschte Anlegervertrauen in die Integrität der Marktpreisbildung.

 

US-Klage auch ohne eigene Beweise in der Hand

Weitere Beweise für den Betrug der Beklagten erwarten sich die Kläger in Ziffer 74 der Klageschrift von einem Discovery-Verfahren. Hierbei handelt es sich um einen großen und bedeutenden Unterschied zum deutschen Zivilprozess. Die wichtige Rolle der discovery zeigt sich darin, dass amerikanische Kläger auch ohne den Besitz eigener Beweise ihre Ansprüche geltend machen können – wenn sie damit rechnen dürfen, die Beweismittel bei der Gegenseite oder bei Dritten zu finden.

 

Am Ende ein Gebet

Schließlich endet die Klageschrift mit einem Gebet, was die Amerikaner „Prayer for Relief“ nennen.

Die Kläger erbitten vom Gericht für sich und alle anderen geschädigten Investoren Schadenersatz und Zinsen sowie die Übernahme der Anwaltskosten.

 

Astronomische Strafen mit Strafschadenersatz

Noch astronomischer kann die Strafe für VW werden, wenn das Gericht den Klägern auch Strafschadensersatz (punitive damages) zuspricht, also eine Entschädigung über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus.

In der Klageschrift wird keine Summe gefordert, denn die steht allein im Ermessen der Jury.

 

Die strengen Jurys in Virgina

Am Ende entscheidet dann die Jury. Die Geschworenen in Virginia gelten auch nicht als zimperlich. Virginia ist nach Texas der Staat mit den meisten Hinrichtungen in den USA seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1976.

Jedenfalls die Todesstrafe kann den VW-Bossen im Prozess nicht drohen. Nach einem alten deutschen Sprichwort gilt für die betroffenen Manager: Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist.

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*