Der Lindt-Teddy bleibt – ein Gastkommentar von Linklaters-Anwältin Julia Schönbohm

Der Lindt-Teddy bleibt, freut sich Julia Schönbohm, Partnerin bei Linklaters und Expertin für Marken- und Patentrecht

 

Julia Schönbohm von Kanzlei Linklaters

Julia Schönbohm von Kanzlei Linklaters

Der Lindt-Teddy bleibt! Der Haribo-Goldbär hat es nicht geschafft, den Schokobären zu verjagen. Die erhoffte Schützenhilfe durch den Bundesgerichtshof bekam der Goldbär nicht. Ihn gibt es seit Ende 2011. Er ist der kleine Bruder des bekannten und beliebten Lindt-Goldhasen, der zu Ostern in fast allen deutschen Nestern vertreten ist. Der Hase ist schon seit langem gerichtsbekannt. Konkurrenz aus dem eigenen Hause verträgt er besser als Wettbewerb durch familienfremde, ähnlich verpackte Schokoladenhasen.

Man sieht auf den ersten Blick, dass Bär und Hase aus dem selben Stall kommen: Das verraten schon vor dem Verzehr die goldene Verpackung und die rote Halskette. Dennoch hat sich Haribo an dem süßen Bären gestört und Lindt vorgeworfen, mit dem Lindt-Teddy unter anderem die für Haribo eingetragene Wortmarke Goldbär zu verletzten.

Haribo vertreibt bereits seit den 1960er-Jahren die beliebten Gummibärchen unter der Bezeichnung Goldbären. Die kennt in Deutschland dank Thomas Gottschalk praktisch jeder. Der Haribo-Goldbär ist nicht nur bekannt, sondern berühmt. Und ähnlich wie berühmte Persönlichkeiten genießen berühmte Marken Privilegien. Dazu gehört ein erweiterter Schutzbereich. Haribo fand, dass wegen der goldenen Verpackung des Bären die einzig logische Bezeichnung Goldbär laute. Deshalb sei die Haribo-Wortmarke Goldbär durch die Gestaltung des Lindt-Teddys verletzt.

Das hat den Bundesgerichtshof nicht überzeugt. Eine Verletzung der Wortmarke Goldbär durch einen Schokoladenbären in goldener Verpackung könne nur angenommen werden, wenn der Verbraucher sofort und nur das Wort Goldbär denke. Das sei nicht der Fall. Es seien andere Bezeichnungen, etwa Teddy, Schokoladen-Bär oder Schokoladen-Teddy denkbar.

Lindt-Bärchen - wegen der Jahreszeit diesmal als Oktoberfest-Bären

Lindt-Bärchen – wegen der Jahreszeit diesmal als Oktoberfest-Bären

Hinzu kommt, dass der Schoko-Teddy den sichtbaren Aufdruck Lindt-Teddy trägt. Haribo hatte zwar auch eine Verletzung der für Haribo eingetragenen Marke Gold-Teddy behauptet, kam damit aber auch nicht durch. Die Marke wurde nämlich erst angemeldet, nachdem Haribo von dem Lindt-Teddy erfahren hatte.

Haribo ist es damit nicht gelungen, eine Wortmarke trotz deren Berühmtheit gegen eine Produktgestaltung durchzusetzen. Das ist in diesem Fall richtig. Die Bezeichnung Goldbär als ein mögliches Wort für einen goldenen Bären ist erst einmal beschreibend und damit freihaltebedürftig. Es gibt außerdem andere Möglichkeiten, um die Gestaltung zu schützen. Dazu gehören insbesondere der Designschutz und dreidimensionale Marken.

Wenn zwei sich streiten, freuen sich Dritte – denn die Konsumenten können nun beide weiter essen.

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