Arbeitsrecht-Serie mit Anwalt Christoph Abeln: Die Tricks, wie Unternehmen Führungskräfte loswerden (Teil 5) – An den Pranger gestellt und erniedrigt vor der ganzen Mannschaft

Arbeitsrecht-Serie mit Anwalt Christoph Abeln: Die Tricks, wie Unternehmen Führungskräfte loswerden (Teil 5) – An den Pranger gestellt und erniedrigt vor der ganzen Mannschaft

Unternehmen greifen immer öfter zu Tricks, wenn sie sich von Führungskräften trennen möchten.  Erniedrigen und blamieren sie beispielsweise eine Führungskraft vor seiner ganzen Mannschaft, kann das eine Methode sein, sie loszuwerden. Serie mit Arbeitsrechtler Christoph Abeln von der gleichnamigen Arbeitsrechtskanzlei.

 

Arbeitsrechtler Christoph Abeln

Arbeitsrechtler Christoph Abeln

 

Wenn Arbeitgeber ihre Führungskräfte erniedrigen – vor den Augen ihrer Mitarbeiter

 

Wer von Umstrukturierungen über Sparrunden bis hin zu persönlichen Auseinandersetzungen schon einiges im Berufsleben mitgemacht hat, sollte eigentlich gestählt sein. Doch ein fieser Trick der Unternehmen zieht vielen den Teppich unter den Füßen weg: An den Pranger  gestellt zu werden, gezielte Demontage und Erniedrigung – und das auch noch vor Kollegen, Mitarbeitern oder gleich der gesamten Belegschaft.

 

Lächerlich gemacht vor der ganzen Mannschaft

So wie es eine große Versicherung mit ihrem Bereichsdirektor machte. Als der Mann vor dem Bereichsvorstand und mehr als zwei Dutzend seiner eigenen Mitarbeiter präsentierte, machte ihn der Vorstand rund. Während er mit großen Gesten die neuesten Erfolge seines Bereichs präsentierte, wurde er immer wieder mit kritischen Fragen gelöchert. Und dies auf eine sehr geschickte Art: Man hinterfragte nur Aspekte, die er für den Moment nicht wissen konnte – allerdings, ohne dass er dies öffentlich hätte zugeben können. Die Folge: Man führte ihn vor der ganzen Mannschaft vor, machte ihn lächerlich. Und das, als er auf keine Attacke gefasst war, sondern im Gegenteil, Applaus erwartet hatte. Nur eine Steigerung blieb ihm erspart: Auch noch vor den eigenen Kunden herabgesetzt zu werden.

 

Konstruierte Abmahnungen, abgegrenzt von der Mannschaft

Aber dies war erst der Anfang. Man nahm dem Bereichsdirektor ohne Vorankündigung einfach seinen Titel als Head of Accounting weg, indem man ihn kurzerhand von der Bürotür vom Namensschild tilgte und aus der E-Mail-Signatur löschte. Eine Abmahnung, die ganz offensichtlich konstruiert war, schickte ihm das Unternehmen obendrein: Er habe die Firmenkreditkarte privat genutzt, obwohl er sie nur verwechselt hatte beim Bezahlen einer Taxirechnung und den Betrag auch sofort ersetzt hatte.

 

Vorgesetzte, die nicht mehr grüßen

Lief er seinen Vorgesetzten über den Weg, ignorierten sie ihn, guckten durch ihn durch und hatten nicht einmal mehr ein „Hallo“ oder „Guten Tag“ für ihn übrig. Als nächstes wies ihn das Top-Management an, ab sofort im Home-Office zu arbeiten und grenzte ihn damit von seinen Mitarbeitern und Kollegen ab.

All das diente nur dem Ziel, es dem Bereichsdirektor möglichst unangenehm im Unternehmen zu machen, damit er seinen Hut nahm. Und dies von sich aus und ohne eine teure Abfindung.

 

Nicht hinreißen lassen

Führungskräfte müssen in solchen Momenten sehr vorsichtig sein. Denn Unternehmen spekulieren nur darauf, dass sie ihre Nerven verlieren. Wer beispielsweise Mobbing-Vorwürfe gegenüber seinen Vorgesetzten laut werden lässt oder gar im Eifer des Gefechts und ohne Rücksprache mit einem Anwalt mit einer Strafanzeige gegen das Top-Management wegen übler Nachrede droht, tappt in die Falle. Denn so geben sie der Company eine Steilvorlage zur fristlosen Kündigung, die am Ende sogar noch vor Gericht Bestand haben könnte.

 

…eigentlich vor Gericht gute Karten

 

Die oberste Devise in dieser Situation: Ruhe bewahren. Tatsächlich handelt es sich meist in diesen Fällen um eine Änderung des Aufgaben- und Verantwortungsbereiches. Und diese lässt sich gut vor Gericht überprüfen mit dem Ziel, dass die Führungskraft so wie zuvor weiter beschäftigt wird.

 

Außerdem verstoßen Unternehmen, die solche konstruierten Abmahnungen verschicken, womöglich gegen das so genannte Maßregelungsverbot. Oberste Priorität hat in diesen Extremsituationen stets ein strukturiertes Vorgehen. Nur wer den Kopf hier nicht verliert, kann erfolgreich aus der Auseinandersetzung hervorgehen. Wie dies am Ende aussieht, hängt jeweils von der einzelnen Führungskraft ab. Für manche ist das Verhältnis so zerrüttet, dass sie nur noch mit einer ordentlichen Abfindung aus dem Unternehmen möchten. Für andere geht es darum, ihren Ruf intern wieder hergestellt zu bekommen, um im Betrieb verbleiben zu können.

 

Auf jeden Fall lässt sich sagen: Diese unwürdige Vorgehensweise findet immer wieder in Unternehmen statt, sie ist kein Einzelfall – und persönlich nehmen sollte man diese Erniedrigung nicht. Sie sind nur Mittel zum Zweck.

 

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