Norbert Blüms Polemik gegen Richter: Buchauszug aus „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten“

Buchauszug von Norbert Blüms “ Einspruch!: Wider die Willkür an deutschen Gerichten. Eine Polemik“

 

Einblicke, Ein- und Aussichten aus dem Innelneben des Rechtsstaates

 

 

Norbert Blüm (Foto: Privat)

 

Richter, Rechtsanwälte und »Gehenkte«

»Eine kinderfickende Sekte« darf die katholische Kirche genannt werden. Die Bezeichnung »kinderfickende Sekte« sei nicht geeignet, den »öffentlichen Frieden« zu stören, so das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom Februar 2012.

Würde ich Richter als »mafiose Bande« titulieren, hätte ich für diese Unverschämtheit ganz schnell und zu Recht den Strafrichter am Hals.

 

Richter im Elfenbeinturm

Auch wenn der Vergleich juristisch hinkt, möchte ich an dieser Stelle eines beklagen: Der Sturm der Meinungsfreiheit weht, wo er will, aber leider nicht um den elfenbeinernen Turm des Richters. Wer dennoch versucht, die Roben von Richtern und Rechtsanwälten zu lüften, bekommt es mit dem Vorwurf der Nötigung zu tun, und der ist strafbar. Man kann buchstäblich Gott und die Welt beschimpfen ohne Gefahr für den »öffentlichen Frieden«. Ein böses Wort über Richter aber kommt einer Majestätsbeleidigung gleich.

Allein Richter und Rechtsanwälte beanspruchen für sich »Unangreifbarkeit «. Selbst der »unfehlbare« Papst ist öffentlichen Angriffen ausgesetzt; ein Bundespräsident musste sich einem Heer von wissbegierigen, wieselflinken Staatsanwälten stellen wegen einer unbezahlten Übernachtung bei einem Freund; die Königin von England kam ins Trudeln und schrammte am Rücktritt vorbei, als sie den Tod Dianas nicht gebührend betrauerte. Nichts und niemand ist vor Kritik geschützt. Nur Richter und Rechtsanwälte empfinden Angriffe als Zumutung, die bestraft gehören.

Rücktritt, Amtsenthebung, öffentliche Schelte? Derlei Sanktionen haben deutsche Richter praktisch nie zu befürchten.

 

Richter vor Gericht? So gut wie nie

Klagen gegen Richter sind eine Rarität. Dienstaufsicht spielt für sie eine kaum spürbare Rolle, sie ist nur im Falle »offensichtlich fehlerhafter Amtsausübung« zulässig. Mit dem Gericht kommen Richter, wenn es um sie selbst geht, so gut wie nie in Berührung. Beruhigend erklärte der Vorsitzende Richter beim Oberlandesgericht Oldenburg, Felix Merth, der dort auch noch Personalreferent war, seinen Kollegen beim Kamingespräch: »Sich nach unserem besonderen Amtsdelikt, der Rechtsbeugung, strafbar zu machen, ist angesichts der restriktiven Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kaum mehr möglich und verlangt jedenfalls einige Anstrengung und Ungeschicklichkeit«.

Zusätzlich fügt der Oberlandesgerichts-Personalreferent noch hinzu, dass bei Verletzung einer Amtspflicht der Richter nur für den entstehenden Schaden verantwortlich ist, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. (NRV Magazin Schleswig-Holstein 12, 2012, S. 17)

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Norbert Blüm: „Einspruch!: Wider die Willkür an deutschen Gerichten. Eine Polemik“, 256 Seiten,Verlag Westend, Erscheinungsdatum September 2014, 19,99 Euro http://www.westendverlag.de/buecher-themen/programm/norbert-bluem-einspruch.html#.VQAzruFyOJ8

 

Richterentlassung? Nur theoretisch

Einmal Richter, immer Richter. Das gilt de facto bereits für die Probezeit. Der Richter auf Probe kann zwar theoretisch noch entlassen werden. Aber: »Eine solche Entlassung kommt jedenfalls in Schleswig-Holstein so selten vor, dass sie eher einen Blitzschlag fürchten müssen.« (Felix Merth)

Zu einer Richterentlassung kommt es in Deutschland demnach mit einer Wahrscheinlichkeit von circa 10 zu 80 Millionen. Selbst als – wie geschehen – ein Oberlandesgericht sehenden Auges mit seinem Urteil gegen Recht und Gesetz verstieß und das Verfassungsgericht dies sodann als eine »willkürliche Entscheidung« bezeichnete, passierte den Richtern nichts. Die vom Staatsanwalt von Naumburg beantragte Eröffnung eines Strafverfahrens wurde abgelehnt, weil angesichts des Beratungsgeheimnisses bei Zusammenwirken von drei Richtern nicht geklärt werden konnte, ob alle drei Richter die inkriminierte »willkürliche Entscheidung« getroffen hätten.

Diese ablehnende Entscheidung traf dasselbe Oberlandesgericht Naumburg, das Gericht, an dem die mutmaßliche Rechtsbeugung begangen worden war. Hat irgendwer irgendwo dabei oder danach auch nur ein laues Lüftchen der öffentlichen Verwunderung darüber gespürt? Vergleichbares hätte in der Politik einen Orkan der Windstärke elf ausgelöst.

 

Kollegialität und Verschwiegenheit

Nach der Logik des Oberlandesgerichts Naumburg können Mitglieder eines Kollegialgerichts nur dann wegen Rechtsbeugung angeklagt werden, wenn ihr Fehlurteil einstimmig ausfiel. Nur der Einzelrichter lebt also gefährlich. Er muss für sein Urteil allein geradestehen. Im Kollektiv dagegen sind Richter offenbar vor allen »Nachstellungen« gefeit. Denn Mehrheitsentscheidungen sind wegen des Beratungsgeheimnisses den beteiligten Richtern nicht zurechenbar. Das Beratungsgeheimnis schützt vor Strafe.

Darf ein kollegialer Banküberfall mit der gleichen Logik rechnen?

Das Landgericht Regensburg lehnte die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Gustl Mollath ab, obwohl es massive Verfahrensfehler festgestellt hatte. Aber diese seien nicht mit Absicht geschehen, war die Begründung. Wenn also Richter ohne Absicht Fehler machen, sind es keine Fehler. Fazit: Für eine kostensparende Justiz gilt: Stellt Dummköpfe als Richter ein! Das senkt die Revisionsgefahren. Denn Dummköpfe machen ihre Fehler erfahrungsgemäß meist ohne Absicht. Dem gesunden Menschenverstand mutet die Justiz erstaunliche Gedankenverrenkungen zu.

 

Richter dürfen verwirrt sein – und dabei urteilen

In einem anderen Fall wurde eine Anzeige gegen die Familienrichterin Ulrike Hahn wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung von der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt. Dabei wurde eingeräumt, dass »die Richterin möglicherweise zeitweise verwirrt, arbeitsüberlastet oder vergesslich« war – aber keineswegs vorsätzlich gehandelt habe. Verwirrung reicht unter Umständen für Führerscheinentzug. Die Urteilsfähigkeit deutscher Richter wird durch Verwirrung nicht tangiert.

 

Mollath als Paradefall

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ge2richten, die Mollaths Fall behandeln, ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt: Sitzenbleiben! Karlsruhe rügt die Gerichte wegen Fehlern, von denen jedermann weiß, dass sie Vergehen gegen Selbstverständlichkeiten des Rechts sind. Es bedarf nicht des mehrjährigen Studiums der Jurisprudenz, es genügt das alltägliche Normalwissen, um den Eklat zu erkennen.

Sieben Jahre war Mollath auf Gerichtsbeschluss in ein psychiatrisches Krankenhaus eingesperrt. Seine Richter haben Entlastungsargumente durch das Sieb ihrer Aufmerksamkeit fallen lassen. Seine Beschwerde, dass er beim Hofgang nicht nur Handfesseln, sondern auch die schmerzhaften Fußfesseln tragen musste, wurde einfach nicht beschieden.

Das ist gerichtliche Freiheitsberaubung, ohne dass der »Beraubte« sich wehren konnte oder auch nur zu Wort gekommen wäre. Mollath war wie von einer Schallschluckmauer umgeben. Kein Wort drang nach außen. Kein Richter hörte ihn. Sind Richter taub? Können sich Gerichte tot stellen?

Das Fehlurteil ist ein Skandal. Noch skandalöser ist die Art, wie es zustande kam. Zehn Punkte führte Mollaths Verteidiger Gerhard Strate auf, die das Versagen des Gerichts belegen. Der wichtigste war, dass Gustl Mollath während des gesamten Verfahrens unverteidigt war. Springt man so mit einem Menschenleben um?

 

Die niedere Art der hohen Gerichte

 

Dass Mollaths Verfahren jetzt wieder in Gang kam, verdankte er dem Fehler, dass die Unterschrift für ein Attest, mit dem Verletzungen bestätigt wurden, die er angeblich seiner Ehefrau zugefügt hatte, auf falschem Briefpapier gestanden hatte. So sieht ein Rückzug des hohen Gerichts aus: Man mogelt sich aus der Verlegenheit, einen kapitalen Bock geschossen zu haben, indem man auf Lappalien ausweicht.

Wie ist die Einweisung in die Psychiatrie zustande gekommen? Das ist die entscheidende Frage und nicht, auf welchem Papier … Bloß keinen Fehler zugeben, und wenn doch, dann nur den allerkleinsten!         Wie mit Gustl Mollath umgesprungen wurde, zeugt von der erschreckenden Leichtfertigkeit, mit der Gerichte mit Lebensschicksalen umgehen. Unschuldige Menschen verschwinden auf Nimmerwiedersehen in der Psychiatrie, und niemand nimmt Notiz davon.

Es geschehen noch Wunder: Gustl Mollath verlässt nach mehr als sieben Jahren als freier Mann das Gericht. Seine ehemaligen Richter müssten sich eigentlich schämen.

 

Psychiatrie – Dunkelkammer der Rechtspflege?

 

Die Psychiatrie entwickelt sich zu einem Seitenarm der Rechtspflege mit wachsender Bedeutung. Die Zahl der Unterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen stieg in den alten Bundesländern von 1996 bis 2012 von 3 000 auf 6 750. Jede Zahl steht für einen Menschen.

In die Entscheidung über die zwangsweise Unterbringung fließen nicht nur rechtliche Argumente ein, sondern vor allem medizinische Erwägungen. Gutachten sind zwar keine Verurteilungen. Sie nehmen jedoch in manchen gerichtlichen Fällen diese vorweg. Es muss mehr Schutz vor Falschgutachten geben. Deshalb darf es kein Gutachten ohne ein zweites geben. Außerdem sollte die gutachterliche Prüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung nicht von demselben Gutachter vorgenommen werden, der die Ersteinweisung angeregt hat. Dazu kommt, dass viele Gutachter auch nach Jahren ihre vorangegangene Begründung nicht gerne revidieren. Es ist oftmals ihre Eitelkeit, die sie daran hindert, eine Veränderung des zu Begutachtenden als solche zu attestieren.

 

Die rechtspflegerische Standesgesellschaft

Mir scheint, Bürger und Richter trennen auch heute noch Welten, genau wie in der alten, längst überwunden geglaubten Standesgesellschaft. Damals legten sich nur Verrückte, Außenseiter oder Liebhaber des Martyriums mit dem Standesherrn an – Helden des Widerstands, von heute aus betrachtet.

Zwar leben wir im 21. Jahrhundert Gott sei Dank nicht mehr in dem Glauben, dass die Obrigkeit über alle Zweifel erhaben und zudem noch unangreifbar sei. Aber wir haben uns immer noch nicht von unseren unterwürfigen Gewohnheiten befreit und scheuen uns nach wie vor, offen und selbstbewusst Kritik zu üben an Vertretern der Obrigkeit, allen voran den Richtern. Uns ernsthaft mit einem Richter anzulegen, erscheint uns unerhört, und wir haben schon resigniert, bevor wir überhaupt anfangen, darüber nachzudenken, uns zu wehren. Denn wir ahnen, dass die Erfolgsaussichten eines sterblichen Menschen, strafrechtlich gegen einen Richter vorzugehen, in etwa den früheren Gewinnchancen der Klage eines Landarbeiters gegen seinen Gutsherrn entsprechen, als dieser noch das »Recht der ersten Nacht« hatte. Und damit liegen wir – leider – richtig.

 

Die Wand, gegen die man rennt

Unschöne Erfahrungen mit der erlauchten Selbstherrlichkeit der Gerichte machte vor Jahren ein Recht suchender Ingenieur aus Reutlingen. Das Landesarbeitsgericht hatte die Mobbing-Klage gegen seinen Arbeitgeber schroff abgewiesen, obwohl die Beweisaufnahme in erster Instanz schlampig, die Behandlung arrogant und die dem Urteil zugrunde liegenden Fakten manipulativ frisiert waren.

Doch dann erwachte ein neuer Kampfeswille in dem jungen Mann. Er gab nicht auf. Mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts erarbeitete er eine Strafanzeige, die 500 Seiten umfasste. Er legte der Anzeige ein Protokoll bei, welches die offensichtlichen Fehler der Verhandlung und die Diskrepanz des Sachverhaltes zum Urteil belegte.

Gottes Mühlen mahlen langsam, sagt der Volksmund.  Den Mühlrädern der Gerichte sagt man ein vergleichbares Tempo nach. In diesem Fall jedoch ging es um das Getreide eines Richters. Schneller als der Müller mahlt und Preußen schießen, lag die Antwort vor. Schon vier Tage nach Absendung kam der Brief des Oberstaatsanwalt. Die Anzeige werde keine Folge habe, da keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen vorlägen, war der kurz gefasste Inhalt der ablehnenden Entscheidung.

Der Oberstaatsanwalt war offenbar ein Turbo-Leser. Wofür seine Arbeitskollegen Monate brauchten, benötigte er nur wenige Stunden. Es handelte sich wohlbemerkt um 500 eng bedruckte DIN-A-4-Seiten. Wenn es den » eigenen Laden« betrifft, dann arbeitet die Rechtspflege plötzlich auf Hochtouren.

 

Die Wand ist stärker

Unser auf diese Weise »abgeschmierter« Rechtssuchender gab immer noch nicht klein bei. Er legte Beschwerde wegen Nichtaufnahme von Ermittlung ein. Entschieden hat die Generalstaatsanwaltschaft, die mit dem Fall befasst war. Was dabei heraus kam, ist nicht schwer zu erraten. Abgelehnt! Basta. Der Herr Generalstaatsanwalt beschmutzt schließlich nicht das eigene Nest.

Die Kompetenzverteilung innerhalb des Gerichtswesens ist vergleichbar mit der Befugnis eines Torwarts, der entscheiden soll, ob ein Ball über der Torlinie war. Das Resümee des Klägers war jedenfalls: Mit dem Recht gegen Richter ist es so aussichtslos wie mit dem Kopf gegen die Wand.

 

Blitzschnell, langsam oder scheintot

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Sache ohne zu viel Aufsehen oder gar Belästigung durch das Recht relativ geräuschlos zu »erledigen«. Das blitzschnelle Niederschlagen einer Anzeige ist die eine Variante der Erledigung von Rechtsbegehren. Ihr Effekt liegt in der Überraschung. Die andere, entgegengesetzte Methode zielt auf die Zermürbung des Rechtssuchenden durch ein quälend langsames Verfahren.

Der Fall Mollath zeigte eine dritte, gesteigerte Variante: »Resignation durch Nichtstun«. Weder »zu schnell« noch »zu langsam« agierte dabei der Rechtsstaat, er tat einfach gar nichts. Die Rechtspflege stellte sich tot gegenüber rechtlichen Einwänden und öffentlichen Einwürfen.

 

Professioneller Zynismus

Weniger rabiat, aber ebenso kaltschnäuzig ist die Erklärung eines Familienrichters, der eine geschiedene Ehefrau über die niedrige Höhe des ihr vom ihm zugeteilten Unterhaltsanspruchs damit tröstete, dass sie doch in der Zeit der Trennung auch mit weniger Geld ausgekommen sei, wieso dann nicht mehr nach der Scheidung? »Was vor dem Urteil reicht, muss auch nach dem Urteil reichen«. Aber wofür bedürfen wir dann der »Urteile«, wenn lediglich bestätigt wird, womit die klagende Ehefrau vor dem Urteil ausweglos zurechtkommen musste. Der banalisierte richterliche Zynismus verletzte das Rechtsgefühl der Klägerin zutiefst.

 

Man glaubt es kaum – krude, anwaltliche Ratschläge

»Es ist, wie es ist«: Mit dieser Phrase kommt ein fatalistisches Verständnis von der normativen Kraft des Faktischen zum Ausdruck. Sie scheint mir der Leitspruch so mancher Rechtspfleger zu sein, die jede Anstrengung für Gerechtigkeit im Kein ersticken. Ein Anwalt, von dem ich weiß, riet seiner Mandantin von einem Streit über den Versorgungsausgleich ab.

»Es macht keinen guten Eindruck vor Gericht«, meinte er, »und bringt nichts oder wenig«. Die arme Klientin stand kurz davor, sich der Weisheit des Anwalts zu fügen, dem sie vertraute. Im letzten Moment stand sie auf und bestand auf Streit. Ergebnis: 50 000 Euro wurden ihr zugesprochen.

Einer anderen Frau empfahl deren Anwältin, »die Männer nicht zu ärgern«. Es ginge um zu wenig. Daher solle sie auf den Streit verzichten.

Die Männer, die nicht geärgert werden sollten, waren Richter, Gegenanwalt und der Scheidungswillige Ehemann. Wie blöd darf eigentlich ein Rechtsanwaltsargument sein? Gibt es eine Untergrenze?

Ist es Faulheit oder Kumpanei, die die Anwälte vor ihren Pflichten zurückschrecken lässt? Andererseits gibt es auch viele Anwälte, die ihre Berufspflichten vorbildlich erfüllen. Pech für den, der aus dem Lostopf eine Anwaltniete zieht. Leider sind die Verlierer dieser Anwaltslotterie die Schwächeren, nämlich die Klienten, die sich weder im Anwaltsgeschäft auskennen, noch das Geld haben, sich fachlich kompetent beraten zu lassen. Die Beratungen für eine Sachgerechte Wahl des Anwalts durch die Kammer sind, was den damit verbundenen Informationswert betrifft, jedenfalls dem Losverfahren vergleichbar.

 

Der freiste Beruf weit und breit: Richter

Richter sind frei wie die Vögel unter Gottes weitem Himmel. Sie sind nur ans Gesetz gebunden. Und wenn sie dies fehlerhaft auslegen, werden sie schlimmstenfalls von den übergeordneten Instanzen zur Korrektur aufgefordert. Das muss sie nicht weiter beunruhigen.

Der Vorsitzende Richter eines Landgerichts fasste seine von keinem Berufungsgericht zu erschütternde Überheblichkeit einmal mit den Sätzen zusammen: »Der Beschluss ist endgültig. Was soll schon passieren? Nun ist keine Beschwerde mehr möglich. Sie können noch zum Bundesgerichtshof gehen, aber dann kommt es ja wieder zu uns zurück!« Recht hat er! Er richtet es schon zurecht, wie er will, und niemand wird ihn daran hindern. Seine Selbstsicherheit entspricht der Rechtslage.

 

Unzumutbare Beweisaufnahme

Wird das Urteil an die Vorinstanz zurückverwiesen, wird es in derselben Werkstatt repariert, in der der Fehler gemacht worden war, selbst wenn der Werkstattleiter ein anderer ist. Keine Krähe kratzt einer anderen ein Auge aus. Im Notfall verweigern die Gerügten die Überprüfung der Urteile mit der Begründung, eine erneute Beweisaufnahme sei nach so langer Zeit »unzumutbar«, wie in vergangener Zeit in Bayern zweimal geschehen.

Ist es Standhaftigkeit oder Rechthaberei, wenn ein Gericht sich von der Zurückweisung seines Urteils durch das übergeordnete Gericht nicht beeindrucken lässt?

Ein wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilter Mann focht das Urteil an. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und wies es zurück an eine andere Kammer desselben Landgerichts. Dort saß Richter Rosenow und wiederholte das Urteil seines Landgerichtskollegen. Man kann die Wiederholung als einen Ausdruck der Unabhängigkeit des Richters Rosenow schätzen, aber vielleicht auch als eine besondere Art trotziger Eigenwilligkeit, sich auch nicht von oberen Gerichten reinreden zu lassen. (In diesem Fall erlaube ich mir keine Bewertung, sondern lasse sie offen. Rosenow hat in der Sache Wulff ein hohes Maß an Souveränität gegenüber einem übereifrigen Staatsanwalt bewiesen).

 

Hoeneß: Respekt!

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts München II, Rupert Heindl, ist ein Mann, der im Prozess gegen den Präsidenten des FC Bayern, Uli Hoeneß, eine gehörige Portion Standfestigkeit im Getöse des öffentlichen Stammtischs bewiesen hat. »Uli« war sich seiner Sache sicher, noch am Tage zuvor hatte er beim Spitzenspiel der Bayern gegen Arsenal auf der Tribüne der Allianz Arena davon gesprochen: »Alles läuft gut«. So gut lief es dann doch nicht: Drei Jahre und sechs Monate Haft lautete das Urteil. Hoeneß, ein Mann des Anstandes, verzichtete entgegen der Ankündigung seines Staranwalts auf Revision. Das ist gut so. Fehler kann jeder machen. Entscheidend ist, ob er sie einsieht und auch dafür büßt. Hinnahme der Strafe ist Anerkennung der Schuld. So weit – so gut. Deshalb Respekt für Richter und Angeklagten, Heindl und Hoeneß.

 

Aber war das alles?

»Dennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack«, schreibt die FAZ am nächsten Tag (14. März 2014). Das Gericht hat überraschend schnell in einem bis dahin nicht bekannten Tempo entschieden. Während es Hoeneß viel Zeit zur Prozessvorbereitung gelassen hatte, war es plötzlich von Hast getrieben. So blieben wichtige Fragen auf der Strecke. Warum kam Adidas bei einem Ausrüstungsvertrag zum Zug, obwohl Konkurrenten ein günstigeres Angebot vorgelegt hatten? Der US-Konzern Nike soll mitgeboten haben (Süddeutsche Zeitung am 17. März 2014). Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Geld, das der damalige Adidas-Chef Robert Louis Dreyfuß für die Zockerbedürfnisse von Hoeneß als Startkapital zur Verfügung gestellt hatte, und dem Zuschlag für den Ausrüstungsvertrag? 20 Millionen DM soll damals der Adidas-Chef für das Schweizer Zockerkonto zur Verfügung gestellt haben. Die Geldbeträge sind kein Trinkgeld und Hoeneß’ Steuersünde kein Taschengeld.

 

Bunte Zahlenreihen

Warum hat Hoeneß die letzten Finanzunterlagen erst 14 Tage vor Prozessbeginn geliefert? 70 000 Dokumente befanden sich nach Angaben des Schweizer Wirtschaftsmagazins Bilanz schon viel früher als kurz vor Prozessbeginn in Hoeneß’ Besitz. 28,5 Millionen Euro betrug die Summe der Steuerhinterziehung. Das war das letzte Angebot, auf das die Verteidigung von Hoeneß eingegangen war, nachdem sie mit etwas über drei Millionen begonnen hatte. Die Zeugin der Steuerbehörde hat 27,2 Millionen als Betrag beziffert, um den es geht. Zwischendurch hatte Hoeneß bereits auf 18 Millionen aufgestockt. Der Richter selbst hat noch eine Million auf die Angabe der Steuerbehörde draufgeschlagen, weil diese den Solidaritätszuschlag vergessen hatte. Die bunte Zahlenreihe wirkte locker improvisiert und ähnelte in ihrer Progression dem Verfahren einer Versteigerung: 3, 18, 27, 28 Millionen – wer bietet mehr?

 

Offene Fragen…

Die Staatsanwaltschaft jedenfalls bedurfte trotz offener Fragen wenig Zeit, um sich dem Verzicht auf Revision von Hoeneß anzuschließen.

»Erfahrene Strafverteidiger gehen davon aus, dass dies vorab zwischen beiden Seiten verabredet war«, schreibt die FAZ am 25. März 2014 und beruft sich auf Anwaltskreise.

Ist mein Jubel über die Standfestigkeit des Gerichts im Falle Hoeneß möglicherweise nur meiner amateurhaften Gutgläubigkeit geschuldet? Schade!

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Alle Kommentare [5]

  1. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, heißt es … und die Linken und die Rechten sowie andere „Außenseiter“ sind schlechte Menschen. Die Obrigkeit hat immer recht.
    Unsere Gesellschaftsform ist wie die ehemalige DDR ein Lügengebäude. Es hätten Verhaltensgesetze beachtet werden müssen und nicht die primitive Vorstellung, dass wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur das demokratische Prinzip ausreichend sei, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so Prof. Dr. Ridder, https://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip).
    Das Verhaltensgesetz:
    Mit Bürgerrechten werden keine Wahlen gewonnen- sie sind den Massen egal- https://politischernoob.wordpress.com/2009/08/25/sind-den-deutschen-ihre-buergerrechte-egal/Heuchler werden gefördert- https://www.quality.de/cms/index.php/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen?start=36. Macht verändert den Charakter, verführt zum Lügen und zum Sadismus- https://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html/. Zu Lügerei und Sadismus kommt der Gruppenegoismus, auch als Kumpanei bekannt.
    Die Auswirkungen des Verhaltens:
    Art. 20 Grundgesetz spricht von drei Staatsgewalten, die es nicht gibt (=Lüge). Der Verfassungstext gehört zu der Welt der Ideen und Zielvorstellungen. Ihr gegenüber steht die reale Welt (von https://www.gewaltenteilung.de/idee). Der Bevölkerung wird mit Lügen, Betrug und Heuchelei nur vorgemacht, die Obrigkeit würde für edle Werte einstehen und arbeiten- https://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse. Die Bundesregierung will Rechtsbrüche von BND und Verfassungsschutz legalisieren- https://www.pravda-tv.com/2015/03/bundesregierung-will-rechtsbrueche-von-bnd-und-verfassungsschutz-legalisieren/. Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen- https://www.youtube.com/watch?v=uOT1CkVyS18.
    Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören (vgl. https://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Ein Justizapparat, der zu einer menschlichen Vornehmheit der Sprache nicht findet, begeht Akte der psychischen Vergewaltigung und leistet Beiträge zur Erzeugung krimineller Energie für die Zukunft- https://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf. Dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind, wird z.B. auch bestätigt unter https://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740, https://www.odenwald-geschichten.de/?p=682, https://de.wikimannia.org/Rechtsbeugung, https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/, https://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf usw..
    Die Sparer werden enteignet- https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/06/07/enteignung-die-deutschen-sparer-werden-wie-schafe-zur-schur-gefuehrt/ und den großen Reibach machen Banken, Banker, Bankster- https://www.information-manufaktur.de/der-grosse-reibach-banken-banker-bankster.
    Der Menschheit wird sogar aus Profitgier Gift zugemutet- vgl. z.B. https://www.youtube.com/watch?v=ghGm51AobGw und https://www.youtube.com/watch?v=h3xNiZanYjI. Für den Pharmakonzernprofit müssen wir nutzlose giftige Medikamente fressen: https://www.youtube.com/watch?v=v-d4dEfBJRs. Ein implantierter EU-Standard-Chip EPS soll den Personalausweis ersetzen- https://neue-weltpresse.de/2014/04/637-endlich-eu-standard-chip-eps-ersetzt-personalausweis.
    Den Rechtsstaat, der den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht und wir entfernen uns immer weiter von diesem Ideal- https://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 (Seite der Humanistischen Union).
    In den Parlamenten wäre ein wirksamer Gegenpol aus Nichtregierungsorganisationen wie Blockupy notwendig, weil sich diese- meist ehrenamtlich- für Bürgerrechte einsetzen.

  2. Die Grundlagen unserer „Demokratie“- wer nicht daran glaubt, ist ein Querulant bzw. psychisch krank und muss gemobbt werden (?):
    Machtmissbrauch von Herrschenden wird verhindert, weil diese verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so sinngemäß Prof. Dr. Ridder 1953 zur Grundlage unserer Gesellschaftsordnungen, vgl. https://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip).
    Zum Vergleich das Verhalten der Herrschenden:
    Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, meint ein ehemaliger Richter, vgl. https://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740.
    Grundrechte werden in Lobreden gepriesen, aber sie verkommen- https://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8. Bei den Antworten der Bundesregierung fällt auf, dass viele Fragen zu den Grundrechten schlicht nicht oder nur mit nichtssagenden Floskeln beantwortet werden- https://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html.
    Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt (bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) wegen gewollter Verdrehung der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit (vgl. https://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Eine Geschichte dazu kann unter https://duckhome.net/tb/archives/8631-JUSTITIA.html gefunden werden.
    Menschen, die wiederholt in ihren Grundrechten verletzt worden sind und das aufwendige nationale Verfahren nur in der Hoffnung auf den EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) durchziehen, werden nicht nur in beschämender Weise im Stich gelassen, sondern auch noch als dumm und dämlich oder als Querulanten hingestellt (vgl. https://www.vgt.ch/justizwillkuer/egmr-zulassung.htm und https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/). Das Bundesverfassungsgericht hält offenbar auch fasst alle für blöd, denn die Erfolgsquote liegt im Bereich von 0,2 bis 0,3 %, vgl. https://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237.
    Das Wort Querulant wird gebraucht, um Menschen verächtlich zu machen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit (und rechtliches Gehör) ausüben. Für die Einsperrung in psychiatrischen Krankenhäusern, Entmündigung und Existenzvernichtung reicht es noch heute, vgl. https://de.wikimannia.org/Querulantentum. Gustl Mollath: „Paragraph 63 ist ein Nazi-Gesetz“- https://www.regensburg-digital.de/paragraph-63-ist-ein-nazi-gesetz/25032014/.
    Beschwerden über Ton und Parteilichkeit in der Justiz haben keine Chance. https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14346342.html und https://www.odenwald-geschichten.de/?p=682.
    Rechtsanwälten, die beim obrigkeitsstaatlichen Machtmissbrauch stören, wird übel zugesetzt, vgl. https://www.freegermany.de/claus-plantiko.html und https://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/. Das paranoide System (der DDR) schaffte es, aus seelisch gesunden Menschen paranoide zu machen. https://f3.webmart.de/f.cfm?id=2165073&r=threadview&t=3519482&pg=1. Das paranoide System der BRD schafft das auch.
    Wie im Tierreich, wo das Leittier im Rudel immer wieder einzelne ohne erkennbaren Grund beißt oder auf andere Weise attackiert, um die eigene Machtposition zu unterstreichen, so demonstrieren oft auch Vorgesetzte ihre Machtbefugnisse, indem sie willkürlich Untergebene schikanieren. Es ist üblich, Gemobbte als Querulanten bzw. psychisch gestört abzustempeln (vgl. https://www1.uni-giessen.de/Personalrat/mobbing.htm). Damit man nicht so leicht der totalen Willkür ausgesetzt werden kann, sollte man eine Patientenverfügung ausfüllen- https://www.patverfue.de/media/PatVerfue_neu.pdf. Auch sollte man nicht zur Wahl gehen, damit die Mobber, Rechtsbeuger, Heuchler usw. sich nicht einbilden können, legitimiert zu sein (https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimationskettentheorie).

  3. Es gibt nur ein RECHT in Deutschland und dass ist das RECHT des RICHTER!!!!!
    Und nichts anderes!!!!

    Es gibt STRAFRAHMEN aber das STRAFMAß bestimmt ALLEIN der RICHTER!!!!

    Ich empfehle jedem das BUCH “ HALBGÖTTER IN SCHWARZ “ die deutsche Justiz am Pranger!!!!!

    Dieses Buch spiegelt den wirklichen Verlauf in und hinter dem Gerichtssaal wieder!!!

    Es gibt keinen RECHT Staat sondern leider nur einen RECHTSSTAAT wo ganz ALLEIN RICHTER über Menschen und deren Rechte und Schicksale entscheiden.

    Denkt mal drüber nach.

  4. Dort kann man sich ausführlich informieren:
    https://blog.justizfreund.de
    https://www.facebook.com/justizfreund

    Geistige Krankheit des Proleten: Richterin B. 02.11.2015 (LG-Coburg 3cs123js1067312): “Der Sachverständige B. gelangte unter Zugrundelegung der daraus gewonnenen Erkenntnisse aus psychiatrisch-psychologischer Sicht zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten jedenfalls eine forensisch relevante wahnhafte Störung vorliegt.
    Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass er Justizbehörden allgemein für weitgehend korrupt hält und sich von ihnen ungerecht behandelt fühlt.” (zB. die Erklärung, dass sein Reisekostenentschädigungsantrag rechtswidrig nicht bearbeitet wird und sich alle bei dieser erfolgten Grund- und Menschenrechtswidrigkeit innerhalb von 20 Beschwerden an allen zuständigen rechtlichen Stellen kollegial abdecken).
    Markierter Kommentar: https://www.youtube.com/watch?v=365BA1HpkZI&lc=z13svtlyjsvbzx4hs04cgvpbbv3hjd1xw3w

  5. omerta.org

    Willkür und Amtsmissbräuche kommen leider nicht nur bei deutschen Richtern und Rechtsanwälten vor. Auch in der -ach so scheinheilig korrekten- Schweiz ist Willkür und Korruption bei Gerichten und bei Richtern und Anwälten an der Tagesordnung!
    Lesen Sie dazu die Fakten in der Webseite: omerta.org