Ex-Siemens-Vorstand Neubürger hat Selbstmord begangen

Ex-Siemens-Vorstand Heinz-Joachim Neubürger, 62, hat laut „managermagazin“ Suizid begangen.

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/industrie/ex-siemens-finanzvorstand-neubuerger-begeht-selbstmord-a-1017002.html

 

Jahrelanger Kampf vor den Gerichten

Heinz-Joachim Neubürger ist derjenige Top-Manager, der über Jahre vor Gericht mit Siemens gekämpft hatte. Nach der Schmiergeldaffäre kamen zwischen Siemens und den anderen damaligen Vorständen sowie dem Vorstandsvorsitzenden Vergleiche zustande: Danach musste der Ex-Vorstandschef Heinrich von Pierer fünf Millionen Euro Schadenersatz zahlen, Klaus Kleinfeld zwei Millionen Euro. Die Schadenersatzsummen der anderen Vorstände fielen niedriger aus.

Nur ein einziger, Heinz-Joachim Neubürger, wollte keinen Vergleich abschließen. Er beharrte auf seine Unschuld und ließ sich von Siemens verklagen.

 

Richtungsweisendes Urteil

Doch im vergangenen Sommer verlor er vor dem Landgericht München – und sein Name wurde zum Schreckgespenst für andere Manager. Hatten ihm die Richter doch ins Urteil geschrieben – und zum Vorwurf gemacht -, dass er kein Hinweisgeber- oder Whistleblowing-System bei Siemens installiert hatte und allein deshalb wegen sogenannten Organisationsverschuldens verantwortlich sei.

 

Mit Whistleblowingsystem kein Organisationsverschulden

Zum Vergleich: Nach einer aktuellen Umfrage der Großkanzlei Freshfields haben in Deutschland 40 Prozent der Unternehmen noch kein solches Hinweisgeber- oder Whistleblowingsystem installiert.

https://blog.wiwo.de/management/2014/12/04/exklusiv-studie-freshfields-manager-laufen-ein-hohes-risiko-40-prozent-der-unternehmen-haben-kein-whistleblowing-system/

Das Urteil gegen Neubürger am Landgericht München wurde zwar nicht rechtskräftig, aber ist dennoch extrem wichtig, weil es das einzige und damit wegweisend ist.

 

Doch noch ein Vergleich

Erst mit der Einladung von Siemens zur Hauptversammlung kam Anfang Dezember dann doch heraus, dass sich Siemens und Neubürger kurz nach dem Urteil noch – wie seine Vorstandskollegen schon vor Jahren – auf einen außergerichtlichen Vergleich über 2,5 Millionen Euro geeinigt hatten – hinter verschlossenen Türen. Eine Pressemitteilung gab es dazu nicht.

Nach seiner Tätigkeit als Finanzvorstand bei Siemens war Neubürger zuerst zu dem Finanzinvestor KKR nach London gegangen, arbeitete dann als Berater und wurde Aufsichtsrat bei der Deutschen Börse.

 

 

ManagerMagazin über den Selbstmord von Heinz-Joachim Neubürger:
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/industrie/ex-siemens-finanzvorstand-neubuerger-begeht-selbstmord-a-1017002.html

 

Zum Urteil und dem Vergleich zwischen Siemens und Heinz-Joachim Neubürger:  https://blog.wiwo.de/management/2014/12/05/ex-siemens-vorstand-neuburger-kommt-doch-mit-vergleich-davon-statt-15-millionen-schadenersatzzahlung-und-was-das-fur-andere-top-manager-jetzt-bedeutet/

 

Zum Vergleich von Siemens und Heinz-Joachim Neubürger und der Hauptversammlung:

http://www.wiwo.de/unternehmen/siemens-prozess-ex-vorstand-neubuerger-soll-2-5-millionen-euro-zahlen/11114908.html

 

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Alle Kommentare [2]

  1. Sehr geehrte Frau Tödtmann,
    zunächst vorweg, ohne dass es darauf entscheidend ankommt: wenn man den Angaben der FAZ in der Ausgabe vom 07.02.2015 glauben darf, hat außer Herrn Neubürger auch Herr Thomas Ganswindt, der frühere Telekommunikationsvorstand, das Vergleichsangebot der Siemens AG seinerzeit ausgeschlagen.

    Das von Ihnen erwähnte Urteil des Landgerichts München stammt nicht vom „vergangenen Sommer“, sondern vom 10.12.2013. Gegen dieses Urteil hat Herr Neubürger zunächst Anfang 2014 Berufung eingelegt, dann aber am 26.08.2014, also nicht kurz nach dem Urteil, einen Vergleich mit der Klägerin geschlossen; dieses Datum geht aus der Einladung zur HV 2015 der Siemens AG hervor. Da beiden Vergleichsparteien bekannt gewesen sein dürfte, dass der Vergleich einer Genehmigung durch die Hauptversammlung bedürfe, sollte die Tatsache, dass der Vergleich „hinter verschlossenen Türen“ geschlossen wurde, nicht überbewertet werden.
    Das Landgericht München hat die Haftung von Herrn Neubürger daraus hergeleitet, dass er es unterlassen habe, eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einzurichten und auf ihre Wirksamkeit hin zu überwachen.
    Das Landgericht hat zwar recht detaillierte Anforderungen an die Einrichtung (etwa die Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit aller Zahlungsvorgänge, eine Regelung der Hauptverantwortung für Compliance auf Vorstandsebene, die zentrale Erfassung aller Beraterverträge und eine Berichtslinie mit Kompetenzen für disziplinarische Maßnahmen) und Überwachung (regelmäßige Unterrichtung über interne Ermittlungen und personelle Konsequenzen) einer solchen Compliance-Organisation statuiert. Dass das Gericht die Einrichtung eines – von Ihnen erwähnten – Hinweisgeber- oder Whistleblowing-Systems verlangt hätte, kann ich allerdings den Entscheidungsgründen des Urteils nicht entnehmen.
    Mit freundlichen Grüßen

  2. Anmerkung:
    Sie haben recht, das Urteil wurde kurz vor Weihnachten 2013 verkündet, aber die Gründe wurden erst im Frühjahr 2014 veröffentlicht. Oder kannten Sie sie eher? 😉 Die Auffassung über Hinweisgebersysteme (Whistleblower-) können Sie auch von Experten wie Arbeitsrechtler Boris Dzida von Freshfields – Arbeitsrechtler des jahres bei Juve übrigens – lesen: https://blog.wiwo.de/management/?s=dzida

    Siemens hat keine Pressemitteilung über den Vergleich mit Herrn Neubürger versendet.

    Und Herr Ganswindt hat später doch einen Vergleich abgeschlossen, der auch durch die HV ging: https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Ganswindt

    Mit freundlichen Grüßen.