Haben Sie Mobbing-Leichen im Keller? Sie könnten 30 Jahre lang hochkommen. Gastbeitrag Arbeitsrechtler Achilles

Mobbingopfer können noch nach Jahren ihr Unternehmen verklagen, sagt Frank Achilles, Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei
Heisse Kursawe Eversheds in München.

Frank Archilles, Arbeitsrechtler bei Heisse Kursawe Eversheds

Frank Achilles, Arbeitsrechtler bei Heisse Kursawe Eversheds

 

Arbeitgeber müssen Mobbing im Betrieb unterbinden, das gehört zu ihren Fürsorgepflichten. Stehen sie selbst am Pranger, können sie jetzt noch weniger darauf hoffen, dass sich dieses Problem durch Zeitablauf „von selbst erledigt“. Das Bundesarbeitsgericht stellt sich auf die Seite der Mobbingopfer: Auch wer als Gemobbter jahrelang schweigt, kann später noch Schadenersatz verlangen und muss sich nicht fragen lassen, warum er damit erst jetzt komme.

 

Schmerzensgeld für Herabwürdigung und Schikanen

Arbeitnehmer, die nachweislich gemobbt werden, haben nach dem Gesetz Anspruch auf Schmerzensgeld. Bis vor das höchste deutsche Arbeitsgericht hatte nun ein Mann geklagt, der nach eigener Aussage von seinem Ex-Chef jahrelang isoliert, herabgewürdigt und schikaniert worden war. Daher verlangte er Schmerzensgeld wegen Verletzung der Gesundheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Höhe von mindestens 10.000 Euro.

 

Drei Jahre nach den Taten vors Gericht

Die Vorfälle, auf die sich der Mann vor Gericht bezog und wegen denen er insgesamt fast zwei Jahre lang arbeitsunfähig war, hatten sich zwischen 2006 und Anfang 2008 abgespielt. Vor Gericht zog der Mann aber erst Ende Dezember 2010 – also fast drei Jahre später. Damit stellte sich die Frage, ob die Ansprüche nicht verwirkt waren.

 

Grundsätzlich gilt auch für Mobbingopfer der Grundsatz von Treu und Glauben: Wer jahrelang still hält und keine Ansprüche stellt, dem kann ein Gericht im Zweifel später entgegenhalten, er habe den Anspruch zu spät geltend gemacht, im Rechtssinne also verwirkt. Das kann selbst dann gelten, wenn der Anspruch in der Sache noch nicht verjährt ist. So entschied auch das Landesarbeitsgericht (LAG) in dem Fall: Der mögliche Schmerzensgeldanspruch sei verwirkt, weil sich der Mann erst Jahre nach den Mobbing-Vorfällen gerichtlich zur Wehr gesetzt habe.

 

Für Gemobbte gelten normale Verjährungsfristen von 30 Jahren, wenn ihre Gesundheit beschädigt wurde

Das Bundesarbeitsgericht sah dies anders, hob das Urteil auf und verwies die Sache an das LAG zurück (8 AZR 838/13): Ein Anspruch könne nur unter ganz besonderen Umständen verwirkt sein, so das BAG. Nämlich nur dann, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht besteht, einen Anspruch zeitnah geltend zu machen. Ein „bloßes Zuwarten“ allein sei nicht „treuwidrig“. Entscheidend für die Bundesrichter war, dass der Anspruch gesetzlich noch nicht verjährt war. Jetzt muss das Landesarbeitsgericht nochmals prüfen haben, ob der Kläger tatsächlich gemobbt wurde und ob er dafür von seiner ehemaligen Firma entschädigt werden muss.

 

Ein Recht auf Erholung von den Verletzungen

Mobbingopfer sind also nicht gezwungen, „in engem zeitlichem Zusammenhang“ mit dem Mobbing den Gerichtsweg einzuschlagen. Sie können sich beispielsweise also erst von einer psychosomatischen Erkrankung oder Depression infolge des Mobbings erholen und müssen nicht zusätzlich die psychische Belastung durch ein Gerichtsverfahren auf sich nehmen. Achten müssen sie nur darauf, dass nicht der zivilrechtliche Anspruch in der Sache verjährt ist. Dies ist bei Gesundheitsverletzungen allerdings erst nach 30 Jahren der Fall.

 

 

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Alle Kommentare [4]

  1. Besteht die Möglichkeit Schmerzensgeld anzufordern bzw die Täter anzuzeigen oder zu verklagen,wenn die Taten ein Jahrzehnt zurückliegen und in der Schulzeit stattfand,aufgrund dessen jedoch psychische Beeinträchtigungen des Opfers vorliegen?

  2. Hallo

    Ich habe als Satellitenfunktechniker ( BFt A 7 ) der
    DBP / Telekom , a. D. , den Artikel zufällig gelesen !
    Ich wurde damals quasi ca. 8 Jahre lang gemobbt !
    Selbst ein Richter ( Verwaltungsgericht Hannover ) erkannt damals auf immer “ unterwertigere “ Tätigkeiten ( z. B.
    Schimmelpitz – Entfernung aus alten , verrosteten Dienst – Bullis ) – und dennoch entschied er gegen mich !!!
    Die “ Entbeamtung “ war beschlossen ; somit wurde quasi alle Beamte “ zurruhegesetzt “ ( gefeuert ) bzw.
    “ zwangspensiniert “ !! Ich habe alles schriftlich !!

    Auch die DPG half nicht !! Ich trat dann aus …
    Ich wurde wegen dem “ Zurruhesetzungs “ – Verfahren
    ( eines Beamten ) von zwei Psychatern “ untersucht “ !!

    Die Psychater – Untersuchungen endeten in einer “ Teil –
    Entmündigung “ ; für die „Zurruhesetzung “ eines Beamten “ !!

    Einer beurteilte meine Veröffentlichungen ( Kanülen – Technik / 500 GHz ) als “ Habilitation “ ; der andere Psychater “ diagnostizierte “ eine “ Persönlichkeits – Störung “ !! Der Petitions – Ausschuß ( Bundestag )
    als oberster Dienstherr reagierte auf meine Petition quasi
    mit Mißachtung / Vernichtung meiner Beweise !!

    Dazu : QRZ.Com , DL2OBN …. Veröffentlichungen .

    Was also soll ich denn nun von solchen “ netten “ Artikeln halten ???
    Wie soll ich Mobbing beweisen können ???
    Ich habe noch reichlich Unterlagen aus jener Zeit ( vor fast 20 Jahren ) !!!
    Ich würde eher wohl ausgelacht werden !!!

    Mit 42 Jahren wurde ich damals “ entfernt “ !!! Ich
    empfand die Art und Weise wie ca. der “ Holocaust “ …..

    Mir wurde jegliche berufliche Möglichkeit “ zerstört “ !

    Die Wohlwollensklausel für Beamte § 33 wurde damals abgeschafft !!!

    Bis heute wurden meine Veröffentlichungen der
    Kanülen – Technik ( mit Hochschul – Mathematik )
    nicht einmal geprüft !!!
    Weill ich für eine kumulative Dissertation ( mein
    Wunsch ) kein Diplom habe ; ich war Gasthörer der
    Fern Uni Hagen …. somit war ich “ Autodidakt “ …

    Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht könnte ich ohnehin
    nicht bezahlen …. nun “ vergammeln “ meine
    Unterlagen ( Breitband – Technik ) ; ich durfte nie
    bei der TV – Gruppe der Telekom mitmachen !!!

    ( Mein “ Gruppen – Verhalten “ stimmte nicht ; wohl weil
    ich k e i n Alkohol trank !! ?? )

    Also – das war´ s …….

    MfG

  3. Nachtrag : Ich wußte nicht , daß es den $ 7 ( Laufbahn –
    Verordnung ) gibt . Danach können auch a u ß e r h a l b
    des Dienstes erworbene Befähigungen anerkannt werden ! Also
    bei mir wären es u. a. die Veröffentlichungen ( Kanülen – Technik / 500 GHz ) uns sogar die Lehrgänge über Profi – Kamera und Hörfunktechnik etc …. gewesen !!!
    Ich wurde nun mal beweisbar extra per Gutachten
    “ entmündigt “ !!!

    So ist da wahre “ Mobbing – Leben “ ….. nun alles zu spät !!!

    Und – keine Hilfe !!!

    MfG

  4. Ich wurde von zwei Vorgesetzten gemobbt. Der Erste ist mit dem Bruder meines damaligen Ex Freund befreundet (was ich später herausfand (Rache)). Hauptsächlich erstellte ich Präsentationen und Grafiken für den Druck von Präsentationen. Mein erster Chef holte mich, wenn seine Sekretärin im Urlaub oder krank war. Wir hatten ein sehr gutes Verhältnis. Das änderte sich als der erste Mobber anfing. Zusagen für Fortboldung wurden nicht eingehalten, die Vertretung der Sektetärin wurde mir untersagt, Urlaub wurde zwischen den Jahren nicht genehmigt und er bat mich ins Büro obwohl er gerade seine Hose ausgezogen hatte (war beim Sport) . Ich war so erschrocken und alle im Vorraum (Männer) lachten sich kaputt. Ich bekam Tinnitus, Schlafstörungen, Angstzustände und dann Epilepsie! Der zweite Mobber ging ähnlich vor. Ich wies ihn vor einem Urlaub darauf hin, dass die Präsentationen für die Bank mehr und mehr verändert werden und wir uns nach dem Urlaub das Ausmaß überprüfen müssten. Nach meinem Urlaub warf er mir vor ich hätte nicht bemerkt, dass Präsentationen von anderen Mitarbeitern im Hause verändert hätten. Dementsprechend waren meine Jahresbeurteilungen unterdurchschnittlich. Ich hatte wieder einen Anfall und es wurde noch schlimmer. Ich wurde krank geschrieben und später folgte ein Aufhebungsvertrag. Ich konnte durch das Mobbing nicht mehr arbeiten gehen und finanziell musste ich mich an meine Freund wenden, da ich kein Harz 4 beantragen konnte wg. Lebensgemeinschaft. Ich finde die Forderung von 10.000 Euro sehr gering, wenn man sich überlegt, das andere dein restliches Leben kaputt gemacht haben. Ist das gerecht??