Vorstände brauchen kein Bauernopfer bei Entlassungswellen geben

Vorstände sind heute eher gefärdet als früher: performen sie nicht – wie es gerne so nett umschrieben wird -, lösen die Aufsichtsräte sie heute viel schneller ab als früher. Wer früher zehn bis 15 Jahre im Vorstand sass und die Zeit hatte, langfristige Strategien zu entwickeln und umzusetzen, muss heute mit einer Amtszeit von durchschnittlich rund sechs Jahren rechnen, analysierte Strategy&.

Ob dann noch Zeit für weitsichtige Unternehmensentwicklung bleibt? Eher nicht, Personal gespart ist schneller. Restrukturierungen in Deutschlands Untrnehmen ohnehin inzwischen Dauerzustand, so dass das Damokles-Schwert der Entlassung ohnehin jedem Mitarbeiter dauerpräsent ist.

 

Zeichen setzen und Vorstand „opfern“? Ein No-Go?

Doch die Commerzbank hatte sich noch eine neue Variante ausgedacht, wie sie einen Vorstand loswerden wollte – man wolle ein Zeichen setzen, hieß es: Im Zuge einer angekündigten Entlassungswelle von 5200 Leuten könne man doch nicht die Bank-Spitze verschonen, lautete die neue Ansage. Die meisten anderen Unternehmen können das im übrigen seit 15 Jahren durchaus und haben auch gar keine Zweifell daran. Jedenfalls brechen sie deshalb den Vorstands-Einsatz nicht vorzeitig ab.

 

Vorstände entlassen? Nur aus wichtigem Grund und Verfehlungen

Gehen sollte bei der Commerzbank Ex-Vorstand Ulrich Sieber, der sich aber wehrte und klagte – wie´s aussieht auch in zweiter Instanz mit Aussicht auf Erfolg. Die Richter vom Oberlandesgericht Frankfurt gaben schon mal ihre vorläufige Meinung bekannt: Vorstände einer Aktiengesellschaft kann man nur aus sogenanntem wichtigem Grund abberufen, beharren sie. Das müssten aber persönliche Verfehlungen sein – und nicht Bauernopfer in der Top-Ebene als Signal für die Belegschaft. Dass nicht nur an ihr gespart werde, sondern auch – wie tröstlich für die andeen Entlassenen – bei den Großverdienern im Hause. Die Richter: Derartige wirtschaftliche Gründe – Personalabbau – zählten dazu Ein Weiterbeschäftigen von Siebers bis zu seinem Vertragsende im Jahre 2017 sei für die Commerzbank durchaus zumutbar gewesen.

Und dass man die Entlassungen der Belegschaft insgesamt „nicht hätte verkaufen können“ ohne auch beim Vorstand Hand anzulegen – so die Argumentation von Hengeler-Mueller-Gesellschaftsrechtler Gerd Krieger für die Bank – , sahen die Richter wohl anders.

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/ex-vorstand-sieber-klagt-gegen-bank-commerzbank-droht-naechste-schlappe/11254768.html

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*