Erstes Urteil zu Männer-Diskriminierung: Nur bei Führungspositionen zulässig?

Auf dieses Urteil haben viele Männer gewartet, zumindest auf eins dieser Art: Ausgerechnet die „TAZ“ kassiert wohl eins der ersten Urteile wegen Männer-Diskriminierung und muss einem männlichen Bewerber aus der Ukraine für ein Volontariat Schadenersatz zahlen: drei Monatsgehälter, rund 2700 Euro. Die Berliner Tageszeitung hatte eine Volontärsstelle nur für Frauen – und zwar mit Migrationshintergrund – ausgeschrieben – und männliche Bewerber direkt abgelehnt.

Das hätte die Zeitung nicht tun dürfen: Bewerbungen von Männern rigoros auszuschließen, ist laut Landesarbeitsgericht Berlin unzulässig. Zumal es sich nur um eine Volontärsstelle gehandelt habe und deren Besetzung nicht den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöht hätte.

 

http://www.tagesspiegel.de/medien/volontariatsstelle-nur-fuer-frauen-gerichtsurteil-taz-diskriminiert-maenner/9998362.html

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2014/06/urteil-taz-muss-mann-wegen-diskriminierung-zahlen.html

 

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