Besser gaaaaaanz vorsichtig mit der Löschtaste

Löscht ein Angestellter kurzerhand alle Daten in dem PC an seinem Arbeitsplatz, riskiert er die fristlose Kündigung. Denn: „Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber zugänglich zu machen“, so das Landesarbeitsgericht Hessen (Aktenzeichen 7 Sa 1060/10).Löscht er also Daten, die mit seiner Tätigkeit zusammen hängen, kann seine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

 

Keine Loyalität mehr zu erwarten

Im konkreten Fall verhandelte ein IT-Unternehmen mit einem Account-Manager über Aufhebung beziehungsweise Abänderung des Arbeitsvertrags. In der Zeit  löschte der Mitarbeiter von seinem Benutzer- Account rund 80 eigene Dateien sowie weitere 374 Objekte: sein Adressbuch mit allen Kontakten, 51 E‑Mails, 167 Aufgaben und 12 Termine. Das wies ihm auch ein späteres Gutachten eines Sachverständigen nach.

Der Zeitablauf sah so aus: Der Mitarbeiter hatte die Daten gelöscht und war direkt danach nach Hause gegangen. Diese Reaktion auf die Verhandlungen müsse „den Arbeitgeber überzeugt haben, dass er im Falle einer Zusammenarbeit bis zur Kündigungsfrist nicht mit der notwendigen Loyalität des Mitarbeiters hätte rechnen können“.

 

Wer Daten löscht, um die Company zu ärgern, muss nicht mehr abgemahnt werden

Als das IT-Unternehmen die Löschungen bemerkte, kündigte er dem Account-Manager fristlos. Zu recht, wie das LAG Hessen urteilte: Denn solch eine Löschaktion sei ein wichtiger Grund, der für eine fristlose Kündigung genüge. Immerhin hatte der Mitarbeiter Daten zu den Kundenbeziehungen des Unternehmens zerstört. Das Gericht: Es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsvertrags, dass der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber jederzeit den Zugriff auf seine Arbeitsergebnisse ermögliche. Die umfangreiche Datenlöschung ist daher ein massiver Verstoß gegen eine selbstverständliche Nebenpflicht. Sie hat das Vertrauen in die Integrität des Mitarbeiters vollständig zerstört.

Einer Abmahnung habe es nicht mehr bedurft, weil der Mitarbeiter genau wusste, dass seine Firma die Löschaktion auf keinen Fall hinnehmen würde.

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