„Sie brauchen auch gar nicht zu kommen in den nächsten Wochen“ macht 1000 Euro Entschädigung – jeden Monat neu

Stellt ein Unternehmen Mitarbeiter frei, riskiert es Schadenersatzzahlungen. Wegen Beeinträchtigung der Person des Betroffenen. Insbesondere dann, wenn es mit der Freistellung den Angestellten nur mürbe machen will, damit er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

Nach dem Motto: Wer erst mal isoliert ist, mag irgendwann auch nicht mehr kämpfen. Je länger der Betroffene von der Firma ferngehalten wird, umso eher lässt er sich kleinkriegen.

So hatte es sich auch ein Unternehmen ausgedacht aus dem Kreis Köln. Gleich für fünf Monate hatte es den mann freigestellt.

Doch der Mitarbeiter reagierte unerwartet: statt klein beizugeben zog er vor Gericht – und bekam 1000 Euro monatlich als Entschädigung zugesprochen (Aktenzeichen: 20 Ca 9245/12).  Denn die Freistellung sei der Versuch, den Arbeitnehmer unter Druck zu setzen, damit er den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Die Tatsache, dass der Angestellte nicht arbeiten dufte, sei ein schwerwiegender Eingriff in das Recht des Mitarbeiters auf Entfaltung seiner Persönlichkeit.

 http://www.ag-arbeitsrecht.de/downloads/AE-42013Inhalt.pdf

 

 

as Gericht sah in der Freistellung den Versuch, den Mitarbeiter unter Druck zu setzen, damit dieser der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Der Umstand, dass der Angestellte nicht arbeiten durfte, sei ein schwerwiegender Eingriff in das Recht des Klägers auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Daher musste der Arbeitgeber pro Monat Freistellung 1000 Euro Entschädigung zahlen.

 

Montag, 17.02.2014, 11:48

dpa/Andrea Warnecke Wer von seinem Chef freigestellt wird, um aus dem Job gedrängt zu werden, hat Anspruch auf eine Entschädigung.
Mitarbeiter müssen es nicht hinnehmen, wenn ihr Chef sie von der Arbeit freistellt, um sie aus dem Job zu drängen. Freistellungen dürfen nicht als Druckmittel benutzt werden, damit ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

Wird eine Freistellung als Druckmittel verwendet, um ihn aus dem Job zu drängen, hat der Betroffene Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln

In dem verhandelten Fall wollte sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen. Das teilte er ihm auch mit. Als der Mann nicht einwilligte, stellte der Arbeitgeber ihn über fünf Monate von der Beschäftigung frei. Darin sah der Mitarbeiter eine Beeinträchtigung seiner Person und verlangte eine Entschädigung.

Mit Erfolg. Das Gericht sah in der Freistellung den Versuch, den Mitarbeiter unter Druck zu setzen, damit dieser der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Der Umstand, dass der Angestellte nicht arbeiten durfte, sei ein schwerwiegender Eingriff in das Recht des Klägers auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Daher musste der Arbeitgeber pro Monat Freistellung 1000 Euro Entschädigung zahlen.

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Arbeitsrecht

Freistellung als Druckmittel – Chef muss Entschädigung zahlen

dpa
Wer von seinem Chef freigestellt wird, um aus dem Job gedrängt zu werden, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Foto: Andrea Warnecke Foto: dpaWer von seinem Chef freigestellt wird, um aus dem Job gedrängt zu werden, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Foto: Andrea Warnecke

Köln (dpa/tmn) – Mitarbeiter müssen es nicht hinnehmen, wenn ihr Chef sie von der Arbeit freistellt, um sie aus dem Job zu drängen. Freistellungen dürfen nicht als Druckmittel benutzt werden, damit ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

Wird eine Freistellung als Druckmittel verwendet, um ihn aus dem Job zu drängen, hat der Betroffene Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 20 Ca 9245/12).

In dem verhandelten Fall wollte sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen. Das teilte er ihm auch mit. Als der Mann nicht einwilligte, stellte der Arbeitgeber ihn über fünf Monate von der Beschäftigung frei. Darin sah der Mitarbeiter eine Beeinträchtigung seiner Person und verlangte eine Entschädigung.

Mit Erfolg. Das Gericht sah in der Freistellung den Versuch, den Mitarbeiter unter Druck zu setzen, damit dieser der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Der Umstand, dass der Angestellte nicht arbeiten durfte, sei ein schwerwiegender Eingriff in das Recht des Klägers auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Daher musste der Arbeitgeber pro Monat Freistellung 1000 Euro Entschädigung zahlen.

 

 

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