Ein Teller Backhähnchenschlegel mit Barbara Mayer und Gerhard Manz

„Ich mach gerne Urlaub“, grinst Barbara Mayer, Top-Anwältin aus Freiburg und Partnerin der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner. Und das sagt sie auch ihren Mandanten, da kennt sie nichts. Etwa wenn sie eine Telefonkonferenz zusammen mit ihrem Partner Gerhard Manz während des Urlaubs führt. Am Strand von Griechenland oder irgendwo in der Provence. Und wenn der Mandant sich wundert, warum die Telefonleitung so schlecht ist. Den Mut hat nicht jeder High-Potential-Anwalt.

Barbara Mayer, Partnerin bei Friedrich Graf von Westphalen

Barbara Mayer, Partnerin bei Friedrich Graf von Westphalen & Partner in Freiburg

Wir sitzen am Rande des Deutschen Anwaltstags in Düsseldorf beim Österreicher in den Kitzbüheler Stuben vor dem Lokal, essen lauwarmen Kartoffelsalat mit Backhähnchen-Schlegeln und lassen Revue passieren, was so war beim  Anwaltstag. Mayer ist stolz, dass beim Empfang der Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen gut 100 Besucher – darunter auch viele Männer – waren. Das ist eins der Themen beim Anwaltstag: die Frauen, und wie man sie hält. Der Großteil der Frauen arbeitet in ihrer eigenen Praxis und zwar alleine. Ein weiterer Großteil arbeitet nur Teilzeit.

Gerhard Manz, Partner bei Friedrich Graf von Westphalen

Gerhard Manz, Partner bei Friedrich Graf von Westphalen & Partner in Freiburg

Der Wollladen-Effekt.Ihr Kollege Manz erzählt vom sogenannten Wollladen Effekt, der bei Frauen regelmässig auftrete. Der bedeutet, dass Frauen, die sich selbständig machten, gerne einen Wolladen aufmachen, weil sie auch selbst gerne stricken. Und bei Anwältinnen sei das nicht anders: statt gezielt nach einer guten Perspektive für ihre Karriere Ausschau zu halten, schauen sie oft nach etwas, das ihnen gerade naheliegt. Und das ist eben eher das Familienrecht oder das Arbeitsrecht – und weniger das Urheber- oder Kartellrecht.

 

42 Prozent weniger Einkommen bei Anwältinnen als bei Anwälten

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Aber Frauen entscheiden sich viel häufiger für kleinere Kanzleien, beobachtet auch Mayer. Die Folge: Sie haben weniger gewerbliche Mandanten und sie verdienen deutlich weniger. Und das betstätige auch die Studie des Deutschen Anwaltvereins, die auf dem Anwaltstag eine Hauptrolle spielte (man hatte eigens die TV-Moderatorin Gabi Bauer engagiert für die entsprechende Podiumsveranstaltung):  Der Gender Pay Gap – die Einkommenskluft zwischen den Geschlechtern – in der Rechtsberatung sogar bei 42 Prozent liegt  – und die Frauen – nicht die sonst üblichen – rund 20 Prozent weniger verdienen.

Auch ihre Kanzlei bemühe sich, junge Frauen zu halten – auch nachdem sie vielleicht Kinder bekommen haben: „Wir sind für gute Frauen flexibel ohne Ende“, sagt Mayer – und trotzdem springen so manche lieber ab. Warum? das verstehen sie selbst nicht so ganz.

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Wenn Kanzleien nicht mal eine Homepage haben…ist das ein Signal

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Und wir kommen darauf zu sprechen, wie viele kleine Kanzleien den Zug der Zeit verpassen. Sie haben noch heute keine Homepage – was nicht entscheidend ist, aber ein Indiz. Für mangelnde Innovationsfreude zum Beispiel. Zum Beispiel Sozietäten in kleineren Städten. Die früher noch ein paar lokalen Industriemandanten hatten, die aber im Laufe der Jahre sang- und klanglos abhanden gekommen sind. Mayer erzählt von so einer typischen Kanzlei, die heute nur noch auf 800 Euro Streitwert im Durchschnitt pro Fall kommt – und davon kaum leben kann. Warum die Firmenkunden weg gehen? Das liege an der fehlenden Spezialisierung und Internationalisierung, denken die beiden Badener Mayer und Manz.Denn an Einsatzfeldern mangelt es auch bei mittelständischer Klienten keineswegs. Solche etwa, denen eine eigene Compliance-Abteilung zu teuer ist und die auf schlanke Strukturen Wert legen. Und heute verlangen Firmenkunden von ihren Lieferanten Zusicherungen, dass auch sie compliance-gerecht produzieren.

Oder: Bauen denen Anwälte ein Compliance-System auf, sinken die Versicherungsprämien. Und vor allem: Stellt sich dann heraus, dass ein Geschäftsführer der eigenen Untergesellschaft in Bangladesh mit Schmiergeldern gearbeitet hat, kann dafür die Muttergesellschaft hier belangt werden. Und dann kann sich das Top-Management zumindest damit persönlich rechtfertigen, dass es eine Compliance-Struktur geschaffen hat – auch mit Hilfe von Anwälten, von denen sie sich dabei beraten lassen.

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Die Flucht der Unternehmen nach Österreich und in die Schweiz – vor den deutschen AGB-Regeln übers Kleingedruckte

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Manz und Mayer sprechen schon von der nächsten Veranstaltung für Rechtsanwälte und zwar dem 3. Europäischen Handels- und Gesellschaftsrechtstag in Wien  Ende Juni. Wo es um große Unternehmen aus Deutschland geht, die wegen des strenge Rechts der AGB´s ins österreichische oder schweizer Rechtssystem flüchten. Die unbegrenzte Haftung etwa, mache denen zu schaffen. Manz erklärt: Wer eine Schraube für 90 Cent das Stück beispielsweise für Bremsanlagen für Autos produziert und seine Haftung je Fall nicht auf eine Million Euro beschränken kann, hat ein Problem. Denn das ist nach deutschem Recht unzulässig – jedenfalls mit Hilfe von vorformulierten Standardklauseln, also dem Kleingedruckten, den AGB´s .

Ganz abgesehen davon, dass reine Vermögensschäden als entgangener Gewinn nicht mal versicherbar sind: So zum Beispiel ein Schaden, den ein Autohersteller dadurch erleidet, dass sein Band stillsteht, weil die vom Lieferanten geschickte – und dringend benötigte – Spezial-Schraube zu kurz, zu lang oder zu dick ist. Wenn Ersatz auch gar nicht so schnell zu beschaffen ist. Nach deutschem Recht können die Hersteller dieses immense Risiko durch kleingedruckte AGB`s nämlich weder – wirksam – ausschließen noch zumindest deckeln. Anders als etwa nach schweizerischem Recht

Deutsche Anwälte müssen ihren mandanten also raten, entweder jedesmal – lästige – Haftungsbeschränkungen per Individualvertrag zu vereinbaren. Oder zu vereibaren, dass  schweizerisches Recht gelte. Und dann könne sich der Mandant auch direkt Anwälte in der Schweiz beauftragen – jedenfalls bei wirklich wichtigen Verträgen.  Bei kleineren Geschäften schreiben deutsche Anwälte auch schon mal unter ihren Vertrag, dass dass Schweizer Recht gilt. „Das ist nicht perfekt, aber in der Praxis verbreitet“, sagt Mayer.

Wiener Schnitzel in den "Kitzbüheler Stuben" - als Ersatzfoto, nur so lange das mit  Backhendel-Schlegeln noch produziert wird

Wiener Schnitzel in den „Kitzbüheler Stuben“ – als Ersatzfoto, nur so lange das mit Backhendel-Schlegeln noch produziert wird.

Babara Mayer: http://www.fgvw.de/119-0-Mayer+Barbara+Dr.html

Gerhard Manz: http://www.fgvw.de/50-0-Manz+Gerhard.html

 

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