Warum die Maxime „Es wird schon gutgehen“ nicht mehr funktioniert. Und was den ThyssenKrupp-Managern im worst case droht, erklärt Arbeitsrechtler Jan-Tibor Lelley

 Jan Tibor Lelley ist Arbeitsrechtler und Partner bei der Großkanzlei Buse Heberer Fromm. Er zieht die Parallelen zwischen dem VW-Fall mit Peter Hartz und Klaus Volkert und dem Fall ThyssenKrupp – und fragt, wieso die ThyssenKrupp-Manager noch Abfindungen und Gehaltsfortzahlungen erhielten oder noch erhalten.

 

LelleyNeu (2)

 

Management-Blog: Bei ThyssenKrupp hat sich der bisherige Vorstand wohl schweres Missmanagement zuschulden kommen lassen. Das Fehlinvestment von mehreren Milliarden Euro in Brasilien und mehrerer Bestechungsfälle größeren Ausmaßes sowie Vergünstigungen für Aufsichtsräte. Nun gehen manche Ex-Vorstände nach wie vor aus und ein im Unternehmen, haben ihre Büros, ihr Equipment samt Sekretariat und Dienstwagen und bekommen trotz allem immense Abfindungen oder Weiterzahlungen ihres Gehalts – obwohl sie möglicherweise Schadenersatz zahlen müssten.  Was könnte als worst case für die Manager am Ende herauskommen?

 

Lelley: Der worst case wäre, wie bei dem VW-Personalvorstand Peter Hartz und VW-Betriebsratsvorsitzenden/Gewerkschaftler Klaus Volkert, das Gefängnis. Nach den bisherigen Berichten läuft zur Zeit eine interne Compliance Untersuchung. Das ist die übliche Vorstufe zur staatsanwaltlichen Ermittlung. Die Ermittlungen könnten sich gegen das Aufsichtsratsmitglied Edwin Eichler, der ja inzwischen zurückgetreten ist, und gegen den Aufsichtsrat richten. Also gegen die, die für die unzulässige Vergünstigungen  verantwortlich sein könnten. Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr ist immer strafbar. Und zwarsogar mit Gefängnis bis zu drei Jahre. http://bit.ly/13pMq9L
Im Jahr 2013 gibt es keinen DAX-Konzern mehr, der kein verbindliches Compliance-Regularium hätte. Dazu gehört, dass Korruption immer ein schwerer Verstoß ist.

 

Kann man Parallelen zum Fall VW ziehen?

Lelley: Parallelen zu VW gibt es: Schon wieder ist es die höchste Führungsebene – hier der Aufsichtsrat -, wo es zu den Vorfällen kommt. Und schon wieder ist ein hochrangiger IG Metall-Funktionär – Bertin Eichler (seine Funktion im geschäftsführenden Vorstand der Gewerkschaft: Hauptkassierer)  – beteiligt. Ein anderer pikanter Punkt: Im großen Siemens-Korruptionsskandal hatte Gerhard Cromme als großen Saubermann agiert, der mehrere Vorstände entließ. Jetzt scheint es in seinem eigenen Haus nicht mit rechten Dingen zu zugehen.

Auch bei ThyssenKrupp gibt es natürlich ein Compliance Programm. Dort setzt man ausdrücklich einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Korruption. Wörtlich heißt es da:

„Kartellverstöße oder Verstöße gegen die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung werden im ThyssenKrupp-Konzern nicht geduldet (Zero Tolerance).“ http://www.thyssenkrupp.com/de/konzern/compliance.html

Und jetzt hat der Skandal auch Herrn Cromme eingeholt. Am 10. März 2013 hat er auf Betreiben des Hauptaktionärs, der Alfried-Krupp-Stiftung, sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Der Name Cromme stand einfach nicht mehr für integre Unternehmensführung.  Aktuell geht es bei ThyssenKrupp um Luxusreisen auf Kosten des Unternehmens. Es geht um First-Class-Flüge, Betriebsausflüge auf höchstem Niveau also, nach Kuba, Südamerika und zum Autorennen nach Shanghai in die konzerneigene VIP-Lounge. Daneben aber auch um Marktmanipulationen in Form von Kartellverstößen.

 

Und die sind ebenso strafbar wie seinerzeit der VW-Betriebsrats-Bestechungsfall und verstoßen zudem gegen Compliance-Vorschriften?

Lelley: Ja, Bestechungsdelikte, also Korruptionen, sind Straftaten. Und erst recht Verstöße gegen Compliance-Vorschriften, wie sich zum Beispiel ja schon aus dem Compliance-Programm von ThyssenKrupp ergibt. Manche tun aber so, als sei nichts gewesen. Zum Bespiel Gerhard Cromme, der offensichtlich bis zuletzt als Vorsitzender des Aufsichtsrats weitermachen wollte – obwohl es schon in zwei von ihm verantwortlich kontrollierten Groß-Konzernen – Siemens, ThyssenKrupp – zu massiven Compliance-Verstößen auf der höchsten Ebene kam.

Andere haben den Ernst der Lage vielleicht noch nicht erkannt. Und wieder andere leben wohl nach der Maxime, es werde schon gutgehen. Denn wie ist es zu erklären, dass nach jahre-, ja jahrzehntelanger Diskussion um ethische Unternehmensführung und Compliance immer wieder gegen große, bekannte Unternehmen Korruptionsvorwürfe auftauchen? Wir können nur hoffen, dass es sich bei der viel gehörten Selbstverpflichtung zum ethischen Wirtschaften nicht nur um ein Lippenbekenntnis handelt.

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*