Wer von seinem Chef kalt gestellt wird, kann saftige Schadenersatzforderungen stellen – an die Firma

 

 

Wenn erst Gerichte den Führungskräften sagen müssen, dass sie ihren Mitarbeitern Respekt zu zollen haben…

Burn-out ist eine Modeerscheinung und wer´s kriegt, hatte ganz sicher eine Disposition. So lauten die manche Kommentare der Kollegen.  Oder so: Mobbing? Alles Quatsch, wer sich gemobbt fühlt, stellt sich nur an. Wirklich? Oder sind genau diese Redereien eher Versuche, den Spieß herumzudrehen? Womöglich  von Menschen, die entweder härter im Nehmen sind – oder selbst am längeren Hebel sitzen.

 

Boshaftigkeit ihrer Chefs muss die Firma büßen

Christlichkeit? Fehlanzeige. Oder die andere Variante: Sozial-sein? Och nö, wieso denn.  Doch diese Haltung von Führungskräften kann jedenfalls ein Unternehmen teuer zu stehen kommen. Konkret muss ein Krankenhaus aus Leipzig nun zur Strafe 53 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Eine Rekordsumme an den deutschen Gerichten (Arbeitsgericht Leipzig, Aktenzeichen 9 Ca 3854/11). Gezahlt werden muss an einen Oberarzt, der von seinem Chefarzt kalt gestellt wurde. Der Vorgesetzte hatte den Oberarzt nicht mehr operieren lassen, sondern setzte ihn nur noch bei der Ausbildung ein. Und der Chefarzt hatte versucht, dem Oberarzt einzureden, seine Arbeitsergebnisse seien mies, seine Operationen seien schlecht gelaufen. Er solle sich am besten einen anderen Job suchen.

 

Chefs dürfen nicht das Persönlichkeitsrecht ihrer Leute verletzen

Damit verletzte die Führungskraft das allgemeine Persönlichkeitsrecht  seines nachgeordneten Mitarbeiters – zumal dessen angebliche Erfolglosigkeit nicht erwiesen war. Die Einschätzung des Chefs  sei lediglich eine Meinung und keineswegs bewiesen. Dass der Vorgesetzte ihn nicht mehr operieren ließ und ihm damit seine Aufgabe entzog, sei eine  Degradierung des Mitarbeiters gewesen. Und umso mehr sei die vorgeschlagene Trennung überzogen. Punktum.

Möglicherweise beginnen auch deutsche Gerichte, jetzt – wie die Amerikaner – auf Abschreckung zu setzen

 

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*