Managerhaftungsprofi Michael Hendricks: „Der Haftungs-Bumerang für den Aufsichtsrat“

Anwalt Michael Hendricks, Managerhaftungsexperte und Chef der Düsseldorfer Spezialberatung Hendricks & Partner

 

 

Managerhaftungs-Experte Michael Hendricks

 

Herr Hendricks, der Aufsichtsrat des neuen Flughafens Berlin Brandenburg will bis März 2013 klären lassen, wer schuld hat an dem Chaos und dass der Eröffnungstermin des neuen Flughafens drei Wocher vorher verschoben werden musste. Jetzt drohen Schadenersatzforderungen von der Deutschen Lufthansa, Air Berlin und der Deutschen Bahn gegen die Betreibergesellschaftdes noch nicht eröffneten Berliner Flughafens. Allein Air Berlin will einen zweistelligen Millionenbtrag geltend machen. Der Sprecher der Flughafengesellschaft in Berlin verkündet schon jetzt, dass die Flughafen-Chefs – insbesondere Rainer Schwarz – persönlich nichts zu besorgen haben. Denn sie seien ohnehin durch Versicherungen abgedeckt. Stimmt das?

Hendricks: Nein, keiner weiss doch jetzt, ob die D&O-Versicherung tatsächlich einspringt, wenn es zum Schwur kommt. Die Versicherer prüfen ausnahmslos und sehr intensiv,

– ob der Manager vielleicht vorsätzlich gehandelt hat – das ist der häufigste Einwand der Assekuranz – ,

– ob die Pflichtverletzung möglicherweise noch vor Beginn der Laufzeit der Police lag,

– ob das Unternehmen Anzeigepflichten verletzt hat oder

– ob vielleicht eine Haftungsfreistellung im Arbeitsvertrag des Managers steht, denn dann braucht der Versicherer auch nicht zahlen. Es gibt auch Policen, bei denen dennoch gezahlt werden muss, aber das übersehen viele Berater und Versicherungsmakler.

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Was ist, wenn man feststellt, dass Schwarz die Information verheimlicht hat, dass der Flughafen nicht rechtzeitig fertig werde?

Hendricks: Das wäre eine vorsätzliche Pflichtverletzung, denn er muss seinen Aufsichtsrat über so etwas Elementares informieren. Es könnte natürlich ein sogenannter Eventualvorsatz vorliegen und für den würde die Versicherung aber aufkommen – vorausgesetzt, er hat eine gute Police.

 

Eventualvorsatz bedeutet genau was?

Hendricks: Eventualvorsatz bedeutet, dass sich jemand sagt, „das wird schon gutgehen – ich weiss aber, dass ich mich nicht pflichtgemäß verhalte“. Eventualvorsatz schließen die meisten Versicherer aus – und das sind mehr als die Hälfte der Assekuranzen.

 

Sind also die Hälfte der Manager schlecht versichert, so wie bei Unterversicherung bei einer Hausratversicherung ?

Hendricks: Genau, denn die Manager gucken nur auf die Deckungssumme und sind beruhigt, wenn es sich um eine renommierte Adresse handelt. Das wäre so, als kaufte man ein Auto, mit dem an 200 Stundenkilometer schnell fahren will und achtet aber nicht auf die Sicherheit mit Airbags, ABS undsoweiter. Merkwürdigerweise erlebe ich oft, dass Manager da beratungsresistent sind. Sie schenken langjährigen Versicherungsvertretern blindes Vertrauen, obwohl die sich mit der Spezialmaterie mit extrem vielen juristischen Fußangeln ebensowenig auskennen wie mit – sagen wir mal – den neuesten Ergebnissen der Darmkrebsforschung.

Wie ist die Situation beim Berliner Flughafen, wie wahrscheinlich ist es, dass Schwarz verklagt werden wird auf Schadenersatz?

Hendricks: Gut sieht es jedenfalls nicht aus für ihn. Außer, er kann nachweisen, dass er seinen Aufsichtsrat laufend vollständig informiert und in alle Entscheidungen eingebunden hat. Die Nachrichten, wer wen wann wie informiert hat, sind widersprüchlich. Der Aufsichtsrat ebenso wie die Manager können nur beten, dass alles sauber dokumentiert ist: in Protokollen der Sitzungen, Mails oder Aktennotizen. Wenn nicht, haften sogar alle gemeinsam.

 

…und persönlich mit ihrem Vermögen, soweit sie keine Freistellungen in ihren Verträgen haben?

Hendricks: Ja, aber auch die Freistellungen müssen zulässig und rechtsgültig sein. Auch die Politiker im Aufsichtsrat wie Klaus Wowereit müssen befürchten, in die Mithaftung genommen zu werden.

Werden also die Manager verklagt vom Aufsichtsrat, muss er den Bumerang befürchten, dass er selbst sich ebenso verantworten muss vor dem Kadi. Das geschieht, indem die Manager dem Aufsichtsrat im Prozess später den Streit verkünden, wie es heißt: Weil sie alles wussten, weil sie miteingebunden waren und alles mitgetragen haben. Ich sehe das derzeit in anderen Fällen oft.

Aber die sind als Aufsichtsräte doch auch versichert?

Hendricks: Schon, aber sie müssen befürchten, dass die Deckungssumme im D&O-Vertrag der Flughafengesellschaft nicht für alle reicht. Denn alle nagen an einer Versicherungssumme, die nicht reichen kann. Allein Anwalts- und Gerichtskosten fressen die schnell auf.

Und Ihre Einschätzung ist…?

Hendricks: Der Fall ist zu jung, um Prognosen zu wagen. Die Aufklärung wird noch Monate dauern. Wenn die Streitverkündungen geschehen, kommen die Verantwortlichen aus der Sache nicht mehr raus und müssen fürchten, Haus und Hof zu verlieren. Sprich persönlich einstehen zu müssen. So wie auch Rolf Breuer als Ex-Vorstandschef von der Deutschen Bank im Falle Leo Kirch. Es war schon lange absehbar, dass er zur Verantwortung gezogen würde. Und für Breuer wird es bald ganz ganz eng. Er hätte deshalb auch schon gar nicht mehr in den Aufsichtsrat gehen dürfen, als das Damoklesschwert schon über ihm schwebte

Warum muss er den Gang vors Gericht fürchten?

Hendricks: Die Richter haben ja schon angekündigt, dass die Haftungsvoraussetzungen vorliegen. Es ging nur noch um den Umfang der Ansprüche der Höhe nach.

Und die Bank darf ihm die Schadenersatzzahlung nicht abnehmen?

Hendricks: Nein, im Aktienrecht gibt es ein Freistellungsverbot. Deshalb geht es jetzt vor Gericht weiter und es könnte noch schlimmer für ihn werden als mit dem kürzlich erfolgten Vergleichsvorschlag.  Zudem ist so ein Gerichtsverfahren ein riskantes Unterfangen. Keiner weiß, was dabei herauskommt. Der Richter versucht sich zwar in die Rolle eines Managers hineinzuversetzen – aber die große Frage ist die der Perspektive.

Weil man hinterher immer schlauer ist?

Hendricks: Richter versetzen sich selten in die sogenannte Ex-ante-Lage, um zu fragen: Wie war die Informationslage des Managers? Wovon konnte der Manager ausgehen? Stattdessen betrachten sie meist die Lage aus der Ex-post-Situation, – also im Nachhinein. Dabei: Etwas nachher zu beurteilen, wie man es vorher hätte besser machen können, das ist nicht schwer. Das kann ungerecht sein. Und es ist schwer für die Anwälte der Manager, Richter davon zu überzeugen, sich in diese Ex-ante-Lage zu versetzen.

 

Lesehinweise:

Manager am Pranger – WiWo 15/2012:Verlängerte Verjährungsfristen, Umkehrung der Beweispflicht, Haftpflichtversicherungen, die nicht zahlen: Deutschlands Top-Manager stehen am Pranger. Die Folge: Vorstände und Aufsichtsräte beharken sich mit teuren Rechtsgutachten. Wie der juristische Kleinkrieg Deutschlands Unternehmen lähmt. https://blog.wiwo.de/management/2012/05/06/unternehmerhaftung-manager-am-pranger/#more-643826

Über Michael Hendricks  https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Hendricks

Interview Michael Hendricks im Management-Blog: „Aufsichtsrat und Vorstand als unkalkulierbares Risiko“: https://blog.wiwo.de/management/2012/01/09/exklusiv-interview-managerhaftungs-experte-michael-hendricks-aufsichtsrat-und-vorstand-als-unkalkulierbares-risiko/#more-642883

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Alle Kommentare [1]

  1. Bei aller gebührenden Zurückhaltung:
    Im Fall der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH – namentlich bei den Herren Schwarz, Wowereit und Platzeck – wäre es äußerst wünschenswert, wenn eine haftungs- und strafrechtliche Evaluierung in der nahen Zukunft vorgenommen werden könnte.
    Die sogenannten Verantwortlichen könnten so Unterstützung bei einer Entscheidung finden, auch tatsächlich Verantwortung für ihr Handeln bzw. Unterlassen zu übernehmen.