Klage deutscher Manager in den USA: Profitable Manager-Klagen gegen den Ex-Arbeitgeber. Exklusiv-Interview mit Arbeitsrechtler Boris Dzida von Freshfields

Boris Dzida, Freshfields

 

Herr Dzida, der Ex-Vorstandschef von Solar Millennium und davor bei EnBW, Utz Claassen, hat offenbar Solar Millennium als seinen Ex-Arbeitgeber in den USA vor einem kalifornischen Gericht auf 265 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt. Können deutsche Manager überhaupt vor US-Gerichten klagen?

Das geht, wenn ein Manager einen Aufhänger findet, damit sich ein US-Gericht für zuständig erklärt. Und zwar auch dann, wenn der deutsche Manager gar nicht in den USA arbeitet, sondern auf der anderen Seite der Weltkugel. Beispielsweise wenn ein deutscher Manager eines US-Konzerns entlassen wird und der CEO der US-Gesellschaft nach seiner Entlassung Lügen über ihn in der Öffentlichkeit verbreitet, dann kann ein amerikanisches Gericht durchaus die Klage annehmen.

 

Soviel zur formalen Zuständigkeit. Aber kann ein Manager klagen, weil seine frühere Company seinen guten Ruf beschädigt und seine Karriere damit gefährdet?

Ja, in den USA ist es an der Tagesordnung, es häufig vor, dass entlassene Manager ihre ehemalige Firma wegen Rufschädigung verklagen – sobald sich ihre früheren Vorgesetzen oder Kollegen in der Öffentlichkeit abfällig über sie äußern und nachtreten. Wer will sich schon seine Karriere so einfach ruinieren lassen, nachdem er über Jahre oder Jahrzehnte so hart daran gearbeitet hat.

 

Das wären also die amerikanischen Manager in den USA oder deutsche Manager, die für ein US-Unternehmen arbeiten. Die haben dann womöglich eine Chance auf viel höhere Summen, als sie sie hier bekommen könnten. Gibt es weitere Kandidaten, die in den Vereinigten Staaten gegen ihre Arbeitgeber klagen können?

Durchaus. Deutsche Manager beispielsweise, die in die US-Niederlassung eines deutschen Unternehmens entsandt worden und deren Karriere dort von ihrer Company gefärdet oder gar zerstört wird. Vielleicht indem man ihnen dort unterstellt, Kunden bestochen oder Firmengelder veruntreut zu haben. Wenn solche Anschuldigungen leichtfertig erhoben werden oder schlimmstenfalls sogar frei erfunden sind, können diese Leute ebenfalls eine Schadensersatzklage in den USA erheben.

 

…mit Aussicht auf wesentlich höhere Entschädigungssummen als hierzulande? 265 Millionen US-Dollar Schadensersatz, wie Utz Claassen sie nun fordert, klingen für deutsche Verhältnisse astronomisch.

Das ist aber bei Top-Managern in den USA nicht völlig ungewöhnlich. Vor fünf Jahren ging ein Fall durch die Presse, in dem zwei Führungskräfte eines US-Unternehmens unter großer Anteilnahme der Medien fristlos entlassen wurden. Anschließend gingen sie wegen Rufschädigung, falscher Anschuldigung und Beleidigung gegen das Unternehmen vor: Der eine Manager verlangte – Presseberichten zufolge – 600 Millionen US-Dollar, der andere nur 75 Millionen als Schadensersatz.

 

In Deutschland undenkbar.

In der Tat. Und deshalb ist es so reizvoll, nach einem Aufhänger für die Zuständigkeit eines US-Gerichts zu suchen. Dann spielt der Fall gleich in einer ganz anderen Liga.

 

Welche Risiken geht ein deutscher Manager ein, wenn er vor einem US-Gericht klagt?

Wenn er einen Aufhänger für eine US-Zuständigkeit gefunden hat, dann sollte er vor Klageerhebung noch einmal gut überlegen, ob in den letzten Jahren Boni oder sonstige Incentives direkt von der US-Gesellschaft erhalten hat. Wenn ja, dann muss er damit rechnen, dass die US-Firma zum Gegenschlag ausholt und die Bonuszahlungen zurückfordert. Denn US-Bonuspläne sehen sehr oft sogenannte claw-back-Klauseln vor: die geben der Company das Recht, von dem Manager Bonuszahlungen früherer Jahre zurück zu fordern, wenn sie ihm fristlos gekündigt hat.

 

Und dann haben Manager die Chance, ein paar hundert Millionen Dollar Schadensersatz zu erhalten?

In einem Punkt ist es nicht anders als in Deutschland: Meistens vergleicht man sich am Ende. Und eine sogenannte sportliche Schadensersatzforderung führt oft dazu, dass sich der Vergleich für den Manager lohnt. Überspannt er dagegen den Bogen, schaltet das angegriffene Unternehmen dagegen auf Krisenmodus und verteidigt sich mit allen Mitteln. Dann kann es auch schon mal vorkommen, dass sich der Manager die Zähne ausbeißt.

 

Wann würden sie einem deutschen Manager künftig ab- oder zuraten, in den USA zu klagen?

So eine Klage in den USA ist mit hohem Aufwand verbunden, deshalb lohnt es sich meist nur bei Top-Managern, die sich eine substantielle Schadensersatzsumme versprechen. Außerdem sind gute Anwälte auch in den USA teuer – allerdings kann man dort anders als in Deutschland oftmals einen Deal aushandeln, wonach der Anwalt zumindest teilweise erfolgsabhängig bezahlt wird.

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