Wenn kostenlose Überstunden branchenüblich sind…macht das Verstöße gegen die Arbeitszeitordnung legitim?

 

 

Sicher klingt es auf ersten Blick unmäßig, wenn Junganwälte in Top-Kanzleien mit 100 000 Euro Jahresgehalt starten dürfen – allzu viele sind es ja nicht, von einem Massenphänomen kann keine Rede sein. Sind die Einstiegsbedingungen für diese Jobs doch so hoch, dass sie vielleicht schätzungsweise höchstens drei Prozent der Absolventen schaffen. https://blog.wiwo.de/management/2011/03/21/wenn-junganwalte-mit-100-000-euro-gehalt-anfangen/

Diese fürstlichen Entlohnungen gibt´s etwa bei Debevoise & Plimpton, Milbank Tweed Hadley & Flom oder Dewey & LeBoeuf. Jedoch: Die Kanzleien würde nicht so hohe Gehälter zahlen, wenn sie nicht die entsprechende Gegenleistung erhielten – und zwar keine 37-Stunden-Woche, sondern eher an die 70 Wochenstunden. Also Doppelschichten. Mit Haut und Haaren, für Freizeit bleibt kaum viel Raum. Halbiert man die Summe, kommt man auf 50 000 Euro und dann wird´s realistischer. Und: Die Law Firms rechnen die Anwaltsstunde dieser talentierten Jungjuristen auch gerne mit 200 Euro und mehr beim Mandanten ab.

 

 

Ähnlich lag der Fall bei dem Anwalt, der mit Ende 30 bei einer Großkanzlei anheuerte, er bekam samt Boni 88.000 Euro.  Was er mit den Berufseinsteigern gemein hatte: Er machte sich Hoffnung auf Beförderung zum Partner. Doch die Mehrheit dieser angestellten Anwälte wird eben nicht in den Partnerstand erhoben, sondern wandert dann, wenn das klar wird, irgendwann ab zu anderen Großkanzleien, machen sich selbständig oder heuern bei einer Spezialistenkanzlei an. Dann haben sie wenigstens den klangvollen Kanzleinamen in ihrer Vita. Das Spiel ist bekannt, die Zahlen frisch ernannter Partner sinken immer weiter – bei Mayer Brown zum Beispiel war es gerade mal einer in Deutschland in diesem Jahr. Die Interessenlage ist klar, je mehr angestellte Anwälte auf einen Partner kommen umso profitabler die Sozietät und umso höher die Schecks für die Partner.

 

Dennoch fühlen sich Nicht-Beförderte offenbar wie verlassene Ehefrauen. Einer war auf die Idee gekommen, wie er eine ganz persönliche Abfindung erreichen wollte: Indem er Geld für die geleisteten Überstunden verlangte, für 930 Stunden rund 40.000 Euro – letzte Endes bis in die letzte Instanz vorm Bundesgerichtshof. http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,800047,00.html#ref=nldt

 

Doch der Mann hatte Pech: Auch wenn der BGH die Überstundenklausel seines Arbeitsvertrags – die sollten pauschal abgegolten sein – wegen Intransparenz und Unkonkretheit für nichtig erklärte, verlor der Ex-Angestellte den Prozess. Dass eine Großkanzlei es nicht schafft, eine rechtsgültige Klausel abzufassen, ist zwar ein Treppenwitz und kein Ausweis von Kompetenz. (by the way: welche war es eigentlich?)

 

Berichten Brancheninsider doch auch schon länger, dass bereits verschiedene Großkanzleien in Frankfurt mit den Behörden aus eben diesem Grund Ärger gehabt haben sollen: wegen Verstoßes gegen die Arbeitszeitordnung. Freilich ohne sich das zu Herzen zu nehmen, man heftet den Schriftwechsel ab und geht zum langen Alltags über.

 

Doch in den Augen der Richter kam es ohnehin auf etwas anderes an: die Branchenüblichkeit. Und das ist spontan denn doch nicht so ganz nachvollziehbar: Für „Dienste höherer Art“ könne man nicht unbedingt Überstundenentgelt erwarten, so die Richter. Und Rechtsanwälte in vergleichbarer Stellung bekämen üblicherweise keine Überstunden bezahlt.

 

Das nimmt wunder: Nutzen nur genug Unternehmen geschickt eine schwächere Position einer Gruppe Arbeitnehmer aus, so schaffen sie Üblichkeit – und decken sich somit gegenseitig. Sprich, lassen nur genug Firmen ihre Leute viel zu lang und obendrein kostenlos schuften, geht das in Ordnung? Treiben viele Schindluder, heiligt das die Angelegenheit? Und weiter gedacht: Soll das auch für andere Branchen gelten? Zum Beispiel angestellte Ärzte, Journalisten oder Unternehmensberater?

 

Und: Darf man dann den Eseln die Möhren hinhalten, sie gegeneinander antreten und arbeiten lassen bis zum Umfallen – und dann die Möhren immer wieder wegziehen? Einfach weil es ehrere Möhren und mehrere Esel und mehrere Eseltreiber sind? Ist das die Logik, die dahinter steht?

 

Und was sind genau die Dienste höherer Art? Beschäftigt man die Angestellten mit verantwortungsvollen Inhalten, bekommen sie keine Überstunden bezahlt – quasi als Spaßabschlag? Auch wenn die Unternehmen / Law Firms auch deren 49. bis 70. Wochenstunde durchaus beim Kunden abrechnen? Führungsverantwortung oder eine ganz besondere Vertrauensstellung kann bei angestellten Associates kaum gemeint sein.

 

Um leitende Angestellte – von denen man Gratis-Überstunden erwarten darf – handelt es sich bei angestellten Anwälten nämlich keinesfalls. Schließlich können sie in ihren Kanzleien alleine niemanden einstellen oder kündigen, anders als Führungskräfte eben.

 

Dann wäre es besser gewesen, die Karlsruher Richter hätten andere Maßstäbe gewählt: die Durchschnittsgehälter der gesamten Branche nämlich, auch ausserhalb der Großkanzleien. Die toppen die Löhne dieser Associates locker. Dann hätten die Richter besser den Schluß gezogen, ausserordentliches Gehalt verlangt ausserordentliche Leistungsdauer. Die einfache Formel: doppelte Bezahlung verlangt Doppelschicht. Denn darum wissen die Jungjuristen durchaus im Vorhinein, wenn sie bei einer Law Firm antreten. https://blog.wiwo.de/management/2011/09/20/wer-fur-doppelschichten-kassiert-kann-keine-uberstunden-bezahlt-verlangen/#more-641971

 

Was die Jura-Talente allenfalls tun könnten: von vornherein eine Abfindung für den Fall der Nichtübernahme in die Partnerschaft rauszuhandeln. Vielleicht gestaffelt nach Jahren der Tätigkeit. Dann würde der Punkt des möglichen Quasi-Scheiterns jedenfalls von vornherein offen angesprochen, von beiden Seiten. Und der Aspirant hätte ein Startkapital, um sich selbständig zu machen.

 

Ist dieses Urteil ein grundsätzliches – so eins mit Bedeutung auch über den Fall hinaus und für andere Branchen – so könnte es üble Folgen haben. Wenn nämlich niedrige Löhne branchenüblich sind, aber die Stellen rar und auf der Straße schon zehn neue Kandidaten – jüngere, billigere – auf jeden freiwerdenden Job lauern: sind dann hemmungslose Überstundenerwartungen ebenfalls branchenüblich und damit rechtmäßig?

 

Freshfields-Arbeitsrechtler Brosi Dzida ordnet den BGH-Spruch als Einzelfallentscheidung ein. Aber da es ein BGH-Urteil ist, werden sich manche Arbeitgeber dankbar drauf stürzen. Auch Nicht-Kanzleien mit nicht-außerordentlichen Gehältern. Wo die Möhren keine Partnerschaft darstellen, sondern nur das „Job-behalten-dürfen“. Und wo auch keine Behörde in Sicht ist, die die Esel schützt.

 

In der Filmindustrie beginnt es sich herumzusprechen, dass Produktionsleiter echte Probleme mit den Behörden bekommen, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Arbeitszeitordnung von Schauspielern und Staff nicht befolgt werden. Erste Produktionsleiter lehnen Filmprojekte ab die finanziell so knapp bemessen sind, dass Arbeitszeitverstösse unumgänglich werden. Doch auch da regiert der Konkurrenzdruck und die Sorge ums Überleben: Irgendeiner wird sich schon finden, der sich für seinen Job auch strafbar macht. Hauptsache, er hat einen.

 

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