Ex-Pats gehen ein hohes Risiko ein (Gastbeitrag)

 

Ein paar Jahre ins Ausland gehen für die Firma? Die Welt kennen lernen, um anschließend die große Karriere in der Heimat hinzulegen? Zur Belohnung und weil man dann den nötigen internationalen Anstrich hat.

Vorsicht, warnt Rechtsanwalt Rolf Cyrus aus Frankfurt:                                                       cyrus

 

Die Ausgangssituation ist immer dieselbe: Das Unternehmen sucht – vorgeblich – talentierte Mitarbeiter, die förderungswürdig sind. Wer Karriere machen will in globalen Unternehmen, kommt um einen Auslandsaufenthalt gar nicht herum, heißt es. Eine Alternative dazu gebe es nicht. Man brauche schließlich Mitarbeiter, die sich auch in anderen Wirtschafträumen profilieren.

 

Mittelständische Unternehmen meinen das auch durchaus ernst: Die haben echten Bedarf, wo für konkrete Aufgaben bestimmte Profile nötig sind. Auf Expats wartet hier eine neue Aufgabe, wenn sie zurück ins Heimatunternehmen kommen.

 

Großunternehmen sind weniger verlässlich als Mittelständler

Doch ganz anders läuft es heute immer öfter bei den großen Playern ab, da ist inzwischen äußerste Vorsicht angebracht: Dort verlieren die Expats häufig ihre Anbindung an die Zentrale. Die Formalitäten klärt ein Expat mit der Personalabteilung, die ihm ein Paket schnürt. Nur, die Aufgabenbeschreibung für seine neue Tätigkeit ist bei weitem nicht so konkret wie die Formalitäten mit der Rente, Vergütung, Krankenversicherung, Umzugskosten, Schulgeld für die Kinder und die Dienstwohnung. Die konkrete Tätigkeit, den Job, soll der Expat lieber mit seinem Chef vor Ort ausmachen.

Da gehen die Schwierigkeiten los: Erste Zweifel kommen, wenn er sich fragt, an wen er eigentlich berichtet? Den Chef im Ausland, wo er eigentlich nach dem Rechten gucken, einen Bereich aufbauen oder die Expansion voran treiben soll? Oder den Chef in der Zentrale – oder hat er gar eine Zwitterstellung?

Indizien sind: Wer hat die Budgetverantwortung, der hat auf ihn das erste Recht des Zugriffs. Welcher Kostenstelle ist er zugeordnet – der Auslandsgesellschaft, die ans Controlling reportet? Oder gehört er  zum Innovationsbudget bei der Zentrale? Oder gibt es gar für ihn überhaupt kein Budget?

Mein Rat ist, das im Vorfeld genau zu erfragen.

 

Besser dran mit der Zentrale

Wer aus der Zentrale bezahlt und geführt wird, kann sich wohler fühlen: Er hat eine andere Ausgangsposition vor Ort. Auch arbeitsrechtlich ist es deutlich günstiger, weil ihm der deutsche Kündigungsschutz erhalten bleibt und der Arbeitsvertrag unverändert weiter gilt.

Wer einen neuen Arbeitsvertrag nach dem Recht des Landes, in das er für die Company geht, erhält, dem kann es so gehen, wie diesem Bereichsleiter. Der Münchner war 25 Jahre seiner Firma treu gewesen und ging dann mit einem für ihn ungünstigen Expat Vertrag in die Schweiz. Dumm nur, dass er aus Sicht der Zentrale in Deutschland plötzlich überflüssig war, weil ein neuer Vorstand eigene Leute mitbrachte. Dem Expat wurde gekündigt. Das Ende vom Lied: Fast zwei lange Jahre dauerte der Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht – in der Zeit erhielt er keinen Lohn – am Ende der qualvollen Zeit stand ein Vergleich, der ihm 150.000 Euro einbrachte. Doch der Preis, den er gezahlt hatte, war hoch: Der Mann war am Ende, er hatte einen Burn-Out wegen der Belastung durch die ganze Situation und seine erlittenen Kränkungen. Zum Vergleich: Wäre er am Anfang wachsam gewesen und hätte auf seinen alten Arbeitsvertrag bestanden, hätte er erheblich besser dagestanden: 290.000 Euro allein an Gehaltszahlung während des Arbeitsrechtsstreits bei einem Jahresgehalt von 170.000 Euro plus Pensionsansprüchen.

 

Wer zu lange weg war…

Ungünstig ist es auch für diejenigen, die im Ausland sind und sich von dort aus plötzlich in ihrer alten Firma in Deutschland bewerben müssen. Zum Beispiel in diesem Fall: Ein Expat, der acht Jahre lang in Brasilien war und dann in die Heimat zurück wollte. Für sein Unternehmen in Deutschland war er unbrauchbar, er hatte keine Ahnung, was das Unternehmen in Deutschland inzwischen machte. Die Welt ist heute so schnelllebig, dass nach fünf Jahren im Arbeitsleben zuhause alles anders ist als zuvor. Im Ausland ist man schnell vergessen und ohne rechtzeitige Vorkehrungen wird die Rückkehr kurzer Hand zur Odyssee.

 

Ähnlich schlecht stehen diejenigen da, die im Ausland Vorgaben der Zentrale bekommen, an jene reporten müssen und plötzlich feststellen, dass sie keine eigenen Entscheidungsbefugnisse haben. Wird so jemand auch noch kalt gestellt im Unternehmen vor Ort und die Zentrale lässt es zu, kann er reinweg gar nichts dagegen tun. Im Ausland ist er dann nur verlängerte Werkbank fremder Interessen und ein Nichts und Niemand.

 

Was Rückkehrer beachten müssen

Die Faustregel:  Wer im Ausland ist, ist nicht präsent. Wer zurück will braucht

– eine passende freie Stelle mit Budget

– fortlaufende operative und fachliche Anbindung an die Zentrale und

– die Bereitschaft, sich notfalls neu zu orientieren.

Fazit: Es ist völlig klar, dass Auslandsaufenthalte nötig sind – aber der rechtliche Rahmen muss anders gestaltet werden.

Die Zeit ist so schnelllebig geworden, dass es nur eine Möglichkeit gibt: Der monetäre Ausgleich für einen Neustart muss von vornherein vereinbart werden.

Versäumt man das, behaupten Unternehmen auch einfach mal etwas, um jemanden raus zu drängen: Etwa dass er Privattelefonate auf Firmenkosten geführt haben soll. Dann drehen sie den Lohn-Hahn zu und der Betroffene geht zum Rechtsanwalt – der auch erst mal eine Vorauszahlung verlangt -. Dann sind die Leute schnell weichgekocht und unterzeichnen jede Abfindungsvereinbarung.

 

Wasserdichter Arbeitsvertrag

Vor allem aber müssen die Verträge so gut gestrickt sein, dass sie wasserdicht sind:

Sie sollten

– in der Zentrale aufgehängt bleiben und

– zusehen, dass ihr alter Arbeitsvertrag mit Kündigungsfrist, Gehalt usw. unangetastet bleibt und

– für den Fall der ausbleibenden Wiedereingliederung eine Art Vertragsstrafe vereinbaren, damit Zeit und Geld bleibt, sich umzuorientieren, umziehen usw.

Wen es ins Ausland zieht, der soll´s tun. Aber wer´s nur der Karriere zuliebe tut muss sich klarmachen, dass es heute kein zuverlässiger Karriereschritt mehr ist. Denn in Zeiten ewiger Umstrukturierungen, Zukäufe und Budgetveränderungen ist nichts mehr plan- und kalkulierbar – schon gar nicht im Zeitpunkt der Entsendung für den Tag X der Rückkehr.

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Alle Kommentare [1]

  1. Der Beitrag stellt natürlich gewollter maßen nur auf die Risiken ab. Für vielen bietet ein Aufenthalt im Ausland allerdings auch Chancen als Ex-Pat. Stellen Sie sich vor, die Firmenzentrale ist gerade im Ausland oder Sie kommen aus einem anderen Land als Deutschland. Gerade dann ist der Aufenthalt für viele eine Chance, da sich mit den neuen Vertragsbedingungen, auch nicht selten, Anpassungen an das örtliche Gehaltsgefüge ergeben oder auch Aufwendungen für Wohnungssuche und Miete übernommen werden vom Arbeitgebern um eine Eigliederung zu erleichtern. Ganz abgesehen von den kulturellen Erfahrungen oder der neuen Sprache, die man lernen muss. So ist der Schritt ins Ausland vielleicht nicht immer auch ein Schritt nach oben auf der Karriereleiter, nichtsdestotrotz ist es eine persönliche Entwicklung die niemand unterschätzen sollte. Sofern man Probleme bei der Rückkehr hat und z.B. einen neuen Job oder neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt hat. Kann es unter Umständen sehr aufwendig sein, die passende Wohngegen für einen zu finden. Ich persönlich habe auch diese Erfahrung nach meiner Rückkehr aus dem Ausland gemacht. Bei meiner Entscheidung, wo ich suchen sollte, hat mir http://www.myquarter.de geholfen. Für Ex-Pats, die in eine andere Stadt müssen nach ihrer Rückkehr, bietet das Portal eine schöne Hilfestellung.