Die Hitparade mit Bofrost auf Platz 92 geht weiter

Josef Boquoi ist unerbittlich: Obwohl er neun Jahre lang nichts gegen das Ranking der 100 Reichsten unternommen hat, wagte er sich jetzt auf juristisches Neuland – und handelte sich heute eine Abfuhr ein. Er wollte beim Landgericht München durchsetzen, dass das „ManagerMagazin“ ihn einfach ausblendet, wenn das Hamburger Magazin wieder mal dem Leser hilft, etwas einzuordnen und den Überblick zu bekommen – so weit so aufwändig. Und bislang auch ohne einen Skandal – jedenfalls nichts, was bekannt geworden wäre. Was der Tiefkühlkostlieferant vom Niederrhein dem Münchner Richter verweigerte, war jedoch der Gegenbeweis: Eine Steuererklärung zum Beispiel.

Daraufhin zogen sich die Juristen zurück auf diese Argumentation: Es gebe durchaus ein berechtigtes öffentliches Interesse an Vermögen, die mehrere hundert Millionen oder gar Milliarden Euro umfassten und ihrer Herkunft.Doch damit will sich Boquois Anwalt, der Medienrechtler Christian Schertz, nicht abfinden – er will eine Grundsatzentscheidung, die allen möglichen Rankings den Garaus machen würde. Die Sache wird also weiter gehen.

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