Weihnachts-Danaer-Geschenk für Banker, Vorstände und Aufsichtsräte: Die Zeitbombe des persönlichen Bankrotts tickt länger als gedacht

Managerhaftungs-Experte Michael Hendricks

Managerhaftungs-Experte Michael Hendricks

Pünktlich zum Weihnachtsfest hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Top-Managern und Chefkontrolleuren börsennotierter Unternehmen, vor allem aber Bankmanagern und Bankaufsehern ein ganz besonderes Geschenk gemacht: statt nach fünf Jahren sollen ihre Pflichtverletzungen jetzt erst nach zehn Jahren verjähren. Das gibt allen Unternehmen, die in der Finanzkrise ins Wanken geraten sind und vom Staat gestützt werden mussten, mehr Zeit, Krisenkapitäne persönlich für Managementfehler zur Kasse zu bitten. Die neue Regelung trat 15.Dezember 2010 in Kraft.

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Auch für die Ex-Topverdiener kann es nun eng werden

Ein bombiges Geschenk, das die Berliner Regierung den Topmanagern da auf den Gabentisch gelegt hat. Sie will für die juristische Aufarbeitung der Finanzkrise Zeit gewinnen. Hat sich doch in der Vergangenheit bei Fällen wie Siemens, Mannesmann oder VW gezeigt, dass meist Jahre ins Land ziehen, bis die Folgen von Fehlentscheidungen der Topmanager ans Licht kommen und sich häufig das Personalkarrussel im Vorstand oder Aufsichtsrat erst einmal gedreht haben muss, bis Unternehmen Pflichtverletzungen ihres eigenes Führungspersonals ahnden. Verständlich: Welcher Vorstand oder Aufsichtsrat liefert sich und seine Kollegen schon selbst gerne ans Messer? Mit den verlängerten Verjährungsfristen steigt also ganz eindeutig für den einzelnen Manager das Risiko des persönlichen Bankrotts. Manager konnten bislang noch darauf bauen, dass ihr Unternehmen spätestens fünf Jahre nach ihrem Austritt von Schadenersatzansprüchen gegen sie absehen würde, weil deren Verfallsdatum dann erreicht war.

Mit der neuen Regelung haben sie indes heute kaum noch mehr die Chance, sich jemals mehr wieder in Sicherheit zu wiegen. Zehn Jahre sind im Wirtschaftsleben eine unendlich lange Wegstrecke. Wer bei seinem Vorgänger oder Vorvorgänger Kasse machen will, hat nun genügend Zeit, nach Pflichtverletzungen zu suchen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Fazit: Die Zeitbombe des persönlichen Bankrotts tickt für die betroffenen Topmanager – von denen es in Deutschland schätzungsweise einige Tausende gibt – länger und lauter als gedacht.

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Nicht jede D&O-Versicherung hilft jetzt noch

Zumal die D&O-Versicherer zurzeit noch darüber nachdenken, wie sie ihrerseits auf die gesetzliche Neuregelung reagieren. Bislang räumen viele D&O-Versicherer Nachmeldefristen von fünf Jahren nach Ende des Versicherungsschutzes vor. Dies Frist gilt es nun auf zehn Jahre zu verlängern. Immerhin: Vorausschauende D&O-Versicherer haben die Selbstbehaltspolicen für Vorstände bereits an die neuen Verjährungsfristen angepasst.

Michael Hendricks, Rechtsanwalt und D&O-Spezialist aus Düsseldorf

http://gesetzgebung.beck.de/news/restrukturierungsgesetz

http://www.bmj.bund.de/files/-/4773/Restrukturierungsgesetz.pdf

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