Wer Schindluder mit dem Firmenhandy treibt, hat dennoch Kündigungsschutz – wenn der Chef zu lange tatenlos zuschaut

Rund 730 private SMS verschickte ein Mitarbeiter der Lufthansa-Catering-Tochter LSG Sky im Schnitt jeden Monat von seinem Diensthandy aus. Und das über 22 Monate, also fast zwei Jahre lang. Unbeanstandet. Ohne irgendeine Ermahnung durch seinen Arbeitgeber. Kostenpunkt: 2 500 Euro.

Die fristlose Kündigung, die das Unternehmen deswegen aussprach, war aber genau deshalb unwirksam: Die Firma hatte zu lange Zeit abgewartet, ohne den Mann zu verwarnen (Arbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 24 Ca 1697/10).

Im konkreten Fall war dieser Mitarbeiter aus einer Großküche nicht der einzige, dem LSG Sky die Diensthandyrechnungen vorwarf und feuerte: Insgesamt entliess der Caterer 20 Mitarbeiter deshalb – vier von denen obsiegten inzwischen gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht und gewannen ihre Kündigungsschutzklagen.

In die Reihe der Fälle, in denen zum Beispiel jemand von seiner Firma geschasst wurde, weil er nur einmal sein privates Handy in der Firma ein einziges Mal auflud, passt dieser Fall nicht: Schließlich ging es bei einem Schaden von 2 500 Euro nicht um eine Bagatelle. Aber weil sich die Firma so lange Zeit gelassen hatte mit ihrer Reaktion – fast zwei Jahre immerhin – und dann gleich die fristlose Kündigung statt einer Abmahnung aussprach, lief es im Ergebnis auf dasselbe hinaus: Die Betroffenen durften ihren Job behalten.

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