Golfen für die Akquise

Preisfrage: Wie haben früher Wirtschaftsanwälte Ihre dicksten Mandate ergattert? Die Lösung: Auf dem Golfplatz. Und heute? In Pitches, klar. Und sonst? Erzählen Sie´s mir ruhig, unten ist Platz für Kommentare… Aber was eigentlich mitteilenswert wert ist: Die Ausgaben für den Golfclubbeitrag kann eine Kanzlei oder wer immer dort lukrative Geschäftskontakte knüpfen will, nicht als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Das niedersächsische Finanzgericht liess damit eine Steuerberatungsgesellschaft abblitzen, die ihrem Geschäftsführer die Mitgliedsbeiträge für den Golfclub erstattet hatte. Obwohl Akquise ein sehr schwieriges Unterfangen ist und dafür die gesamte Klaviatur oft genutzt werden muss. Das Fazit der Richter: Der betroffenen Geschäfstführer muss den Mitgliedsbeitrag als geldwerten Vorteil versteuern (Aktenzeichen 11K 72/08).

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