Mündige Bürger, die als Angestellte „nur auf Anweisung“ handeln

„Wir tun nur, was uns gesagt wurde.“ Das war die Antwort von Mitarbeitern der Stadtreinigung in Melbourne/Australien -als sie justament dabei waren, ein wertvolles Kunstwerk des britischen Künstlers Banksy zu vernichten. Als sie darauf aufmerksam gemacht wurden, dass sie gerade dessen Kunstwerk von einer Hausmauer schrubbten. Es ging um ein Graffiti des Straßenkünstlers, einer Ratte an einem Fallschirm. Aufmerksam gemacht wurden die Stadt-Mitarbeiter von einer Passantin, von der sie sich aber wohl nicht beeindrucken ließen. Die Kunstwerke von Banksy hatten schon bei Auktionen hunderttausende von Euro gebracht.

Alles war aber nun nur ein Missverständnis. Die stellvertretende Bürgermeisterin Susan Riley wollte nur Müll und unerlaubte Schmierereien gemeint haben – nur wie sollen die Stadtmitarbeiter das unterscheiden können? Erlaubte und unerlaubte Graffity?

Wie im richtigen Unternehmen, oder? Der eine handelt nur auf Anweisung vom Chef – und bringt das auch ungeniert vor. Derselbe, der im restlichen Leben ein mündiger Bürger sein, von Ärzten auf Augenhöhe aufgeklärt werden will und auch sonst ein selbstbewusster Verbraucher ist.

Der andere erteilt eine Anweisung, – pauschal und ohne erst mal hinzugucken. Bevor der Startschuss gegeben wird. Hauptsache schiessen. Überlegen kann man ja hinterher. Oder besser gar nicht. Einwände von Mitarbeitern? Falls sie kommen – in Zeiten großer Entlassungswellen kommen sie eher nicht – kann man immer noch mit dem Zauberwort „Wahrnehmungsproblemen“ begegnen. Das sagen Vorgesetzte und Personalchefs immer dann, wenn die Faktenlage erdrückend ist, aber der andere trotzdem irgendwie mundtot gemacht werden soll. Wenn er schon nicht zu überzeugen ist.

Wann werden Arbeitsrichter die Qualität und mangelnde Qualität von Dienstanweisungen überprüfen? Oder untaugliche Zielvereinbarungen?

Schade nur, dass es für Banksys Kunstwerk jetzt zu spät ist.

Im Fall der Telekom endete der unbedingte Gehorsamswille von telekom-Mitarbeietern sogar tödlich – für einen Telekom-Kunden – die Staatsanwaltschaft erstattete Strafanzeige gegen die Mitarbeiter:

http://blog.handelsblatt.com/management/2010/03/01/telekom-dienstanweisungen-versus-zivilcourage/

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