Zu späte Operation kann teuer werden für die Klinik

Ein Patient, der zu spät operiert wird, kann mit Schmerzensgeld rechnen: 384 000 Euro bekommt ein Patient mit Bandscheibenvorfall, der im Raum Koblenz in einer Klinik erst nach neun Tagen – statt unverzüglich – operiert wurde und stattdessen erst mal nur Kortison und Schmerzmittel bekommen hatte. Sein Dilemma: Er hat nun infolge dieses Kunstfehlers weitreichende Lähmungen plus Sexualstörungen und Depressionen (Oberlandesgericht Koblenz Az.: 5 U 55/09). Die Gretchenfrage: Was ist mit Patienten, die zu lange auf OP-Termine warten müssen?  Weil nicht genug Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger da sind. Oder ganz einfach weil es an Ressourcen oder Geld für Untersuchungen mangelt? Was ist mit denen, die in der Notfallaufnahme zu lange unbeachtet bleiben – und die daraufhin Schäden erleiden oder gar ums Leben kommen? Und was ist mit Patienten, die vom Arzt einer Fachrichtung zu lange behandelt, statt weiter verwiesen werden in geeignetere Hände?

Würden diese Betroffenen massenhaft klagen, wären die Krankenkassen dann vielleicht bald pleite?

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