Chefs haben durchzugreifen, wenn Mitarbeiter Kollegen drangsalieren

Da mühen sich die Unternehmen ab und suchen nach den geringsten Anlässen, um – womöglich langjährige, ergo teure – Mitarbeiter ohne Abfindung loszuwerden. Da reicht die angebissene Frikadelle oder die Handyaufladung ebenso wie gebrauchte Kartons, die ohnehin für den Müll bestimmt sind. Juristen strengen immer den Vergleich an, wie es wäre, wenn jemand als Privatmann zu Gast bei einem anderen Privatmann so etwas machen würde, so würde man die Verwerflichkeit erkennen. Wirklich? Höflichkeitshalber muss natürlich gefragt werden. Aber welchem Gast würde man eine angenagte Frikadelle, eine Handyaufladung oder Kartons aus dem Müll verwehren? Ganz abgesehen davon, dass viele Vorgesetzte flüchtige Rehe sind, permanent unterwegs und immer viel Wichtigeres im Kopf als kleine Sorgen der Mitarbeiter. Im Klartext, dass oft gar keiner da ist, den man fragen und belästigen dürfte mit solchen Quisquilien. Sei`s drum, gefragt werden muss natürlich, – auch in der Firma.
Oft, müssten Unternehmen aber nur mal genau hinsehen oder Kollegen befragen und fänden richtige Kündigungsgründe. Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein hat jedenfalls kürzlich ein betriebsfrieden-sicherndes Urteil gefällt: Wer Kollegen beleidigt und womöglich noch attackiert, den darf ein Unternehmen direkt außerordentlich kündigen. Allein schon, weil der Chef eine Fürsorgepflicht hat, die es gebietet, dass er die anderen Mitarbeiter vor Beleidigungen und Drangsalierungen ihrer Kollegen schützt. Im Urteilsfall hatte eine Bäckereiverkäuferin eine Auszubildende mehrfach beleidigt. http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/1BD644247EA0EFA6C125766C0045AF7E/$file/U_3Sa224-09_21-10-2009.pdf

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Alle Kommentare [1]

  1. Jetzt steht noch das Urteil aus, dass Führungskräfte, die Ihre Mitarbeiter mit vorgeschobenen Kündigungsgründen mobben, auf der Stelle außerordentlich gekündigt werden dürfen.