Kundenorientierung? Lieber ein Verbot kreieren.

Kennen Sie die deutsche Lösung für Gefahren, Risiken und ähnlichem? Man verbietet sie einfach. Ratzfatz. Den Menschen das Leben endlich mal erleichtern, statt immer neue Steine in den Weg zu werfen? Wozu denn? Kundenorientierung? Papperlapapp. Beispiel gefällig? Die Düsseldorfer Rheinbahn – als wären ihre Fahrer nicht verhasst genug – verbietet jetzt Müttern mit Kinderwagen, die Rolltreppen zu benutzen. Jedenfalls die neuen. Die Kölner Kollegen haben es so schon mit 200 Rolltreppen getan. Weil es zu unfallträchtig sein soll, wenn Mütter ihren Kinderwagen darauf schieben. Merkwürdig: Ich habe zwar noch von keinem einzigen derartigen Unfall in der Lokalpresse gelesen. Miterlebt habe ich dagegen, wie ein Teenager mit einem seiner Vans – das ist ein Stoffschuh zum Reinschlüpfen ohne Schnürsenkel oder Klettverschluss – in eine Rolltreppe bei Karstadt geriet. Binnen Sekunden wurde dieser Schuh an einem Samstagvormittag zerhäckselt, der Junge konnte gerade noch blitzschnell seinen Fuß rausziehen und durfte dann zum nächsten Schuladen hüpfen. Sollte man jetzt also Turnschuhe wie Vans auf allen Rolltreppen verbieten?

 

Verbieten statt helfen

Doch zurück zum Ausgangsfall. Damit also Mütter mit ihren Kinderwagen nicht stürzen, verbietet man ihnen kurzerhand  deren Benutzung. So einfach ist es, ein Risiko zu managen: Schnell verbieten. Getreu dem Vorschlag des TÜVs und der EU-Norm115. Konsequenterweise müsste man also das Fahren auf Autobahnen verbieten – weil ja Unfälle passieren können. Und nicht etwa darüber nachdenken, wie man den Betroffenen das Leben erleichtern könnte.

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Hilfsbereitschaft per Dienstanweisung als Kundenorientierung

Welchen Gegenvorschlag es gäbe? Ganz einfach: Große Schilder an den Rolltreppen anzubringen mit der Aufforderung, mit anzupacken, wenn andere Mütter/Väter mit Kinderwagen dieses Hindernis bewältigen müssen, tatkräftig. Und eine entsprechende Dienstanweisung ans Rheinbahnpersonal. Hilfsbereitschaft per Dienstanweisung – das wäre echte Kundenorientierung. Warum kommt da kein Marketer drauf? Oder ein Vorstand?

Jedenfalls ist jetzt die Stunde der Hersteller von Baby-Tragtüchern a la Dydimos angebrochen. Sie sollten die Gunst der Stunde für eine Werbekampagne nutzen, das Rolltreppenverbot thematisieren und ihre spezifischen Vorteile deutlich machen: Wie autark man mit Tragetüchern ist. Dass sie nicht vor der Tür seines Supermarkts oder einer Arztpraxis geklaut werden – wie ein leerstehender Kinderwagen. Dass man mit denen nicht auf helfende Hände beim Einsteigen in die Straßenbahn oder beim Fahren mit einer Rolltreppe angewisen ist. Und billiger sind sie allemal. http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/Rolltreppen-Gefahr-unterschaetzt_aid_804216.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=duesseldorf

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Alle Kommentare [5]

  1. Ein Verbot ist sicher nicht angebracht, aber ein Appell an die Vernunft ganz bestimmt!
    Da der Hinweis “ auf eigene Gefahr „, sowieso schon dransteht, sollte dieser mal zum vorherigen Nachdenken anstoßen.
    Ich habe schon Kinderwagen nach unten stürzen sehen, weil die Rolltreppe plötzlich stehen geblieben ist, und das ist ganz bestimmt nicht zum Lachen! – Es gibt Aufzüge. Der Weg ist zwar meist weiter, sie sind langsamer, dafür aber sicherer.

  2. (…). Aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit dürfen in Europa nur Produkte verkauft werden, die einen gewissen Sicherheitsstandard aufweisen. Dazu gehört neben der einwandfreien Beschaffenheit eines Produkts auch die Verpflichtung für den Hersteller, auf Risiken, die mit der Benutzung des Produktes verbunden sind, nachdrücklich hin zuweisen. Diese Forderung gilt seit dem 29. Dezember 2009 verstärkt in dem Umfang, dass die gewohnheitsmäßig Nutzung analysiert und die daraus entstehenden Risiken abgeschätzt werden müssen. Unterlässt der Hersteller bzgl. der Handhabung von Kinderwagen einen solchen Hinweis, wird er verschuldensunabhängig für alle entstehenden Sach- und Personenschäden, die damit im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Schuldfrage – haftbar gemacht.

    Appelle an die Vernunft sind keine juristischen Argumente. Gesetze gelten, oder sie gelten nicht.

    Mit der Norm EN 115-1 wurden die Vorgaben des Gesetzes umgesetzt und konkretisiert, und nicht andersherum. Mit dem Anbringen des Aufklebers ändert sich für den Benutzer de facto garnichts, denn wie bisher muss er privatrechtlich für schuldhaftes Verhalten haften und sich bei Personenschäden mit der Staatsanwalt auseinandersetzen.

    Übriges: Es handelt sich hier um europaweite Vorgaben, aber nur in Deutschland gehen die Wogen hoch. Auch in anderen Teile der Erde ist die Nutzung von Kinderwagen auf Fahrtreppen untersagt, ohne dass jemand opponiert. Aber wir Deutschen sind hier etwas Besonderes: Vorschriften bitte nicht, aber wenn was passiert, immer sehen, wen man dafür verantwortlich machen kann.

  3. In Paris stehen bereits an den Metroeingängen für Kinderwagen unüberwindbare Drehkreuze. Bis zur Rolltreppe kommt man dort gar nicht.

    Und auch im Gebiet des VRR gibt es Haltestellen, die gar keine gefährlichen Rolltreppen haben und jetzt ist dann auch endlich ein Grund gefunden worden auch keine nachträglich einzubauen.

  4. Schade, dass man einfach verbietet, statt Probleme zu lösen. Statt den Bürgern das Leben zu erleichtern – wodurch auch immer. Und nur verbieten, um selbst juristisch auf der sicheren Seite zu sein, hilft auch keinem Betroffenen wie einer Mutter, die einen Kinderwagen irgendwohin bugsieren muss. Vermutlich verringern ein paar helfende Hände auch das Unfallrisiko. Letzten Endes ist es so ähnlich wie die Medikamenten-Beipackzettel: Der Hersteller ist abgesichert, aber geholfen ist den Kranken dadurch meist nicht.

  5. Mütter mit Kinderwagen sind auf Rolltreppen angewiesen. An vielen Stationen gibt es noch keine Aufzüge oder sie sind außer Betrieb. Was bleibt einem also anderes übrig, als die Rolltreppen zu benutzen? Ich kann mich noch gut an ein Erlebnis auf dem Frankfurter Westbahnhof erinnern. Ich (im sechsten Monat schwanger) war mit meiner kleinen Tochter samt Kinderwagen unterwegs. Die ewig lange Rolltreppe, die von den Gleisen zum Ausgang führt, war außer Betrieb. Hilfsangebote von anderen Passagieren? Fehlanzeige. Also habe ich nacheinander mehrere Leute um Hilfe gebeten. Nach der dritten Absage bin ich (hormonbedingt) in Tränen ausgebrochen. Erst dann hat sich jemand erbarmt, mit mir zusammen den Kinderwagen die Treppe hinunter zu schleppen. Seitdem weiß ich: Mütter, die auf Hilfe angewiesen sind, können einem manchmal echt leid tun. Ein Rolltreppenverbot schränkt die Mobilität von Müttern mit Kindern extrem ein und ist deshalb absolut verfehlt. Übrigens: Als Mutter von zwei Kindern habe ich schon sehr viele Rolltreppen mit Kinderwagen bezwungen. Einen Unfall hat es dabei nie gegeben.