Keine Diskriminierung von arbeitslosen Privatpatienten

Hartz-IV-Empfänger werden geht schnell – in Zeiten, in denen in Deutschland jeder Bewerber über 40 von vornherein von den Unternehmen aussortiert wird. Rigoros und das schon seit Jahren. Ohne Ansehung der Person, ganz formalistisch. Gnadenlos. Anders als in der Schweiz, wie mir kürzlich ein 50-jähriger Freund und Ex-Bauunternehmer vorschwärmte, der heute dort lebt. Fünfmal bewarb er sich – und bekam drei Stellen angeboten, alle ordentlich bezahlt. die Auswahl fiel ihm schwer,aber nun ist er schon seit über zwei Jahren dort zufrieden.
Wäre er in Deutschland geblieben, hätte ihn dieser Eilbeschluß des Sozialgerichts Gelsenkirchen interessiert, der heute über die Presseagentur dpa lief: Danach haben auch Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf Beiträge für ihre private Krankenversicherung – und zwar in voller Höhe. Das habe das Sozialgericht Gelsenkirchen in einem Eilbeschluss (S 31 AS 174/09 ER) jetzt klargestellt. Im konkreten Fall hatte eine Privatversicherte mit drei Kindern Hartz-IV beantragt und bekommen, doch ihre Krankenkassenbeiträge wollte die Behörde nicht tragen. Zu Unrecht, sagten die Richter: Privatversicherte seien wie freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse anzusehen – und die bekommen ebenfalls die kompletten Beiträge von der Behörde bezahlt.
Die Hartz-IV-Behörde hat angekündigt, beim Landessozialgericht in Berufung zu gehen.

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